Öffentlicher Dienst, Bundeswehr, Kinderzuschlag, Steuerklasse?

1 Antwort

Meine Frage ist, da ich generell für FZ 1 und 2 rausfalle, da ich ja nicht verheiratet bin, bekomme ich dann nur einen Kinderzuschlag gezahlt oder muss man dafür verheiratet sein?

Das müsste FZ e1 sein

Heißt das, wenn ich mein Kind nicht eintragen lasse zwecks Steuerkarte, weil ich gerne das Kindergeld haben möchte, dass ich weiterhin als lediger in Steuerklasse 1 bleibe?

Das Kind ist vollautomatisch in den ELStAM.

Gibt es eine Möglichkeit irgendwo anzurufen und Sachen darüber zu erfragen?

Steuerberater oder das BVA

wenn es nun wirklich so ist das man STK 1 bleibt nur weil man das Kindergeld behalten möchte, dass jemand das mit einem durchrechnet anhand des Gehalts, ob man dann lieber doch diesen Kinderfreibetrag nimmt und monatlich mehr spart als am Ende das monatliche Kindergeld ist?

Grundsätzlich ist es so:

  • Steuerklasse 1: ledig
  • Steuerklasse 2: alleinerziehende
  • Steuerklasse 3: verheiratete, Ehepartner Steuerklasse 5
  • Steuerklasse 4: Standardfall bei verheirateten
  • Steuerklasse 5: verheiratete, Ehepartner Steuerklasse 3
  • Steuerklasse 6: Jeder Nebenjob der nicht Minijob ist 6

Darüber hinaus gibt es noch die Steuerklasse 4 mit Faktor, diese hat eine genauere Verteilung der Steuerlast in Abhängigkeit vom Lohn.

Oder Rutsche ich automatisch in eine andere Steuerklasse, ledig mit Kind und wir bekommen trotzdem das Kindergeld und es gibt eine Steuerersparnis?

Kindergeld beantragst du bei deiner zuständigen Familienkasse. Die Steuerklasse hat Keine Aussagekraft über das Kindergeld (Stkl 2 mal außen vor?)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

ichhabdanfrage 
Beitragsersteller
 05.07.2023, 19:16

Hallo,

vielen Dank für deine umfassende Antwort, hat mir schon mal ein Stück weitergeholfen.

Kann ich das mit FZ e1 irgendwo nachlesen hast du da ein Link?

Weil ich finde unter FZ1 nur dass man halt verheiratet sein muss, oder man ist geschieden/getrennt hat ein Kind wofür man Unterhalt zahlen muss.

Da ich dann aber ab Geburt mit meiner Partnerin zusammenlebe und wir nicht verheiratet sind treffen ja die normalen Anforderungen FZ1 nicht auf mich zu?

LG

anTTraXX  05.07.2023, 21:00
@ichhabdanfrage

Für dich entscheidend ist der § 40 Abs 3 BBesG

Ledige [...] Soldaten [...] denen Kindergeld[...] zusteht [...] oder [...] zustehen würde, erhalten zusätzlich zum Grundgehalt den Unterschiedsbetrag zwischen der Stufe 1 und der Stufe des Familienzuschlages, der der Anzahl der berücksichtigungsfähigen Kinder entspricht. [...]

Das heißt du rechnest Stufe 2 minus Stufe 1 und hast deinen FZ

Hier die Gruppierungen wann es welche Stufe gibt

https://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/anlage_v.html

ichhabdanfrage 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 05:49
@anTTraXX

Eine Frage noch, weißt du wie das gemeint ist mit dem Erhöhungsbetrag bei A3-A5?

Du meintest ja quasi ich rechne F2-F1.

Als SaZ starte ich ja in der A3 und da steht etwas von für das erste Kind erhöht sich F2 um 5€ paar Cent.

wie ist das zu interpretieren, weißt du das zufällig ganz genau?

LG

anTTraXX  07.07.2023, 05:54
@ichhabdanfrage

Das F2 um ca 5€ höher ist in den Besoldungsgruppen A3-A5, somit hast du statt 131€ ca 136€

ichhabdanfrage 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 06:01
@anTTraXX

Guten Morgen, danke für deine schnelle Antwort.

Achso verstehe, dachte erst F2 erhöht sich nur um ca. 5€

also wenn F1 150€ sind dann bekommt man nur 5€ mehr in F2 hätte dann also ca. 155€

Weißt du das ganz sicher, dass das so ist wie du beschrieben hast?

Lg

anTTraXX  07.07.2023, 06:06
@ichhabdanfrage

Junge es steht doch so im Gesetz, von daher kannst du davon ausgehen das es schon stimmt

ichhabdanfrage 
Beitragsersteller
 07.07.2023, 06:12
@anTTraXX

Hätte ja sein können das du es vllt auch falsch interpretierst, so wie ich auch anfangs und es noch eine andere Interpretation gibt.

sorry ja haha, musst mich ja nich gleich förmlich durchs Telefon anschreien xD