Wieso bleibt bei Steuerklasse 3 (Doppelverdiener👍💰) mehr als bei Steuerklasse 1 (Alleinverdiener👎😏)?
Jetzt werden einige sagen, verheiratet haben Kinder ! Ja und, die bekommen doch Kindergeld, zu dem wird die Kita Kosten bis zu 80/90% übernommen vom Staat
Ein Alleinverdiener müsste mehr Geld zur Verfügung haben als Doppelverdiener die evtl noch Kindergeld beziehen
4 Antworten
Wie @Mungunkun bereits geschrieben hat, hast du das Prinzip der Steuerklassen bzw. der ESt im Grundsatz nicht verstanden. Die Steuerklasse definiert ausschließlich, wie hoch die unterjährigen Abzüge in der Lohnsteuer (als besondere Erhebungsform der ESt) ausfallen, die der Steuerpflichtige seitens des AG in der monatlichen Gehaltsabrechnung vorfindet. Auf die Gesamthöhe der entstandenen ESt im Gesamtjahr hat die Klasse aber exakt Null Auswirkungen. Die Höhe der Einkommensteuerlast berechnet sich individuell je Steuerpflichtigem, und bei Ehepaaren begünstigt durch den Splittingtarif bei Zusammenveranlagung zudem abweichend von einem vergleichbaren Alleinstehenden.
Zudem:
"Sogar wenn nur einer arbeitet bekommt der andere vom Jobcenter = Bürgergeld , Mietzuschuss und NK"
Nein, denn das ist bei Ehepaaren grundsätzlich ausgeschlossen; hier sind die Ehepartner einender gegenseitig zur Unterstützung verpflichtet. Eine Bedürftigkeit müsste daher für die Ehepartner insgesamt bestehen, nicht individuell, um Anspruch auf Leistungen zu haben.
Ohne dich angreifen zu wollen, aber du hast das Prinzip der Steuerklassen nicht verstanden.
Durch die Wahl der Steuerklasse kann man keine Steuern sparen! Die Steuerklasse bestimmt nur die Höhe der Lohnsteuer als Vorauszahlung auf die Einkommensteuer. Nach dem Steuerbescheid hat man auf den Cent genau exakt das selbe an Steuern bezahlt, egal wie die Steuerklassen vorher waren.
Dass du in Steuerklasse 3 weniger zahlst als in Steuerklasse 1 liegt daran, dass bei Steuerklasse 3 davon ausgegangen wird, dass das selbe Bruttogehalt für 2 Personen zum Unterhalt ausreichen muss anstatt für eine Person. Deswegen wird der Grundfreibetrag vom Ehegatten der Steuerklasse 5 auf den der Klasse 3 übertragen.
Ich rede nicht von Steuern , sondern was an Netto bleibt
4000 Brutto
StKl 1 = 2550€
StKl 3 = 3000€
Das unterscheidet sich vorrangig in den Steuern. Dazu habe ich auch alles geschrieben:
Dass du in Steuerklasse 3 weniger zahlst als in Steuerklasse 1 liegt daran, dass bei Steuerklasse 3 davon ausgegangen wird, dass das selbe Bruttogehalt für 2 Personen zum Unterhalt ausreichen muss anstatt für eine Person. Deswegen wird der Grundfreibetrag vom Ehegatten der Steuerklasse 5 auf den der Klasse 3 übertragen.
Und ja es macht einen wesentlichen Unterschied, ob du von 4.000 € brutto eine Person versorgen musst oder zwei Personen.
Was für ne 2 Personen versorgen wenn beide arbeiten ??
Dann sparst du keinen einzigen Cent an Steuern, habe ich auch geschrieben:
Nach dem Steuerbescheid hat man auf den Cent genau exakt das selbe an Steuern bezahlt, egal wie die Steuerklassen vorher waren.
Ob ihr 3/5 oder 4/4 oder 4/4 mit Faktor hattet, bringt euch keinen einzigen Cent an Ersparnis bei der Steuer ein.
Es wird doch davon ausgegangen, dass Ehepaare auch Kinder in die Welt setzen werden, was bei einem Singel normalerweise nicht der Fall ist.
Genau deshalb werden Ehepaare steuerlich begünstigt. Wenn das anders wäre, gäbe es bei uns wahrscheinlich noch viel weniger Kinder, alles es jetzt schon ist.
Genau deshalb werden Ehepaare steuerlich begünstigt.
Ja nach dem Splittingtarif nach § 26b i.V.m. § 32a Abs. 5 EStG.
Der Splittingtarif hat aber absolut nichts mit den Steuerklassen nach § 38b EStG zu tun.
Den Splittingtarif kann jedes Ehepaar in Anspruch nehmen, egal ob vorher die Steuerklasse 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor war. Genau deswegen kann man mit der Steuerklasse auch keine Steuern sparen.
Das brauchst Du mir nicht zu erklären.
Nur können sehr viele etwas mit den Steuerklassen anfangen.
Das verheiratete Paar profitiert vom Ehegattensplitting. Deswegen bleibt mehr übrig, als wenn du beide Löhne einzeln betrachtest.
Mit der Steuerklasse hat das aber nichts zu tun. Damit spart man keine Steuern. Das was mit Steuerklasse 3 weniger an Lohnsteuer einbehalten wird, muss mit der Steuererklärung, zu der man bei Doppelverdienern mit 3/5 verpflichtet ist, nachzahlen.
Bei Steuerklasse 3 ist das normalerweise KEIN Doppelverdiener!
Wenn bei einem verheirateten Paar beide in etwa gleich viel verdienen, haben die Steuerklasse 4.
Wenn man ziemlich gleich verdient als Ehepaar, ist die Kombination IV/IV vernünftiger.
Was soll jetzt bei III/V Augenwischerei sein? Denn dann verdient man als Partnerin so grottenschlecht, dass man nicht von "Doppelverdienern" reden kann.
Damit ist gemeint, dass zum Einen der in V überproportional belastet wird, was gerade bei geringen Einkünften demotivierend ist, und zum Anderen die Steuerlast insgesamt sich ja nicht ändert - und damit eine Nachzahlung sehr wahrscheinlich ist.
Zuerst zahlt der mit Steuerklasse V zuviel, und dann gibt es eine Rückerstattung, und keine Nachzahlung, wenn man eine Steuererklärung macht.
Es ist in so einem Fall sowieso gleich geschickter, einen Minijob zu machen.
Aber das deutsche Steuerrecht ist sowieso das komplizierteste.
Etwa 70 % der erläuternden Literatur zum Steuerrecht weltweit erscheint zum deutschen Steuerrecht.
Zuerst zahlt der mit Steuerklasse V zuviel, und dann gibt es eine Rückerstattung, und keine Nachzahlung, wenn man eine Steuererklärung macht.
Falsch. Das Mehr mit StKl V bei denjenigem, der ohnehin weniger verdient, gleicht die zuwenig abgeführte LSt bei dem mit StKl III nicht aus. Deswegen kommt es hier fast immer zur Nachzahlung, solange der mit V überhaupt steuerpflichtige Einkünfte erzielt. Es war und ist Selbstbetrug, denn IV/IV ist wesentlich realistischer.
Es ist in so einem Fall sowieso gleich geschickter, einen Minijob zu machen.
Tatsächlich war und bin ich schon immer der Meinung gewesen, Minijobs gehören überhaupt abgeschafft, und dafür der Steuerfreibetrag je Steuerbürger auf deutlich oberhalb der € 50.000.-- verschoben (aber dann eben für alle Einkünfte, und dafür alle anderen Freibeträge und Abrechnungsverfahren rigiros abschaffen).
Ich rede nicht von Steuern , sondern was an Netto bleibt
4000 Brutto
StKl 1 = 2550€
StKl 3 = 3000€ + Gehalt vom anderen und evtl. noch Kindergeld