Kann der Hund einfach sichergestellt werden?

7 Antworten

irgendwie glaube ich deine Phantasievolle Geschichte nicht, da du ein paar Ungereimtheiten darin hast. Also denke ich an einen seit Heute dabei Troll.

Sicherstellung, ja wenn dein Hund und du mehrmals auffällig wart. Ansonsten bekommst du Auflagen mit einem Trainer der von Amtswegen bestellt wird an dem Problem zu arbeiten. Pflichtstunden. Nicht ganz billig aber wirkungsvoll.

Das Veterinäramt wird sich mit dir in Verbindung setzen, und dann musst du die Dinge peinlichst genau erfüllen, die dir auf erlegt werden.


McMar007 
Beitragsersteller
 03.05.2017, 18:45

Genau darum geht es mir ja, in dem Schreiben steht erst dass wir den hund behalten können wenn wir bestimmte Voraussetzungen erfüllen und im nächsten Absatz steht das der Hund auf Grund der schwere der Verletzung sichergestellt wird

verreisterNutzer  03.05.2017, 19:03
@McMar007

Somit aus die Maus, nun kannst du dich mit der Behörde in Verbindung setzen. Der Hund kommt in staatliche Obhut. Wenn du riesen Glück hast, wird dir eine Amtsperson zur Seite gestellt, die mit dir trainiert, dabei bleibt der Hund aber in staatlicher Obhut, dass aber nur wenn es ganz gut für dich läuft. 

Normalerweise kommt ein Gutachter, der sich den Hund ansieht und eine Prognose zum verhalten des Hundes abgibt, nachdem dieser mit ihm gearbeitet hat und sich ein Bild von deinem Hund machen konnte. Hier kann es passieren, dass er nicht mehr an euch zurückgeht, weil ihr nicht in der Lage seit den Hund zu führen. Wenn es ganz beschissen läuft und keine positive Prognose zu erwarten ist, wird er eingeschläfert.

Man wird dich unter Beobachtung stellen, dass geringste Vergehen und weg ist er. Ich hoffe du hast ein einwandfreies pol. Führungszeugnis.

Einfach abmelden und sagen er ist nicht mehr da. Wenn man Familie hat, den Hund zu einen Familienangehörigen bringen.

Den Hund auf keinen Fall abgeben, denn dann wollen die für die Tests und alles Geld sehen. Bestehe darauf das du den Test mit dem Hund bei einem Tierartzt deiner Wahl machen wirst, vorrausgesetzt sie erstatten die Kosten im Vorraus.

Wenn sie den Hund einmal haben, werden sie dich zur Kasse bitten bevor du ihn wieder bekommst.

Es gibt keine Rechtsgrundlage zur Sicherstellung, da keine Anzeige erstattet wurde. Heißt nicht dass die es nicht trotzdem versuchen, aber einfach nein sagen. Sie werden ihn als gefährlichen Hund darstellen und nur eine Anzeige belegt dies wirklich. Immerhin sind die doch in der Beweislast...

Sagen das man von den und den Hund gebissen wurde kann jeder. Außerdem wird sie keine Anzeige gemacht haben, weil sie wohl genau weiß, dass man bei sowas nicht mit den fingern dazwischen geht... selbst schuld. Da wird dein Hund die Dame bestimmt nicht absichtlich erwischt haben. Sie hätte sich vor ihren hund stellen sollen und mit klarer Körperstprache signalisieren, aber das ist n anderes Thema.. Kenne genug Menschen die sich von ihren Hund gassi führen lassen.


Wenn du dann aber sagst es liegt nur eine Meldung und keine Anzeige vor, dann wäre die Sicherstellung nicht gerechtfertig und ich würde mit ner Klage bei der Staatsanwaltschaft drohen.


Wenn dein Hund plötzlich auf einen anderen Hund zurennt, um ihn zu beißen und dann dessen Halterin erwischt, hätte er niemals ohne Leine laufen dürfen. Das wird man euch wohl vorwerfen.

Als Gegenargument betreffs intensivem Arbeiten, musst du mit dem Argument rechnen, „und warum wurde das nicht längst gemacht? Sind die Halter dazu überhaupt in der Lage, wenn das bisher noch nicht geschehen ist?“.

Ob die Sicherstellung rechtens ist, kommt auf den Einzelfall sowie die örtlichen Gesetze an, da kann ich leider nichts dazu sagen.

Wie konnte denn Dein Hund überhaupt jemanden beißen, wenn Du als Halter dabei warst?

War der Hund nicht angeleint und/oder hört er nicht, wenn Du ihn abrufst?

Ein Listenhund, oder ein gefährlicher Hund (als dieser gilt Dein Hund nach der Beißattacke) kann sichergestellt werden, wenn gegen einen oder mehrere Punkte der Hundeverordnung verstossen worden ist.

Das regeln die jeweiligen Hundeverodnungen/Landeshundegesetze der einzelnen Bundesländer.

Wie sollen wir so mit dem hund intensiv arbeiten damit sowas auf keinen fall mehr vorkommt?

Das macht man i. d. R. bevor man mit dem Hund ohne Leine spazierengeht.


KangalLove  03.05.2017, 18:19

leider nicht überall

TheFreakz  03.05.2017, 15:00

Normalerweise heißt es auch Leine oder Maulkorb..

Den Rest kann ich Dir auch nicht beantworten, aber ich habe einen Kommentar zu:

Wie sollen wir so mit dem hund intensiv arbeiten damit sowas auf keinen fall mehr vorkommt

Gar nicht. Du kannst nicht verhindern, dass sowas nochmal vorkommt, außer, den Hund künftig anzuleinen. Hunde sind Tiere und die können noch so lieb und nett sein - es gibt Auslöser, die merkst Du gar nicht und da kann ein Hund zuschnappen.

Du wirst niemals allein durch Erziehung sicherstellen können, dass so etwas nicht noch einmal passiert. Und das ist auch der Grund, warum ich als Hundebesitzer es von anderen Hundebesitzern unverantwortlich finde, sowas zu äußern wie "der beißt nicht".

Ich vertraue meinem Hund natürlich, dennoch ist solch eine Aussage fahrlässiger Unsinn.


Hachibooh  05.05.2017, 11:48

mein hund wurde auch fast von einem totgebissen, bei dem die besitzerin meinte "hat er noch nie getan"... die war genauso schockiert wie ich. ich geh nie wieder auf ne hundewiese...

ich finds unverantwortlich, hunde generell unangeleint zu lassen, wenn jemand entgegenkommt, ob mit oder ohne hund. es gibt auch menschen die angst haben. sowas macht man nicht, einfach aus respekt. wenn man seinen hund dazu nicht mal abrufen kann, sollte man vll mal in eine hundeschule gehen...

ohwehohach  05.05.2017, 12:05
@Hachibooh

Naja, sie hat ja auch bestimmt Recht - das hat er auch noch nie getan. Daraus aber zu schließen, dass er das auch zukünftig nicht macht ist halt das Fahrlässige.