Strafzettel in die Hand gedrückt für Parkscheibe?

2 Antworten

Natürlich ist das in Ordnung. Du hast es ja selber angegeben, dass Du lange über die Zeit warst. Warum fragst Du dann noch?

Die "2 Minuten zu spät" beziehen sich wahrscheinlich darauf, dass Du um 2 Minuten zu spät gekommen bist, denn vor 2 Minuten war der Parkplatzwächter oder was auch immer er war, noch nicht vor Ort. Du hattest eben doch ein schlechtes Timing.

Da musst Du jetzt durch, denn Du hast den Fehler gemacht, sonst niemand. Wird schon nicht so teuer gewesen sein und Du kannst es unter Erfahrungswert verbuchen.

Du hast die Parkzeit überschritten und das wurde vom "Aufschreiber" so festgestellt und geahndet.

Ich weiß nicht, was daran nicht in Ordnung sein sollte.

Warum er was von zwei Minuten sagt, weiß ich auch nicht. Vielleicht hast du da auch was falsch verstanden. Rechtlich sind aber auch zwei Minuten eine Überschreitung, die geahndet werden kann.