Parken am Fahrbahnrand?

3 Antworten

wenn ich am rechten Fahrbahnrand parken möchte, müssen 3 Meter bis zur Fahrbahnmitte frei sein.

Wo steht das? In § 12 StVO Halten und Parken ist davon jedenfalls nichts zu finden. Dort heißt es nur:

(1) Das Halten ist unzulässig
1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...] (6) Es ist platzsparend zu parken; das gilt in der Regel auch für das Halten.

Ich denke, du meinst eher, dass nach Anlage 2 StVO drei Meter Abstand zu einer (durchgehenden) Fahrstreifenbegrenzung bzw. einer einseitigen Fahrstreifenbegrenzung (auf der Seite mit der durchgehenden Linie) eingehalten werden müssen.

Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295):

d) Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn nicht parken, wenn zwischen dem abgestellten Fahrzeug und der Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.

einseitige Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 296):

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf nicht auf der Fahrbahn parken, wenn zwischen dem parkenden Fahrzeug und der durchgehenden Fahrstreifenbegrenzungslinie kein Fahrstreifen von mindestens 3 m mehr verbleibt.

Dies gilt inner- und außerorts.

Du musst beim Parken nur 3m zur Fahrstreifenbegrenzung einhalten, wenn eine durchgezogene Linie vorhanden ist. Wenn keine vorhanden ist musst du nicht auf die 3m Abstand achten...

Hmmm, wie soll das gehen? Eine Fahrbahn pro Richtung hat nur 3 Meter Breite.

Ein Lkw misst in der Breite 2,5 mtr.

Bleiben 25 cm Platz zum Mittelstreifen und 25cm zum Fahrbahnrand.


Bonniester 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 21:34

Okay ich habs selber gelöst: das ganze gilt nur bei einer Fahrbahnbegrenzung

Bonniester 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 21:32

die Fahrschulfrage ist unter der Nummer 2.2.12-204 zu finden

Bonniester 
Beitragsersteller
 27.08.2020, 21:29

frage ich mich auch