...übernimmt Jobcenter Müllgebühren?
...bei ALG II - Bezug ? soll man die Rechnung einfach einreichen?
3 Antworten
Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
arbeitslos, Hartz IV, Jobcenter
Wenn diese Kosten nicht schon in den Neben / Betriebskosten enthalten sind, dann musst du die Kosten in Kopie nachweisen und die müssen dann auch übernommen werden, da diese zu den KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete gehören.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
![](https://images.gutefrage.net/media/user/DogDiego/1522836000741_nmmslarge__11_23_170_170_74646b0e45aeeee60f268e888f9f8faa.jpg?v=1522836001000)
Rechnung hinschicken, Antrag auf Übernahme stellen und abwarten, wie das Jobcenter entscheidet.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/sassenach4u/1444744755_nmmslarge.jpg?v=1444744755000)
Die sind doch eigentlich in den Nebenkosten enthalten....