Hunde Haltung Mietrecht?

5 Antworten

Der Vermieter darf die Hundehaltung unter bestimmten Voraussetzungen verbieten. Die LEG hat ihren Sitz in NRW und beruft sich natürlich auf die dortigen Vorschriften, warum diese aber auch für Niedersachsen gelten, erschließt sich mir nicht.

An deiner Stelle würde ich mich einmal bei dem Mieterschutzbund erkundigen, ob so etwas üblich ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Seit 20 Jahren Teil einer RHS(Fläche) und des Greyhoundkults

Burritosnack 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:33

Was wäre wenn wir den Hund über meine Eltern anmelden würden. Und er rechtlich zu den gehören würde. Dann könnten sie uns doch nichts, oder liege ich da falsch.

Jekanadar  29.01.2024, 14:01
@Burritosnack

Er würde aber bei euch wohnen. Streng genommen wäre er in dem Fall ein Besuchshund und dazu gibt es auch wieder Richtlinien. Der Hund dürfte sich nicht "regelmäßig" oder "dauerhaft" bei euch aufhalten.

CoopCoop23  29.01.2024, 14:05
@Burritosnack

Der Hund lebt dann trotzdem bei euch und doch, sie könnten euch was; laut einem Urteil vom AG Hannover kann (trotz Untersagung der Haltung eines Listenhundes dennoch zu Besuch) es ein Bußgeld hageln.

Den Hund wirst du auch kaum verstecken können.

Natürlich. Die müssen dir keine Erlaubnis erteilen.

Wenn sie Rasse verboten ist, stellt sich die Frage überhaupt nicht.

So ein Verbot wird übrigens nicht grundlos erlassen.


Burritosnack 
Beitragsersteller
 29.01.2024, 13:13

Wir leben aber in Niedersachsen dort ist eine Haltung nicht verboten. Die berufen sich aber auf das Recht in NRW.

Ganz einfach. Besorge dir ein eigenes Grundstück, dort hälst du dir an Tieren, was immer erlaubt ist.

Ich meine auch, das Listenhunde unter bestimmten Bedingungen verweigert werden dürfen. Dazu zählen auch Mischlinge und Hunde die denen Ähneln. Auch wenn diese Hunde bei euch nicht als Listenhunde gelten, können Vermieter Hunderassen die als "gefährlich" gelten verweigern. Vielleicht wäre die Situation anders, wenn man einen Halterschein hätte und damit als geeignet gilt solche Rassen zu halten. Ich würde das auch wie jemand anderes schon schrieb mal im Mietrecht recherchieren.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit Tieren Aufgewachsen