Hallo,mein Mietvertrag für die alte Wohnung läuft am 31.Januar 2013 aus.Mein Mietvertrag für die neue angemessene wohnung in einem anderen Bundesland beginnt aber bereits am 01.01.2013 (ging nicht anders,sonst wäre die Wohnung weg gewesen an einen anderen Bewerber.)
Nun war ich vorhin beim Jobcenter und habe festgestellt,das sie einfach die zahlung zu 01.Januar schon gesperrt haben,obwohl ich mich im Januar definitiv noch in der jetzigen wohnung aufhalten werde und erst in der letzten Januarwoche umziehen werde.
Und das haben Sie eingestellt,ohne das ich den Mietvertag für die neue Wohnung unterschrieben,oder mich abgemeldet haben.
Auf meine Frage warum das gemacht wurde,sagte die Dame vom Jobcenter,sobald der neue Mietvertrag gilt,also ab 01. Januar,fiele ich aus der Leistung heraus.
dabei habe ich meinen Lebensmittelpunkt aber im Januar noch in der jetzigen Wohnung und lebe erst ab Februar in der neuen Wohnung.
Das neue Jobcenter will auch nicht für Januar zahlen,die sagen wiederum,ich würde mich strafbar machen wenn ich für Janaur beim neuen Jobcenter Geld beantrage,obwohl ich noch in der alten Wohnung bin.
Also ein Jobcenter schiebt die Zahlung ans andere ab,aber wer hat Recht?
Danke für alle die Antworten