Hunde Haltung Mietrecht?
Hallo,
ich hab folgendes Problem und bräuchte da Tipps.
Ich wollte am Wochenende mir einen Hund kaufen. Wir leben in Niedersachsen in einer Mietwohnung der LEG NrW.
natürlich bedarf es bei einen Hund erstmal die Erlaubnis des Vermieters einzuholen. Was ich natürlich gemacht habe. Nun wollten sie wissen um was für eine Rasse es sich handelt. Es wäre ein amercian staffordshire, pitbull, Labrador mix. Die Rasse wollen sie mir aber nicht erlauben weil sie in NRW verboten sind, und als Listenhunde gelten. Die LEG beruft sich auf das Gesetz in NRW.
meine Frage ist dürfen die das? Ich meine ich lebe in Niedersachsen und hier muss man einen sachkundenausweis und ein wesenstest absolvieren mit der Rasse was ich natürlich tun werde.
5 Antworten
Der Vermieter darf die Hundehaltung unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Die LEG hat ihren Sitz in NRW und beruft sich natürlich auf die dortigen Vorschriften, warum diese aber auch für Niedersachsen gelten, erschließt sich mir nicht.
An deiner Stelle würde ich mich einmal bei dem Mieterschutzbund erkundigen, ob so etwas üblich ist.
Er würde aber bei euch wohnen. Streng genommen wäre er in dem Fall ein Besuchshund und dazu gibt es auch wieder Richtlinien. Der Hund dürfte sich nicht "regelmäßig" oder "dauerhaft" bei euch aufhalten.
Der Hund lebt dann trotzdem bei euch und doch, sie könnten euch was; laut einem Urteil vom AG Hannover kann (trotz Untersagung der Haltung eines Listenhundes dennoch zu Besuch) es ein Bußgeld hageln.
Den Hund wirst du auch kaum verstecken können.
Natürlich. Die müssen dir keine Erlaubnis erteilen.
Wenn sie Rasse verboten ist, stellt sich die Frage überhaupt nicht.
So ein Verbot wird übrigens nicht grundlos erlassen.
Wir leben aber in Niedersachsen dort ist eine Haltung nicht verboten. Die berufen sich aber auf das Recht in NRW.
Ganz einfach. Besorge dir ein eigenes Grundstück, dort hälst du dir an Tieren, was immer erlaubt ist.
Ich meine auch, das Listenhunde unter bestimmten Bedingungen verweigert werden dürfen. Dazu zählen auch Mischlinge und Hunde die denen Ähneln. Auch wenn diese Hunde bei euch nicht als Listenhunde gelten, können Vermieter Hunderassen die als "gefährlich" gelten verweigern. Vielleicht wäre die Situation anders, wenn man einen Halterschein hätte und damit als geeignet gilt solche Rassen zu halten. Ich würde das auch wie jemand anderes schon schrieb mal im Mietrecht recherchieren.
Was wäre wenn wir den Hund über meine Eltern anmelden würden. Und er rechtlich zu den gehören würde. Dann könnten sie uns doch nichts, oder liege ich da falsch.