Stromerstattung bei Hartz IV?

2 Antworten

Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem anrechenbarem Einkommen selber zahlen.

Deshalb ist ein Guthaben aus dieser eigenen Zahlung auch kein anrechenbares Einkommen.

Das gilt auch heute noch da deine Tochter den Strom aus der eigenen Tasche gezahlt hat.