Wie stellt man eine Parkscheibe in Deutschland?
Habe gesehen das eine Frau ein Strafzettel bekommen hat. Da stand von 9 bis 18 Uhr Parken mit Parkscheibe für 3h. Sie stellte die Scheibe auf 8 Uhr da sie ankamen. Sie bekam den Strafzettel dafür das sie die Scheibe auf 8 Uhr anstatt auf 9 Uhr gestellt hat. Bitte klärt mich auf!!
5 Antworten
In der Praxis "soll" man wohl die Parkscheibe nicht auf die Ankunftszeit stellen, sondern auf die Stunde, in der die Pflicht für eine Parkscheibe beginnt. Da die Frau bis 9 Uhr ohne Parkscheibe dort stehen durfte, könnte sie auch 9 Uhr einstellen.
In § 13 Absatz 2 Nr. 2 StVO steht:
Wird im Bereich eines eingeschränkten Haltverbots für eine Zone (Zeichen 290.1 und 290.2) oder einer Parkraumbewirtschaftungszone (Zeichen 314.1 und 314.2) oder bei den Zeichen 314 oder 315 durch ein Zusatzzeichen die Benutzung einer Parkscheibe (Bild 318) vorgeschrieben, ist das Halten und Parken nur erlaubt, soweit das Fahrzeug eine von außen gut lesbare Parkscheibe hat und der Zeiger der Scheibe auf den Strich der halben Stunde eingestellt ist, die dem Zeitpunkt des Anhaltens folgt.
Eine andere Regelung habe ich nicht gefunden. Somit wäre das eigentlich korrekt gewesen.
Strafzettel dafür das sie die Scheibe auf 8 Uhr anstatt auf 9 Uhr gestellt hat. Bitte klärt mich auf!!
Im Paulanergarten ist Parkverbot.
Im Paulanergarten ist Parkverbot.
Ja, deshalb wurde der Park gerodet. Ist nur noch ein Garten. Ich vermisse die Gemüsebeete.
Auf die nächste volle halbe Stunde, d.h. um 8:59 Uhr auf 9 Uhr und um 8:01 Uhr auf 8:30 Uhr.
Das habe ich mir von einem "Verkehrsregler" genau so mitteilen lassen. Wenn ich um 9.02 Uhr komme, darf ich die Parkscheibe auf die nächste Volle halbe Stunde einstellen, also 9.30 Uhr. Und um genau das zu vermeiden habe ich mir nun eine Vollautomatische Parkuhr an die Scheibe geklebt. Die macht nämlich genau das. Ich bin mal um 10.01 Uhr angekommen, und die Parkuhr zeigte nach kurzer Zeit 10.30 Uhr an. Dann lief gerade der "Verkehrsregler" vorbei, den habe ich dazu befragt, und habe diese Antwort bekommen.
Das ist auch vollkommen korrekt (siehe meine Antwort), allerdings geht es hier nicht um die Ankunftszeit selbst geht, sondern dass die Parkscheibenpflicht erst um 9 beginnt und man deshalb – auch wenn man um 6 Uhr ankommt – die Parkscheibe auf 9 Uhr stellen soll. Ich weiß nur leider nicht, ob das korrekt ist, weil es in der StVO anders steht.
Immer auf die volle halbe Stunde nach Ankunft.
Also 8.01 auf 8.30 und 8.27 auch auf 8.30
Korrektur. Mein Beitrag war Käse.
Da die parkscheibenpflichtige Zeit erst um 9 Uhr beginnt: auf 9 Uhr.