Um das zu ermitteln, muss du damit auf den Prüfstand. Jedoch bezweifle ich sehr stark, dass die Maschine eine Zulassung bekommt.

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Wenn die Anlage bei einer Messung zu laut ist, ist es völlig egal, ob sie eine eNummer hat oder gar original ist. Das Teil ist dann illegal.

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Du musst:

  • die fahrzeugspezifische Theoriestunden machen
  • die Theorieprüfung bestehen
  • alle Praxisstunden und die Prüfung machen

Die Probezeug verlängert sich nicht.

Jedoch ist der A80, den du mit 21 machen kannst, weitaus sinnvoller, da der Aufstieg mit 21 automatisch, d.h. ohne weitere Prüfung erfolgt.

A2-Bikes dürfen 35kW haben, ab Werk jedoch nicht mehr als 70kW (wenn sie gedrosselt werden sollen).

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Die Anlage muss genau für dein Modell inkl. Baujahr homologiert worden sein. Ist das nicht der Fall, ist sie illegal. Dabei ist es völlig irrelevant, ob beide Maschinen den gleichen Motor haben.

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Nein.

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