Öffentlicher Dienst, Bundeswehr, Kinderzuschlag, Steuerklasse?
Hallo,
im Oktober beginnt voraussichtlich meine Zeit als SaZ, nun habe ich im laufe der Zeit einige Fragen angesammelt die ich gerne mal loswerden wollen würde und im Netz keine genauen Antworten zu finde.
Meine Beratungsoffz. hatte mich an den Bundeswehr Sozialdienst verwiesen aber auch mit der Info, dass es wahrscheinlich bisschen früh sei um solche Fragen zu stellen.
Gleichzeitig mit meinem voraussichtlichen Dienstantritt, wird mein erstes Kind geboren.
Zum Geburtstermin und auch die Zeit danach werde ich noch ledig sein und noch nicht verheiratet.
Nun weiß ich, dass es Familienzuschlag 1 und 2 gibt und bei 2 ein bezogener Kinderanteil dabei ist.
Meine Freundin und ich werden ab September dann zusammen wohnen, sie arbeitet derzeit nicht im öffentlichen Dienst und wird dann nur Empfänger von Elterngeld sein.
Meine Frage ist, da ich generell für FZ 1 und 2 rausfalle, da ich ja nicht verheiratet bin, bekomme ich dann nur einen Kinderzuschlag gezahlt oder muss man dafür verheiratet sein?
Oder bekommen auch ledige, mit der Freundin zusammenwohnend, Kind auch im Haushalt einen Zuschuss zum Kind?
Wenn ja läuft dieser auch automatisch über die Besoldung oder muss man den separat dann beantragen?
Meine Freundin wird denke mal Empfängerin des Kindergelds werden, außer es ist notwendig das ich es bekomme? (kann sie es bekommen/ sollte ich es lieber bekommen?)
weitere Frage betrifft die Steuerklasse, mein Beratungsoffz. hatte erwähnt, dass ich mein Kind auf meine Steuerkarte eintragen lassen könnte, nun habe ich aber gelesen, dass dann das Kindergeld wegfällt, ist das richtig?
Heißt das, wenn ich mein Kind nicht eintragen lasse zwecks Steuerkarte, weil ich gerne das Kindergeld haben möchte, dass ich weiterhin als lediger in Steuerklasse 1 bleibe?
Ich habe dazu ein Bild gesehen wo etwas vorgerechnet wird zwecks Kinderfreibetrag etc.
Gibt es eine Möglichkeit irgendwo anzurufen und Sachen darüber zu erfragen?
wenn es nun wirklich so ist das man STK 1 bleibt nur weil man das Kindergeld behalten möchte, dass jemand das mit einem durchrechnet anhand des Gehalts, ob man dann lieber doch diesen Kinderfreibetrag nimmt und monatlich mehr spart als am Ende das monatliche Kindergeld ist?
Oder Rutsche ich automatisch in eine andere Steuerklasse, ledig mit Kind und wir bekommen trotzdem das Kindergeld und es gibt eine Steuerersparnis?
wenn ihr mir die Fragen beantworten könnt, wäre ich natürlich auch sehr froh.
vielen Dank schon mal:)
1 Antwort
Meine Frage ist, da ich generell für FZ 1 und 2 rausfalle, da ich ja nicht verheiratet bin, bekomme ich dann nur einen Kinderzuschlag gezahlt oder muss man dafür verheiratet sein?
Das müsste FZ e1 sein
Heißt das, wenn ich mein Kind nicht eintragen lasse zwecks Steuerkarte, weil ich gerne das Kindergeld haben möchte, dass ich weiterhin als lediger in Steuerklasse 1 bleibe?
Das Kind ist vollautomatisch in den ELStAM.
Gibt es eine Möglichkeit irgendwo anzurufen und Sachen darüber zu erfragen?
Steuerberater oder das BVA
wenn es nun wirklich so ist das man STK 1 bleibt nur weil man das Kindergeld behalten möchte, dass jemand das mit einem durchrechnet anhand des Gehalts, ob man dann lieber doch diesen Kinderfreibetrag nimmt und monatlich mehr spart als am Ende das monatliche Kindergeld ist?
Grundsätzlich ist es so:
- Steuerklasse 1: ledig
- Steuerklasse 2: alleinerziehende
- Steuerklasse 3: verheiratete, Ehepartner Steuerklasse 5
- Steuerklasse 4: Standardfall bei verheirateten
- Steuerklasse 5: verheiratete, Ehepartner Steuerklasse 3
- Steuerklasse 6: Jeder Nebenjob der nicht Minijob ist 6
Darüber hinaus gibt es noch die Steuerklasse 4 mit Faktor, diese hat eine genauere Verteilung der Steuerlast in Abhängigkeit vom Lohn.
Oder Rutsche ich automatisch in eine andere Steuerklasse, ledig mit Kind und wir bekommen trotzdem das Kindergeld und es gibt eine Steuerersparnis?
Kindergeld beantragst du bei deiner zuständigen Familienkasse. Die Steuerklasse hat Keine Aussagekraft über das Kindergeld (Stkl 2 mal außen vor?)
Für dich entscheidend ist der § 40 Abs 3 BBesG
Ledige [...] Soldaten [...] denen Kindergeld[...] zusteht [...] oder [...] zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht. [...]
Das heißt du rechnest Stufe 2 minus Stufe 1 und hast deinen FZ
Hier die Gruppierungen wann es welche Stufe gibt
Eine Frage noch, weißt du wie das gemeint ist mit dem Erhöhungsbetrag bei A3-A5?
Du meintest ja quasi ich rechne F2-F1.
Als SaZ starte ich ja in der A3 und da steht etwas von für das erste Kind erhöht sich F2 um 5€ paar Cent.
wie ist das zu interpretieren, weißt du das zufällig ganz genau?
LG
Das F2 um ca 5€ höher ist in den Besoldungsgruppen A3-A5, somit hast du statt 131€ ca 136€
Guten Morgen, danke für deine schnelle Antwort.
Achso verstehe, dachte erst F2 erhöht sich nur um ca. 5€
also wenn F1 150€ sind dann bekommt man nur 5€ mehr in F2 hätte dann also ca. 155€
Weißt du das ganz sicher, dass das so ist wie du beschrieben hast?
Lg
Junge es steht doch so im Gesetz, von daher kannst du davon ausgehen das es schon stimmt
Hätte ja sein können das du es vllt auch falsch interpretierst, so wie ich auch anfangs und es noch eine andere Interpretation gibt.
sorry ja haha, musst mich ja nich gleich förmlich durchs Telefon anschreien xD
Hallo,
vielen Dank für deine umfassende Antwort, hat mir schon mal ein Stück weitergeholfen.
Kann ich das mit FZ e1 irgendwo nachlesen hast du da ein Link?
Weil ich finde unter FZ1 nur dass man halt verheiratet sein muss, oder man ist geschieden/getrennt hat ein Kind wofür man Unterhalt zahlen muss.
Da ich dann aber ab Geburt mit meiner Partnerin zusammenlebe und wir nicht verheiratet sind treffen ja die normalen Anforderungen FZ1 nicht auf mich zu?
LG