![](https://images.gutefrage.net/media/user/george82/1444744455_nmmslarge.jpg?v=1444744455000)
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/9_nmmslarge.png?v=1551279448000)
Da wie den Kommentaren angegeben die Mutter mit in der Wohnung lebt muss die Mutter beim Einkommen mit angegeben und berücksichtigt werden.
Da die Mutter nach § 5 Wohngeldgesetz Haushaltsmitglied ist und daher ist diese mit Einkommen zu berücksichtigen, da ist es irrelevant ob getrennt gewirtschaftet wird oder nicht.