Mündliche Zusage zu einem Vermieter widerrufen?
Hallo Leute,
Mein Mieter hat mir einen Mietvertrag zugeschickt, kurz nachdem ich Ihm mitgeteilt habe, dass ich das Zimmer gerne beziehen möchte. Allerdings möchte von dieser Zusage nun zurücktreten (da ich inzwischen ein anderes Zimmer gefunden habe). Ist das möglich, oder muss ich den Mietvertrag nun eingehen?
Beste Grüße,
Elif Kaya
4 Antworten
Grundsätzlich hast du ein zweiwöchiges Widerrufsrecht.
Mietverträge können auch mündlich geschlossen werden. Es bedarf jedoch der Schriftform, wenn es sich um Wohnraum handelt und der Vertrag für länger als ein Jahr geschlossen wird.
Auch ein mündlicher Mietvertag ist gültig. Es stellt sich aber die Frage der Beweisbarkeit für den vermieter.
Da auch mündlich geschlossenen Verträge gültig sind bist Du bereits sein Mieter.
Ist das möglich, oder muss ich den Mietvertrag nun eingehen?
Bist du schon.