Wird mir mein Hund eingezogen?
Hallo liebe Community,
Ich habe einen 14 Monate alten Pitbull Rüden. Beim Kauf habe ich ihn sofort bei der Stadt angemeldet und auch angegeben dass es ein Pitbull ist. Habe daraufhin eine Steuermarke bekommen. Habe auch sofort eine Haftpflichtversicherung für meinen Hund abgeschlossen. Habe ein sauberes Führungszeugnis ohne Einträge und bin 22 Jahre alt und wohne in HESSEN WIESBADEN. Allerdings habe ich einen großen Fehler gemacht bzw. Etwas sehr falsch verstanden. Ich dachte dass wenn mein Hund 15 Monate alt ist, ich den Wesenstest + die Sachkundprüfung ablege und dann die Dokumente: (Haftpflicht, Steuernachweis, Führungszeugnis, bestandenen Wesenstest, Sachkundeprüfung) allesamt beim Ordnungsamt zukommen lasse und somit eine Erlaubnis bekomme.
Als ich heute beim Ordnungsamt angerufen habe (Um genau nachzufragen und sicher zu sein ab wieviel Monaten er zum Wesenstest muss) dann der SCHOCK:
Der Herr vom Ordnungsamt fragte nach ob ich ihn direkt nach dem Kauf beim Ordnungsamt gemeldet hätte. Ich meinte nur nein, wieso? Er sagte mir dass ich mich eigentlich sofort hätte melden müssen um eine vorübergehende Erlaubnis zu bekommen. Ich habe den Hund also 1 Jahr lang illegal gehalten. Ich war extrem geschockt und habe angefangen zu zittern (Ich wusste es wirklich nicht)
Ich habe ihn gefragt was auf mich zukommt? Und er meinte höchstwahrscheinlich eine Bußgeldstrafe und dass ich mich schnellstmöglich bei ihm mit den Dokumenten melden soll bzw. Nach 2 Tagen mit dem Hund vorbei kommen soll.
Dann schaut er sich die Dokumente an und den Hund auch.
Ich bin nur noch am weinen seit heute Morgen und habe extrem Angst dass er mir entzogen wird. Ich habe niemanden außer meinen Hund.
Ich habe meine Steuern bezahlt gehabt und habe bis zum heutigen Tag keine Zahlungen offen. Habe Nachweis über eine abgeschlossene Haftpflicht Versicherung und ein sauberes Führungszeugnis. Mein Hund ist geimpft und gechipt und vom Wesen her ein Engel.
Was ich nicht habe: Sachkundeprüfung und Wesenstest. Diese mache ich nächsten Monat da es keine freieren Termine gab.
Zuchtpapiere hab ich keine da der Wurf vom
Typen ungeplant war, habe meinen Hund aus Niedersachsen.
Ich bin am Ende und hoffe auf antworten. Bin mit jeder Strafe einverstanden nur was ich nicht verkraften könnte wäre wenn Ada mir entzogen wird.
6 Antworten
Immer mit der Ruhe, Unwissenheit schützt zwar nicht vor Strafe, ein Bussgeld wird es wohl geben. Aber warum soll dafür der Hund büßen müssen. Du hast dich ja nach Kenntniserlangung sofort um alles Wesentliche gekümmert. In solchen Fällen sind die Sachbearbeiter gehalten, Fingerspitzengefühl walten zu lassen. Gehe freundlich mit dem Mitarbeiter vom Ordnungsamt um, und zeige dich kooperativ. Alles gefallen lassen mußt Du dir dennoch nicht.
Aber genau die rechtliche Konsequenz ist in der Hessischen landeshundeverordnung vorgesehen. Meldet jemand seinen Listenhund nicht ordnungsgemäß an, beantragt er also nicht die vorläufige Haltungserlaubnis, DANN kann der Hund entsprechend § 18 Absatz 2 eingezogen werden. Ansonsten ist ein Bußgeld in Höhe bis zu 5000 Euro ja auch nicht zu "verachten" oder mal eben so zu bezahlen.
Hi,
Mein ehrlicher Rat suche Hilfe bei einen Rechtsanwalt der sich mit der Materie auskennt, vielleicht kann der noch was machen. Denn du hast ihn zwar zur Steuer gemeldet aber offensichtlich das andere Amt vergessen, so weit ich weiss muss man den Hund bei der Ordnungsbehörde auch anmelden. Der Hund dürfte gar nicht bei dir sein, in Hessen ist der Handel verboten, somit auch der Erwerb aus anderen Bundesländern.
Ja aber der Fragesteller kommt aus Hessen wo der Erwerb eines solchen Hundes nicht erlaubt ist und auch die Haltung erlaubnispflichtig ist. Sprich auch er als Käufer hätte den Hund nicht annehmen dürfen und bei Verdacht das es ein listenhund ist sich sofort melden müssen. Denn auch für Welpen gilt das man sie anmelden muss für eine vorläufige Erlaubnis, die hat er nicht gehabt. Sprich er hat definitiv ein Meldevergehen wahrscheinlich zu verantworten und er hält ein listenhund ohne Erlaubnis und hat ihn noch noch widerrechtlich sich angeschafft. Da hier aber guter Wille vorliegt er hat ja Sachkundenachweis usw noch nachgeholt kann nun das Amt entscheiden wie das nun "bestraft" wird und ein Anwalt kann da eben etwas mehr für ihn rausholen. In NRW wäre der Hund nun weg gewesen...
Hallo,
sorry, aber so irgend etwas kann mit deinen Ausführungen NICHT stimmen.
Du hast geschrieben
Beim Kauf habe ich ihn sofort bei der Stadt angemeldet und auch angegeben dass es ein Pitbull ist.
WIESO ist er dann nicht angemeldet???? Es gibt ja nur eine einzige STelle in jeder Gemeinde, an der man seinen Hund anmeldet! Das ist in der Regel das Ordnungsamt.
Und wenn du das gemacht hast und sogar einen Listenhund angegeben hast, dann hat man dir auch den weiteren Verlauf der Prozedur mitgeteilt.
Also - hast du ihn eben doch nicht angemeldet??
Wenn er entsprechend nicht angemeldet war, obwohl man sich als Halter eines solchen Hundes VORHER ausreichend über die Haltungsvoraussetzungen erkundigen muss, ja, dann hast du ihn illegal gehalten. Die entsprechenden Konsequenzen kannst du in der HundeVO des Landes Hessen nachlesen. Und leider ist da genau eben die Einziehung des Hundes vorgesehen.
Dafür gibt es aber gar keine separate Anmeldung. Ein Hund wird bei der Stadt (so hast du es ja auch geschrieben!) angemeldet - und von dort bekommst du dann auch den Bescheid über die Hundesteuer. Da hat ja das Finanzamt überhaupt nichts mit zu tun, denn Hundesteuer ist ja eine Gemeindesteuer!
Und genau von der Gemeinde bekommst man dann auch die Steuermarke, die du ja auch erhalten hast.
Lass Dich nicht bange machen. Niemand zieht einfach so einen Hund ein. Frag höflich beim OA nach,was du jetzt tun kannst,die kommen dir schon entgegen.
Um den Hund einzuziehen brauchts eine Rechtsgrundlage, die sehe ich hier nicht.
Würde dir der Hund entzogen, müsste er zwangsläufig in ein Tierheim. Meinst du, die Kommunalverwaltung hat ein Interesse daran, die Unterbringungskosten zu bezahlen?
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aber doch ganz klar aus der hessischen Hundeverordnung. § 18 Absatz 2 besagt ganz klar und eindeutig, dass bei Verstößen entsprechend Absatz 1 Nr. 3 (Halten ohne Erlaubnis - wie hier der Fall) der Hund eingezogen werden kann.
Mittlerweile weiß jeder, der sich einen solchen Hund kaufen möchte, dass es Hundeverordnungen gibt und dass man sich VORHER gründlichst informieren muss, ob man eine solche Rasse im eigenen Bundesland halten darf und welche Voraussetzungen man erfüllen muss.
Zudem widerspricht sich der FS massiv, Denn er schreibt ja, er hätte den Hund sofort angemeldet und die Rasse angegeben. Es gibt nicht mehrere Stellen, an denen man das macht - es gibt immer genau eine Stelle - zumeist das Ordnungsamt. Und dann geht alles (Steuern, Auflagen etc.) seinen geregelten Gang. Etwas stimmt also in den Ausführungen ganz und gar nicht.
Die Rechtsgrundlage ergibt sich aber doch ganz klar aus der hessischen Hundeverordnung. § 18 Absatz 2 besagt ganz klar und eindeutig, dass bei Verstößen entsprechend Absatz 1 Nr. 3 (Halten ohne Erlaubnis - wie hier der Fall) der Hund eingezogen werden kann.
Das reine Fehlen der Erlaubnis zum Halten eines Pitbulls kann aber nicht als Begründung für eine Beschlagnahme herhalten. Da müssen noch andere Kriterien vorliegen, sprich der Hund muss gefährlich im engeren Sinne sein oder der Halter sich beharrlich weigern, sich an Haltungs- und/oder Führungsgebote zu halten. Der Sinn der Hundeverordnung ist die Gefahrenabwehr, nicht Formalien durchzusetzen.
Bei der Haltung eines potentiell gefährlichen Hundes geht es bei der Durchsetzung der Landeshundeverordnung darum, bereits IM VORFELD mögliche Gefahren abzuwehren - genau dafür gibt es ja diese Verordnungen. Und genau so klar steht es auch in diesen Verordnungen! Es muss nicht erst wieder abgewartet werden, bis der Hund sich als gefährlich herausgestellt hat! Wenn das so ist, greifen andere Gesetze.
Hier geht es schlicht darum, dass Halter dieser Hunde sich von Anfang an an bestimmte Auflagen und Regelungen und Bestimmungen zu halten haben - SONST drohen eben Konsequenzen. Ein Halter, der sich von vornherein nicht daran hält, zeigt dadurch an, dass ihm die notwendige Zuverlässigkeit fehlt - und bekommt entsprechend die Haltungserlaubnis gar nicht, darf so einen Hund also gar nicht halten.
Die Landeshundeverordnungen und die Konsequenzen sind in NRW sicher kaum anders als in Hessen. Und hier bei uns im Tierheim landen desöfteren weggenommene Listenhunde, die angeschafft wurden, obwohl die Voraussetzungen nicht erfüllt waren - OHNE dass die Tiere etwas angestellt hätten.
Die Tierheime sind voll von unschuldigen Listen Hunden die noch nie wem was getan haben 🤷🏻♀️
Hallo, vielen herzlichen Dank für deine Antwort. Wie gesagt bin ich seit gestern Morgen sehr verzweifelt und mir gingen tausende Sachen durch den Kopf. Ich denke mir einfach.. Weil ich diesen Fehler gemacht habe aus Unwissenheit (Nicht sofort beim OA gemeldet) dass sie ihn mir entziehen können. Ich wusste ja nicht dass ich das sofort machen muss sondern dachte ich habe Zeit bis mein Hund 15 Monate alt ist. Wollte danach die restlichen Sachen noch erbringen und sofort beim OA melden.
Eine Beschlagnahme des Tieres käme nur in Betracht, wenn es eine Gefahr darstellt oder die Haltungsbedingungen zu schlecht wären. Nur zur Durchsetzung formaler Vorschriften ist so etwas nicht zulässig.
Aber du hast in deiner Frage doch selbst geschrieben, du hättest ihn SOFORT nach dem Kauf bei der Stadt angemeldet?? Wo denn dann bitte, wenn nicht beim Ordnungsamt? Und wenn du dich bei der falschen Stelle der Stadt gemeldet hättest, dann hätten die dich schon zur richtigen Stelle umgeleitet. Zumal du selbst schreibst, du hättest ja eine Steuermarke erhalten.
Irgend etwas hast du also verschwiegen - wahrscheinlich die Rasse des Hundes - und DAS ist jetzt aufgeflogen.
Der Hund war aus Niedersachsen aber, dort gibt es keine Rassenliste mehr und auch kein Verbot des Handels.
Und die HundeVO gilt nur in Hessen, sprich, wenn er sich den Hund in Niedersachsen geholt hat, kann er nicht für eine Ordnungswidrigkeit nach der HundeVO bestraft werden, zumal das Verbot sich nicht auf Welpen bis zu 15 Monate bezieht.