Zahlt Rechtsschutzversicherung bei Gericht gewonnen?
Wenn ich meine Rechtsschutzversicherung kontaktiere und sie den Prozess übernimmt zahlt sie die Rechnungen dann direkt oder muss ich dann die Rechnungen einreichen bei der Versicherung und muss sich somit erstmal selber zahlen und wenn ich vor Gericht Gewinne holt sich die Rechtsschutzversicherung dann das Geld vom Verlierer oder muss ich mir das selber holen und an die Versicherung zurückgeben
4 Antworten
Wenn in einem Prozess obsiegt wird, ist ein entsprechender Kostenfeststellungantrag eingereicht. NAch der Festsetzung muss binnen 14 Tagen an die festgesetzte Partei bezahlt werden. Wenn nun eine RS Kostendeckung gegeben hat, muss zu Begin üblicher Weise der Selbstbehalt an den eigenen Anwalt bezahlt werden, den restlichen Vorschuss erhält er von der RS. Bei Ausgleich durch die Gegenpartei wird entsprechend übrige Gelder zurück erstattet.
Das musst du in deiner Versicherungspolice nachlesen.
Wenn Du einen Prozess gewinnst, gibt es einen Kostenausspruch, der dem Beklagten die Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Gericht setzt die Kosten fest, die dann Dein Anwalt beim Kostenschuldner beitreibt. Schuldner der Kosten bei Deinem Anwalt bleibst aber Du als Auftraggeber. Falls beim Schuldner nichts zu holen ist, bleiben die Kosten trotz Prozessgewinn bei Dir hängen. Das übernimmt dann der Versicherer. Die RSV hat gegen den Schuldner keinen Titel.
ergänzend: der Kostenfestsetzungsbeschluss ergeht an die obsiegende Partei, hat die Versicherung aber etwas gezahlt, dann geht die Forderung nach § 86 Versicherungsvertragsgesetz auf den Versicherer über und er kann sich bei Gericht eine Rechtsnachfolgeklauses nach § 727 ZPO erstellen lassen und dann selber vollstrecken.
Die sind auch durch den Kostenfestsetzungsbeschluss gedeckt, weil sie zu den Kosten des Verfahrens gehören; wenn über den Kostenfestsetzungsbeschluss tatsächlich Zahlungen erfolgen bzw. beigetrieben werden, kann sich der Anwalt seine Kosten zuerst entnehmen und den Rest kehrt er dann an Dich aus.
Die zahlt, holt sich das Geld jedoch vom Verfahrensgegner, sofern in dem Urteil so nichts anderes geregelt ist.
Und wer übernimmt die Kosten für die Betreibung des Kostenanspruchs