Wieder geblitzt nach Aufbauseminar?

4 Antworten

Mit einem A-Verstoß nach Teilnahme an dem Aufbauseminar befindest du dich jetzt in der zweiten Probezeitmaßnahmenstufe. Entsprechend folgt eine schriftliche Verwahrung und eine Empfehlung zur Teilnahme an einer freiwilligen verkehrspsychologischen Beratung (§ 2a Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 StVG). Ich würde dir nahelegen, dieses Angebot wahrzunehmen. Eine weitere Chance bekommst du nicht. Bei einem weiteren A-Verstoß oder zwei weiteren B-Verstößen wird dir die Fahrerlaubnis unweigerlich entzogen.

Unabhängig von dem Vorstehenden kann dir Fahrerlaubnisbehörde aber im Einzelfall deine charakterliche Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen in Zweifel ziehen und eine MPU anordnen.

Hinweis: Ich bin kein Anwalt, das ist keine Rechtsberatung. Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus, keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder. Angaben und Einschätzungen nach bestem Wissen und Gewissen, aber ohne Garantie für Richtigkeit und Vollständigkeit.

Du bist einfach nicht fähig, ein Fahrzeug zu führen. Irgendwann ist der Führerschein ganz weg. Vielleicht ist das auch besser für alle Beteiligten.

Es gibt nur eine Empfehlung für die Teilnahme an einer MPU und die entsprechende Strafe entsprechend deiner Übertretung.

Ungeachtet dessen frage ich mich aber, wie man nach dem Warnschuss Aufbauseminar erneut über 21 kmh zu schnell fahren kann. Es wäre mal an der Zeit dich selber zu hinterfragen und nicht die Strafe.

Es kann mal passieren, dass man die 21kmh überschreitet, wenn auch die großzügig gewählt sind, daher bin ich auch froh das die 21 geblieben sind und nicht auf 16 herab gesenkt wurden. Aber dennoch sollten doch danach die eigenen Alarmglocken angehen und man umso umsichtiger/vorausschauende fahren.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung