Stromerstattung bei Hartz IV?
Hallo,
ich frage für meine Tochter, die neben der Ausbildung ergänzende Sozialleistung bekommt. Nun hat sie sehr mit dem Strom gespart und bekommt nun eine Erstattung. Kann das vom Sozialamt angerechnet werden? Ich habe nur ein Urteil von 2012 gefunden wonach das nicht der Fall ist. Ist das noch aktuell?
Danke schonmal für eine Antwort
2 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/isomatte/1444747486_nmmslarge.jpg?v=1444747486000)
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Geld, Sozialamt
Der Abschlag für normalen Haushaltsstrom muss jeder aus seinem Regelbedarf für den Lebensunterhalt oder eigenem anrechenbarem Einkommen selber zahlen.
Deshalb ist ein Guthaben aus dieser eigenen Zahlung auch kein anrechenbares Einkommen.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/maja0403/1568096601723_nmmslarge__126_0_768_768_1bd13ba946756314a538fae928a26cbf.jpg?v=1568096602000)
Das gilt auch heute noch da deine Tochter den Strom aus der eigenen Tasche gezahlt hat.