...übernimmt Jobcenter Müllgebühren?
...bei ALG II - Bezug ? soll man die Rechnung einfach einreichen?
3 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter
Wenn diese Kosten nicht schon in den Neben / Betriebskosten enthalten sind, dann musst du die Kosten in Kopie nachweisen und die müssen dann auch übernommen werden, da diese zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gehören.
Rechnung hinschicken, Antrag auf Übernahme stellen und abwarten, wie das Jobcenter entscheidet.
Die sind doch eigentlich in den Nebenkosten enthalten....