Wieviel darf ich fahren(Bahnübergang)?

4 Antworten

Ab der Position der Verkehrsschildes mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung ist diese einzuhalten bis sie aufgehoben oder durch eine anderes Schild ersetzt wird.

Ab dem 30 Schild somit 30 und ab den 20 Schild nur noch 20, egal ob dein empfinden nach keine Gefahr oder kein Grund für diese Begrenzung vorliegt. Sie ist da und damit gilt sie.


KevinHP  06.08.2024, 07:10

Im Endeffekt ist deine Antwort richtig, aber sie suggeriert, dass der Fragesteller mit dem Punkt des Gefahrzeichens falsch liegt – aber auch das ist korrekt.

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Ab dem 30-Schild darf man höchstens 30 Fahren.

Ab dem 20-Schild darf man höchstens 20 fahren.
Diese Schild hebt die 30 auf. Das dortige Gefahrzeichen "Bahnübergang" ist für die Aufhebung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 somit nicht mehr relevant.

Das 20-Schild trifft eine neue Regelung bezüglich der Geschwindigkeit und steht ohne Gefahrzeichen. Die 20 gelten also auch nach dem Bahnübergang noch weiter fort.

Ob die Behörde das so wollte oder fälschlicherweise davon ausgeht, dass die 20 nur bis zum Bahnübergang gelten, lässt sich aus den Bildern nicht herauslesen.

...die 30, bzw 20 km/h beschränken sich auf den Bahnübergang. Wenn nicht durch weitere Beschilderung anders geregelt, gilt dort (innerorts) 50 km/h. Das Gefahrenschild weist dort (ohne Geschwindigkeitsbeschränkung...die ist ja bereits wegen des BÜ gegeben) auf Straßenschäden hin.


ascii0815  05.08.2024, 17:53

Ich denke es ist das Gefahrzeichen für den Bahnübergang gemeint. Das andere hat ja keine Geschwindigkeitsbeschränkung. Und die 30 bezieht sich nur auf den Bahnübergang, da sie unter dem Gefahrzeichen steht. Die 20 gilt jedoch unabhängig davon, da es kein Gefahrzeichen gibt.

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Tuedelsen  05.08.2024, 18:04
@ascii0815

...ich sehe gerade, dass ich mich missverständlich ausgedrückt hatte. Mit den (falls nicht anders beschilderten) 50 km/h (innerorts) meinte ich selbstverständlich die Geschwindigkeit, die (erst) nach dem passieren des BÜ zulässig ist...die 30, bzw. 20 km/h gelten selbstverständlich ab dort, wo die entsprechenden Schilder stehen.

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ascii0815  05.08.2024, 18:08
@Tuedelsen

Ja, aber auch nach dem BÜ gilt nur 50 km/h, wenn es durch ein VZ, zum Beispiel "50" oder "Ortseingang" angeordnet ist. Ansonsten würde die 20 weiter gelten. Sie hat ja keinen eingeschränkten Geltungsbereich.

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Tuedelsen  05.08.2024, 18:19
@ascii0815
Tempolimit an Gefahrenstelle wie Baustelle
Oft werden Geschwindigkeitsbeschränkungen an Gefahrenstellen wie einer Baustelle, einer engen Kurve oder vor Schulen angeordnet.
Bei einer Kombination des Streckenverbots mit einem Gefahrenzeichen gilt: Hier endet das Tempolimit ohne Aufhebungsschild nach Ende der angezeigten Gefahrenstelle, wenn sich das Ende der Geschwindigkeitsbeschränkung zweifelsfrei aus den Örtlichkeiten ergibt und in erkennbarer Nähe kein Aufhebungszeichen steht.
Ein Aufhebungszeichen ist auch nicht notwendig, wenn sich die Länge des Streckenverbots eindeutig aus einem Zusatzschild ergibt.

(aus: https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/geschwindigkeitsbeschraenkung-regeln-autobahn/)

...daraus würde ich jetzt schlussfolgern, dass das Warnschild "Unbeschrankter Bahnübergang" sowie die Baken hier als Gefahrenzeichen gelten, so dass diese Beschränkung hinter dem BÜ ohne weitere Zeichen aufgehoben sind. Denn durch die Positionierung mit Schild und Bake, bzw. nur Bake geht m.M. eindeutig hervor, dass sich das Limit auf den BÜ bezieht.

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RedPanther  05.08.2024, 18:46
@Tuedelsen
...daraus würde ich jetzt schlussfolgern, dass das Warnschild "Unbeschrankter Bahnübergang" sowie die Baken hier als Gefahrenzeichen gelten, so dass diese Beschränkung hinter dem BÜ ohne weitere Zeichen aufgehoben sind.

Diese Argumentation gehe ich im Bezug auf das 30er Schild absolut mit.

Im Bezug auf das 20er Schild nicht, dieses steht nicht in Kombination mit dem Bahnübergang-Warnschild.

Die Bake ist kein Warnschild, sonst bräuchte es das dreieckige Warnschild nicht noch separat. Die Bake dient einfach nur der Entfernungsmarkierung.

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ascii0815  05.08.2024, 18:55
@Tuedelsen

In Verbindung mit einem Gefahrzeichen ist das richtig und trifft hier auf die 30 zu. Die 20 steht jedoch nicht unter einem Gefahrzeichen. Die Entfernungsbake hat damit nichts zu tun. Die 20 gilt also bis zur Aufhebung durch ein anderes Verkehrszeichen.

Der ADAC formuliert es zudem ungenau. Die "automatische" Aufhebung nach der Gefahrstelle gilt nur, wenn die Geschwindigkeitsbeschränkung unter dem Gefahrzeichen steht. Steht sie darüber, gilt sie unabhängig von der Gefahrstelle.

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Tuedelsen  05.08.2024, 18:56
@RedPanther

...da es aber auf der Bake montiert ist, halte ich genau das für naheliegend. Ab Bake "240 m" darf nur 30, ab Bake "80 m" nur noch 20 km/h gefahren werden. Ich denke, da ist kein weiteres Warnschild notwendig, da sich der Zusammenhang Bake >> Tempolimit von alleine ergibt.

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Tuedelsen  05.08.2024, 19:07
@Tuedelsen
Was bedeutet das Verkehrsschild?
Eine solche Bake dient als Hinweis. Es folgt ein Bahnübergang in etwa 240 Metern. Die sogenannten Baken gelten als Gefahrenzeichen und kann man an Schienenbahnen finden. Wenn der Bahnübergang nicht direkt gut einsehbar ist, werden diese Baken aufgestellt.
Zwei Streifen bedeuten: Bahnübergang in 160 Metern
Ein Streifen bedeutet: Bahnübergang in 80 Metern

(aus: https://www.fuehrerscheine.de/verkehrsrecht/verkehrszeichen/157-dreistreifige-bake-verkehrszeichen/)

Demnach handelt es sich bei der Bake um ein Gefahrenzeichen! Somit dürfte die Definition des ADAC greifen und eine Aufhebung hinter dem BÜ nicht notwendig sein. Vielleicht findet aber noch jemand etwas genaueres. Jedenfalls eine interessante Frage.

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Die Zahl der Streifen auf den Baken steht m.W. für 60 Meter je Streifen bis zum Bahnübergang. Damit müßtest Du bei der Bake mit 3 Streifen (180 m) bereits auf 30 KM/h reduzieren, und bei der Bake mit einem Streifen (60 m) auf 20 KM/h.

Erst nach dem Übergang dürftest Du dann wieder schnelker fahren, wenn es auch da nicht anders beschildert wäre.


RedPanther  05.08.2024, 18:47
Erst nach dem Übergang dürftest Du dann wieder schnelker fahren, wenn es auch da nicht anders beschildert wäre.

Und warum? Die 20 km/h beziehen sich ganz offensichtlich nicht auf den Bahnübergang, weil sie nicht im mit einem Bahnübergang-Warnschild kombiniert sind.

Oder kennst du eine Verkehrsregel, derzufolge nach einem Bahnübergang einfach alle Streckenbeschränkungen aufgehoben sind?

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Gnurfy  05.08.2024, 18:54
@RedPanther

Alles lesen und dann erst moppern. Steht nämlich in meiner Antwort.

Das 20-er ist nämlich direkt auf dem Posten der Einstrichbake installiert.

Würden die 20 auch nach dem BÜ weiter gelten sollen, so würde das 20-er nach dem BÜ wiederholt werden.

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ascii0815  05.08.2024, 19:03
@Gnurfy

Geschwindigkeitsbeschränkungen sind Streckenverbote und grundsätzlich auch ohne Wiederholung so lange gültig, bis sie durch andere Verkehrszeichen aufgehoben werden. Die 30 ist hier eine Ausnahme, da sie unter einem Gefahrzeichen steht. Für die 20 trifft das allerdings nicht zu.

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