Heizkosten bei Zentralheizung?
Hi,
wir wohnen in einer Wohnung die eine Zentralheizung hat. Wir haben noch einen Nachbarn. Wir zahlen monatlich unsere Warmmiete in denen die Heizkosten mit einberechnet sind.
Jetzt mal zum Verständnis. Wir haben seit wir hier wohnen (3 Jahre) noch nie eine Rechnung für die Heizkosten bekommen und es war auch noch nie jemand da, um diese Dinger die an den Heizungen kleben "auszulesen". Wasserkosten klar, und auch Strom zahlen wir extra.
Heißt das nun, dass wir keine Heizkosten zahlen? Unser Vermieter informiert uns immer, wenn die Ölheizung neu befüllt wird.
Sind also in der Warmmiete die Heizkosten inbegriffen und ich könnte, wenn ich ein Asi wäre bei offenen Fenstern heizen?
4 Antworten
Sofern in der zweiten Wohnung euer Vermieter lebt, wäre ein Vertrag, in dem die Heizkosten verbrauchsunabhängig in der Warmmiete enthalten sind, tatsächlich zulässig. Dann braucht ihr ja auch keine Abrechnung und der Vermietet wird sich schon beschweren, wenn ihr die Heizkosten durch offene Fenster in die Höhe treibt.
Ansonsten sind Ablesungen und jährliche Abrechnungen gesetzlich erforderlich. Im Zweifel mal beim Mieterverein oder einem Anwalt erkundigen.
Hallo DaronD,
Was zeigen die Heizkostenverteiler an?
Wieviel zahlt ihr im Monat für Heizkosten und ist das Warmwasser da drinn?
Wird die Warmwasseraufbereitung mit einem Durchlauferhitzer in der Wohnung gemacht?
Die Heizkosten müssen vom Vermieter einmal im Jahr offen gelegt werden und der Verbrauch auf die Wohneinheit an Hand der Heizkostenverteiler berechnet werden.
Da die Vorauszahlung nicht immer mit den Verbrauchskosten übereinstimmt, so kann es sein ihr habt all die Jahre zuviel an Heizkosten gezahlt und euer Vermieter hat den Überschuß in seine Tasche gelegt.
Ich würde den Vermieter nach einer Heizkostenabrechnung für das Jahr 2023, 2022, 2021 fragen.
Er ist für die Abrechnung und Offenlegung der Daten verpflichtet.
Ansonsten Rechtsanwalt.
LG
In der Warmmiete ist die Abschlagszahlung für die Heizkosten normalerweise drin.
Vielleicht werden diese Dinger an den Heizkörpern deswegen nicht mehr abgelesen, weil der Vermieter dem Ablesedienst gekündigt hat.
Zweite Möglichkeit: Es gibt Heizkostenverteiler, die von außerhalb der Wohnung per Funk abgelesen werden können. Vielleicht sind bei euch solche montiert.
Es wäre dann allerdings beruhigend, wenn man jedes Jahr eine ordnungsgemäße Nebenkostenabrechnung bekäme.
Wasserkosten klar, ...
Werden die Wasseruhren vom Vermieter abgelesen?
Dann vermute ich, das der Vermieter keinen Ablesedienst mehr hat und sich dieses Geld sparen will, wobei diese Servicekosten auf Mieter umlegbar sind.
Weil euer Vermieter die Formeln nicht hat, womit ein Ablesedienst die Verteilung der Heizkosten berechnet, verzichtet er auf eine Ablesung und gibt sich mit eurer Pauschale zufrieden. Wasseruhrenablesungen hingegen sind auch von Laien leicht umzurechnen.
Das muß für euch kein Nachteil sein, weil ihr keine Servicekosten bezahlen müßt und auch nicht euren Anteil an der jährlich steigenden CO2-Abgabe. Servicekosten von Ablesediensten können happig sein.
Wenn man aber Heizkosten spart und das gerne dokumentiert hätte, hat man einen Nachweis dafür leider auch nicht.
Okay, Danke für diese Antwort. Dann denke ich, dass es hier wohl so ist. Dem Vermieten geht es finanziell nicht schlecht (Besitzer einer Sparkasse) und daher spart er sich das wohl wirklich. Bis auf Strom und Wasserkosten hatten wir bis jetzt nichts (aufHolzklopf).
Was genau steht denn im Mietvertrag zu Neben- und Heizkosten?
Vorauszahlung oder Pauschale?
Normalerweise sind Vermieter verpflichtet zumindest über Heizkosten abzurechnen.
Die Nettokaltmiete beträgt monatlich XXX€
zuzüglich einer Vorauszahlung für die Betriebskosten gemäß Paragraph blablabla Betriebskostenverordnung mit Ausnahme der Heiz- und Warmwasserkosten in Höhe von monatlich XXX€
zuzüglich einer Vorauszahlung für die Heiz- und Warmwasserkosten gemäß Paragraph 2 Betriebskostenverordnung in Höhe von monatlich: sind in BK enthalten.
Dann muß der Vermieter Abrechnen. Macht er das, trotz Aufforderung, nicht könntest Du die Vorauszahlungen zurückbehalten.
Was zu überlegen wäre wenn die Vorauszahlungen recht gering sind. Da würde ich mir auch gut überlegen zum Fenster raus zu heizen ;-)
Wie hoch sind die Vorauszahlungen denn und wie groß ist die Wohnung?
Ja, die Wasseruhren werden abgelesen vom Vermieter.