Was soll man tun, wenn man vom alten Vermieter mitgeteilt bekam, die Wohnung wurde verkauft u. sich jetzt der neue Eigentümer nicht meldet, um die neue Kto Nr?

5 Antworten

Über schweizerisches Mieterecht weiß ich nicht genug. In Deutschland gilt: Allein durch Kaufvertragsunterschrift wird man nicht Eigentümer. Sondern durch Grundbucheintrag und kaufvertragliche Regelung mit dem Verkäufer. Da man die als M nicht kennt oder wissen muss, ist dein Mietvertrag maßgebend: Solange du als Mieter keine anderslautende Nachricht bekommst, die durch Grundbuchauszug des Neueigentümers oder den Ex-Vermieter schriftlich bestätigt würde, bleibt dein im Mietvertrag benannter Vermieter dein Vertrgspartner.

Oder was sagt dir dein gesunder Menschenverstand, wenn du Gläubiger wärst und dein Schuldner behauptet, er habe zwar seit Monaten nicht gezahlt, aber das Geld für dich auf die Seite gelegt? Eben...


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 22:10

Ich bin in D. und nicht in der Schweiz. Ich zahle an den neuen Eigentümer ab dem nächsten Monat, bekam seine Kto.Daten von ihm per Mail und der alte Vermieter hatte mir ja mitgeteilt, wer der neue ist. Ich habe es auch dem Grundsicherungsamt mitgeteilt. Die zahlen meine Miete ja aufstockend zu der EU-Rente. Komisch ist nur, dass der neue Vermieter immr betont, dass er nicht möchte, dass ich Dritten seine Kontaktdaten gebe. Dem Sozialamt zwecks Grundsicherung musste ich sie aber geben.

0
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 22:30

Früher vor 30 Jahren wurde schon mal eine Wohnung verkauft in der ich Mieterin war, ging von einer Privatfrau-Eigentümerin auf eine Wohnungs-Vermietungs-gesellschaft über und ich bekam auch keinen Grundbuchauszug.

0

Auf keinen Fall an irgend jemanden unter Vorbehalt zahlen. Schon gar nicht an den alten Eigentümer.

Falls Du trotz erneuter Aufforderung bis zum Monatsende keine Kontonummer bekommst, zahle das Geld auf ein Sparkonto ein. Zweck immer "Miete" und den Monat, den es betrifft, angeben.

Bei der Betriebskostenabrechnung ist es so, dass der Vermieter diese erst erstellen kann, wenn er die Abrechnung des Hausgeldes hat. In diesem Corona-Jahr dauert das alles sehr viel länger, weil keine Eigentümerversammlungen abgehalten werden können. Die Hausverwaltungen gehen sehr unterschiedlich damit um.


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:47

aber wieso muss man auf eine Eigentümerversammlung warten, wenn ich Mieterin bin und nichts groß zu tun habe mit den anderen Eigentümern und Mietern und sehr zurückgezogen lebe und wenn ich eh weniger als die meisten verbrauche bisher immer in den letzten 11 Jahren hier im Hochhaus? Ich erhalte eine geringe Erwerbsminderungsrente und aufstockende Grundsicherung und muss ich dem Sozialamt auch das hier alles mitteilen? Also, dass es neuen Vermieter gibt, habe ich denen schon mitgeteilt. Aber die weiteren Probleme eben noch nicht so genau, dass ich das Mietkonto nicht mitgeteilt bekomme.

0
bwhoch2  20.10.2020, 08:55
@Picea007xyz

Grundsätzlich läuft es so:

  1. Die Hausverwaltung sammelt und verbucht alle Rechnungen. Gerade bei einem größeren Haus dauert es oft relativ lange, bis alle Rechnungen eingegangen sind, die die vergangene Abrechnungsperiode, z. B. Kalenderjahr 2019 betreffen.
  2. Wenn alle Rechnungen verbucht sind, kann die Hausgeldabrechnung für jeden einzelnen Eigentümer gemacht werden. Teil der Hausgeldabrechung ist auch die Auflistung der Kosten, die auf Mieter umgelegt werden können. Ohne diese Auflistung kann Dein Vermieter keine Jahresabrechnung machen. So hängt das zusammen.
  3. In der Regel geht die Hausgeldabrechnung mit der Einladung zu einer Eigentümerversammlung an die einzelnen Eigentümer per Post raus. Die Eigentümer können nun prüfen, ob alles soweit seine Richtigkeit hat. Auf der Eigentümerversammlung wird die Abrechnung gebilligt oder abgelehnt.
  4. Wird sie gebilligt, wird der Eigentümer danach auch die Abrechnung mit den Mietern vornehmen. Wird sie nicht bestätigt, dann meist, weil etwas größeres nicht stimmt und dann muss man warten, bis die korrigierte Abrechnung fertig ist.

Allein aus dieser Aufzählung kannst Du hoffentlich verstehen, wie das auch bei Dir zusammenhängt. Im Übrigen hat Dein Vermieter Zeit bis Jahresende 2020, wenn das Abrechnungsjahr mit dem Kalenderjahr übereinstimmt. Er hat auch noch länger Zeit, wenn er die Abrechnung nicht erstellen konnte, weil ihm z. B. die Hausgeldabrechnung bis Jahresende immer noch nicht zugestellt wurde. Du bist in diesem Jahr sicher eine von sehr viel mehr Menschen als sonst, die immer noch auf die Jahresabrechnung wartet.

1
schelm1  20.10.2020, 09:52
@Picea007xyz

Die vom WEG-Verwalter festgestellte Hausgeld-/Nebenkostenberechnung wird erst durch positiven Beschluß der Versammlung rechtwirksam und kann erst dann für die Abrechnung mit dem Mieter herangezogen werden.

Im Übrigen gilt der vorstehende Hinweis mit dem zielgerichteten Zurücklegen der Monatsmieten bis zur Mitteilung durch den neuen Vermieter, der sich auch hinsichtlich der erfolgten Übertragung der Kaution äußern dürfte.

1
bwhoch2  20.10.2020, 10:15
@schelm1

Danke ;-) für die wichtige Ergänzung.

Schwierig natürlich in Zeiten, in denen zu Eigentümerversammlungen nicht eingeladen werden kann. Von einer Hausverwaltung habe ich jetzt gehört, dass sie die Eigentümerversammlung nur im kleinen Kreis der Verwaltungsbeiräte abhalten wollen. Ob das in Corona-Zeiten rechtlich möglich ist, weiß ich nicht. Normalerweise wäre das nur möglich, wenn alle Eigentümer eine/n der Verwaltungsbeiräte bevollmächtigen würden. Äußerst gefährliche Sache!

0
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 22:12
@bwhoch2

Vielen Dank für die gute und ausführliche Antwort. Bist Du Jurist? Vielen herzlichen Dank.

0
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 26.10.2020, 22:11

danke. eine sehr hilfreiche antwort.

0

Der alte Vermieter hat doch nur mitgeteilt, dass die ETW verkauft worden sei und dir den Erwerber genannt. Der neue Eigentümer ist erst dann berechtigt die Miete zu erhalten, wenn der Eigentumsübergang grundbuchlich vollzogen wurde.

Solange du keine Mitteilung über den wirtschaftlichen Übergang der ETW vom Veräußerer an den Erwerber erhälst, musst du die Miete weiter an den alten Eigentümer bezahlen.


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:53

der alte vermieter hatte mitgeteilt, dass seit dem 05.10. der neue Eigentümer eben der Eigentümer geworden sei. Dann ist er am 05.10. doch eingetragen worden oder nicht im Grundbuch? Muss mir das Grundbuchamt im GEricht darüber Auskunft geben ob er Eigentümer wurde? im OLG?

0
Gerhart  19.10.2020, 22:55
@Picea007xyz

Wann hat der Verkaufsakt beim Notar statt gefunden? Grundbucheintragung ist in der Regel 2-3 Monate später.

0
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:56
@Gerhart

das weiß ich nicht. sagt mit der alte vermieter nicht. hausverwaltung schrieb nur auch, sie wären auch nicht mehr für die sondereigentumsverwaltung zuständig und der neue würde sich sicher bald bei mir melden.

0

https://www.mieterschutzbund.de/

Kann ich dir empfehlen.

Schick deinem Neuen Vermieter einen Brief wegen der Kontonummer für die Miete.

Unbedingt per Einschreiben gibt es auch mit Rückbestätigung.


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:40

das mit dem einschreiben tue ich morgen, habe ihn schon fertig. danke. im mieterschutz bin ich mitglied, aber die antworten nicht.

0
Ottilie513  19.10.2020, 22:48
@Picea007xyz

Blöd. Anscheinend können wegen Corona auch viele nicht mehr Telefonieren 🙄 deshalb schon öfters sehr lange warten müssen 😟

0
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:51
@Ottilie513

ich habe keine Telefonnummer von dem neuen Vermieter über die Auskunft bekommen.

0
Ottilie513  19.10.2020, 22:54
@Picea007xyz

Dachte an den Mieterverein. Das da niemand zu erreichen ist.

Ich hoffe das alles für dich gut läuft. Viel Erfolg 💪🍀

0
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:55
@Ottilie513

sie haben meine Anfragen bisher nicht beantwortet im Mieterverein, hatte es nur schriftlich bisher gemacht.

0

Mit Einschreiben den neuen Vermieter auffordern, die Kontonummer mitzuteilen.

Unterlagen aufbewahren.

oder

Mieterverein fragen.


Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:43

danke. das mache ich morgen. hatte ihm, dem neuen vermieter, schon einen brief geschrieben, aber auf den hat er nicht geantwortet. schreibe jetzt noch mal per einschreiben. ich habe den eindruck, die wollen, dass ich 3 monate auf das falsche konto zahle und mich dann kündigen, wollen mich hier raus haben mit allen tricks, um dann teurer neu zu vermieten, weil ich im mieterschutz bin und mich gegen die letzte mieterhöhung erfolgreich gewehrt hatte und weil ich mich über Lärm und Dreck, den Nachbarn runter werfen schon mal beschwert hatte.

1
sirigel  19.10.2020, 22:45
@Picea007xyz

Bestens > Mieterschutz unbedingt vorher kontaktieren. Vielleicht wissen die eventuell noch einen besseren Tipp.

Viel Erfolg.

1
Picea007xyz 
Beitragsersteller
 19.10.2020, 22:50
@sirigel

vielen Dank. Ja, ich werde das sonst so machen wie oben steht, die Miete auf ein Sparbuch zu legen. Ich habe aber selbst keines. kann ich die Miete auch zum Zwischenparken auf ein Sparbuch meiner Mutter legen, für die ich die Betreuerin bin und ohnehin deren auch Bevollmächtigte ich auch bin? bis ich die Kontonummer des neuen Vermieters bekomme? Oder soll ich dann ein neues Sparbuch aufmachen extra für die Miete bis ich die neue Kontonummer bekomme?

0