3 mal Geblitzt in der Probezeit? (21, 16 & 25 km/h)?
Hallo, ich habe gestern einen Bescheid bekommen, dass ich erneut geblitzt wurde. Es ist bereits das dritte Mal während meiner Probezeit.
- Beim ersten Mal bin ich 21 km/h zu schnell gefahren, wofür ich einen Punkt und die Verpflichtung zu einem Aufbauseminar bekommen habe.
- Beim zweiten Mal waren es 16 km/h zu viel, was nur ein Bußgeld zur Folge hatte.
- Jetzt wurde ich innerorts mit 25 km/h über der erlaubten Geschwindigkeit geblitzt.
Meine Frage ist: Mit welcher Strafe muss ich diesmal rechnen?
Hast du an dem Aufbauseminar bereits teilgenommen?
ja, ist bereits über ein Jahr her.
6 Antworten
Dazu müssten wir wissen, ob inner- oder außerorts usw.
Aber letztlich dürfte der zweite angegebene Geschwindigkeitsverstoß keinen Punkt in Flensburg zur Folge gehabt haben und dürfte nur eine Verwarnung und kein Bußgeld gewesen sein, sodass Du jetzt einen erneut einen Punkt kassierst, die entsprechende Strafe zahlen musst und einfach mal aufpassen musst, dass Du nicht in der um zwei Jahre verlängerten Probezeit (was beim ersten Punkt wahrscheinlich als Disziplinarmaßnahme aufoktruiert worden ist) nochmal einen Punkt kassiert. Der Führerschein dürfte nicht weg sein bzw. kein Fahrverbot dürfte eine Folge gehabt haben.
Beste Grüße
Dann sind wir hier in Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen: schriftliche Verwarnung verbunden mit der Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG). Dieses Angebot solltest du in Anspruch nehmen, beim nächsten A-Verstoß ist ist Fahrerlaubnis weg.
Der reguläre Ablauf bei Probezeitverstößen:
- Erster A-Verstoß: ⇒ Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. Abs. 2a StVG)
- Zweiter A-Verstoß nach Absolvierung des Aufbauseminars: ⇒ Verwarnung und Empfehlung, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StVG)
- Dritter A-Verstoß nach Ablauf der zwei Monatsfrist: Entzug der Fahrerlaubnis (§ 2a Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 StVG)
Ich gehe grundsätzlich von BRD-Recht aus. Keine Anwendbarkeit auf das Recht anderer (deutschsprachiger) Länder.
Der zweite Verstoß ist nicht probezeitrelevant, da unterhalb der Punktegrenze. Jedenfalls, wenn du mit einem PKW oder Motorrad unterwegs warst. Bei LKW sieht es ggf. anders aus. Erst mit dem dritten Verstoß über 25 km/h landest du in Stufe 2 der Probezeitmaßnahmen.
bei deinem Ersten Punkt mit Aufbauseminar Verlängert sich die Probezeit +2 Jahre zusätzlich
einfach mal bei Adac nachlesen.
https://www.adac.de/verkehr/rund-um-den-fuehrerschein/erwerb/probezeit/
Vielen Dank, ich habe bereits selbst gegoogelt, bin mir aber unsicher, ob der zweite Blitzer mit 16 km/h zu viel noch relevante Auswirkungen auf meine aktuelle Situation hat. Daher meine Frage hier.
Kann dich beruhigen, der zweite Verstoß hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Beiden...
Allerdings sollte man bedenken, mal den Fahrstil anzupassen... ein Bekannter von mir hatte auch schon seinen langjährigen (20 Jahre alten) Führerschein abgeben müssen, weil er innerhalb von 2 Jahren 26 mal mit Geschwindigkeiten unter 20 Km/h zu schnell erwischt wurde...
was Da an Strafen auf dich zukommt dürste dir sicher schon per Post mitgeteilt worden sein da deine Frage ja doch schon ein paar Tage alt ist.
Ich hoffe natürlich das du das auch als Warnschuss nimmst und aus der Nummer lernst.
in der Probezeit und dann mehrfach so schnell geblitzt… wie oft bist du denn so schnell gewesen ohne das man dich erwischt hat? Das ist also ein Anzeichen dafür das 20 km/h zu schnell bei dir scheinbar normal sind. Bitte überdenke diese Fahrweise noch einmal da sonst dein Führerschein und vor allem andere unschuldige in Gefahr sind.
Du bist nicht geeignet ein Fahrzeug zu führen. Entzug der Fahrerlaubnis lebenslänglich wäre die richtige Strafe.
Sprich der 2. Blitzer von 16 km/h ist "irrelevant" für diesen 3.?