Wer muss zahlen für ein neues Bett bei Möblierter Wohnung?
Hallo Zusammen, ich wohne in einer möblierten Wohnung und das Bett ist ein Totalschaden. Dies war auch schon vor dem Einzug so und dafür gibt es Zeugen. Eine Wohnungsübergabe gab es nicht, da der Vermieter kurzfristig abgesagt hat. In dem Mietvertrag befindet sich eine Klausel die besagt, dass Der Mieter für Reperaturen an Einrichtung und Elektronischen Geräten zuständig ist. Ich sehe das aber natürlich nicht ein, da es schon vorher kaputt war. Wie kann ich diesen Fall handhaben? Vielen Dank schonmal für die Antworten.
LG
3 Antworten
Bei möblierten Wohnungen ist die Instandsetzung des Inventars immer Vermietersache.
Hat jedoch der Mieter den Schaden verursacht, so haftet er oder seine Versicherung.
Die Beweislage ist hier allerdings zweifelhaft, du hast zwar ein defektes Bett übenommen aber nicht sofort die Reparatur eingefordert und vermutlich auch darin geschlafen, wobei das Bett vollends in Bruch gegangen ist.
Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung, die möge das regulieren und teile das auch dem Vermieter mit, dass er ein schadhaftes Bett in die Wohnung eingestellt hatte. Den Zeugen solltest du benennen und an die Versicherung melden.
Aber Hallo,
normalerweise müsste der Vermieter eine Versicherung haben.
In deinem Fall würde ich Ihm das schriftlich mit Zeugenangaben
nochmals mitteilen, mit der Frage, wann er das in Ordnung bringt.
opi ehrsam
Wenn das Bett bereits beim Einzug kaputt war, hättest Du das schriftlich niederlegen und direkt dem Vermieter mitteilen müssen. Das jetzt noch zu beweisen, ist ja unmöglich, so dass Du wohl selbst die Reparatur zahlen musst.