Zählt der Rahmen Fensterrahmen auch als Absturzsicherung?
Hallo zusammen,
man muss ja, wenn ich es richtig im Kopf habe, ab 1m Außenhöhe die Fenster mit Abstutzsicherung versehen. Misst man hier vom Rauminneren (bsp. bei Bodentiefen Fenstern mit Unterlicht) ab Fertigboden bis Fenster-Unterlicht-Oberkannte? Sprich, nicht das Glas des Unterlichtes, sondern den Rahmen des Unterlichts?
2 Antworten
Für dich ist §16, Abs. 3 wichtig.
Es gilt hier also die reine Fensteröffnung. Also in deinem Fall die Oberkante Fensterrahmen.
Von innen ab Oberkante Fertigfußboden bis Oberkante Fensterrahmen.
Der 2. Abschnitt habe ich nicht ganz verstanden. Bei bodentiefen Fenstern (Balkontüren) innen noch eine Fensterbank??? Habe ich noch nie gesehen.
Es gibt ja auch lange Fenster, die zwar lang sind, aber nicht ganz zum Fußboden heruntergehen, siehe: http://www.service-volkmann.de/img/umbau_04_s.jpg
Heißt, noch 10-15cm, so dass man die Sockelleisten noch ohne Kerbung weiterfahren kann. Hier wäre es interessant, wie das dann mit der Brüstung bzw. Absturzsicherung ist.
Genauso. Von Oberkante Fertigfussboden bis Oberkante zuerst öffnendes Fensterelement.
Die Brüstungshöhe selbst entnimmst Du der LBO Deines Bundeslandes. Generell ist die "Absturzsicherungshöhe" im Privatbau bei Fenstern niedriger anzusetzen als z.-B. ein Geländer, da die Fensterlaibung (Fensterbank) mit berücksichtigt wird. Das Maß geht aber NUR bis zur Fensterbank => der Rahmen wird NICHT berücksichtigt.
Danke. Es geht um BW. Bei bodentiefen Fenstern ist die Fensterbank. Sprich, bei einem bodentiefen Fenser messe ich von Oberkante Öffnung (Fenster mit Unterlicht, wo der obere Bereich nur geöffnet werden kann) bis Fensterbank (falls vorhanden) und nicht wirklich bis zum Boden geht
Die Begründung mit der Fensterbank ist wichtig, denn normalerweise muss man 10cm höher bauen.
Ich hatte aber einen Fall, bei dem ich im Bestand Trittschalldämmung aufbrachte und es dann 4cm zu wenig waren. Ein nettes Gespräch mit dem Bauamt half aber. Allerdings waren die Gebäude unter Denkmalschutz und keiner wollte die Außenfansicht verändern.
Bei einer Festverglasung des unteren Elements sollte OK Mittelholm das Maß der Dinge sein. Ich würde aber verantwortlich den Architekten und/oder Fensterbauer schriftlich zur Stellungnahme auffordern. Dann hast Du auf jeden Fall einen Regress-Ansprechpartner.
Danke, lese ich mir gleich durch. Was ich dann klären muss, ob gemessen von Fensterbank (wie andere Antwort) oder von Oberkante Fertigfußboden.
Es könnte ja sein, dass man bei bodenlangen Fenstern trotzdem unten eine Fensterbank mit einer Höhe von ca. 10cm hat. Heißt, ein Kind könnte daher auf das Fensterbank steigen und hätte dann keine 80cm mehr an Absturzsicherung, sondern weniger.