Mit 36kmh innerorts geblitzt, was soll ich machen?
Ich wurde innerorts mit 36 km/h zu viel geblitzt. Es handelte sich um einen mobilen Blitzer. Die Fahrbahn war vierspurig. Auf der rechten Spur, wo ich unterwegs war, waren nur 50 km/h erlaubt. In der Mitte waren jeweils zwei Spuren, auf denen 60 km/h erlaubt waren; diese beiden Spuren verlaufen quasi in einer Unterführung. Links galt ebenfalls eine Begrenzung von 50 km/h.
Kurz gesagt: Ich wurde innerorts mit 36 km/h zu viel gemessen. Nun droht mir ein Fahrverbot von einem Monat, zwei Punkte in Flensburg und eine Strafe von ungefähr 250 €. Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen und wurde während der Arbeitszeit mit einem Firmenwagen geblitzt. Aufgrund dessen wurde angegeben, dass ich der Fahrer zum Zeitpunkt des Vergehens gewesen bin.
Meine Frage ist, ob es sich lohnt, Einspruch dagegen einzulegen, insbesondere da ich keine Rechtsschutzversicherung habe. Ich überlege auch, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Kann ich einfach meinen Cousin als Fahrer angeben, oder ist es besser, Einspruch einzulegen?
13 Antworten
Meine Frage ist, ob es sich lohnt, Einspruch dagegen einzulegen
Eher weniger.
Ich überlege auch, eine rückwirkende Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Das würde ich sein lassen, denn am Ende wirst du zahlen müssen.
Davon ab gibt es zwar sowas, gerade im Verkehrsbereich, aber siehe oben
Kann ich einfach meinen Cousin als Fahrer angeben,
Wozu?
Deine Firma hat doch bereits DICH als Fahrer angegeben. Somit wird sich da nichts ändern.
Ich bin beruflich auf meinen Führerschein angewiesen
Jetzt nicht mehr.
Wer der Meinung ist mit 90 Sachen durch ne Stadt zu brettern, hat die Konsequenzen zu tragen.
Bei 36 zu schnell, hattest du über 90 am Tacho. Nicht böse sein, aber wie dumm kann man sein, wenn man auf seinen FS angewiesen ist? Ein Einspruch wird nichts bringen. Die Geschichte mit deinem Cousin ist lieb. Dein AG hat bereits bekanntgegeben, dass du gefahren bist, was man ja auch nachweisen kann. Zudem interessiert das dann sicher auch deinen AG, dass du während deiner Arbeitszeit nichts tust und stattdessen deinen Cousin mit dem Dienstwagen durch die Gegend fahren lässt.
es gibt keine rückwirkenden Rechtsschutzversicherungen. Und jetzt machen kannst Du gar nichts, es sei denn, Du könntest nachweisen, dass die Messung falsch ist.
Steh dazu oder fahr langsam.
Eine rückwirkende Rechtschutzversicherung gibt es nicht, die sind ja nicht doof, und der Einspruch wird NICHTS bringen, ausser unnötige Kosten.
Es ist besser zu dem Fehler zu stehen und die Strafe hinzunehmen. Alles andere macht es nur noch schlimmer.