Ich brauche dringend einen juristischen Rat ob ich einen Provisionsvertrag abschließen darf. Soweit ich mich informiert habe, braucht man eine Gewerbeanmeldung, wenn man am Umsatz eines anderen Unternehmens im Rahmen von einer Provionsvereinbarung beteiligt ist.
Mein Problem ist bloß, dass ich eine ausländische Staatsbürgerschaft habe und in Deutschland nur beratend (freiberuflich) tätig sein darf, d.h. keine Gewerbe anmelden kann. Hätte jemand eine Idee wie man ein solcher Vertrag in dem Fall ausgestalten könnte, damit er juristisch gesehen aufwandfrei wird? Wird sich z.B. etwas an dem Sachverhalt ändern, wenn die Provision als ein Beratungshonorar umbenannt wird? Ich bin für jeden Tipp dankbar!