Um das zu ermitteln, muss du damit auf den Prüfstand. Jedoch bezweifle ich sehr stark, dass die Maschine eine Zulassung bekommt.
Das sind keine Motorradstiefel, daher dürften sie keinen ausreichenden Schutz bieten. Frag am besten deinen Fahrlehrer.
Anzeige wegen Körperverletzung.
Es gibt kein Verbot!
Nein, es muss Euro4 sein.
Nur ein paar Sekunden. Den Motor unnötig laufen lassen schadet ihm und verstößt auch gegen die StVO.
Dan begeht er eine Straftat, für die er belangt werden kann.
Würde einen sportler kaufen
Menschen kann man nicht kaufen!
Wenn die Anlage bei einer Messung zu laut ist, ist es völlig egal, ob sie eine eNummer hat oder gar original ist. Das Teil ist dann illegal.
Lauter = Stress!
Das wäre überhaupt nicht umsetzbar.
Ein Auto muss mich zuverlässig von A nach B bringen. Das Aussehen ist egal. Wobei Geschmäcker verschieden sind.
Du musst:
- die fahrzeugspezifische Theoriestunden machen
- die Theorieprüfung bestehen
- alle Praxisstunden und die Prüfung machen
Die Probezeug verlängert sich nicht.
Jedoch ist der A80, den du mit 21 machen kannst, weitaus sinnvoller, da der Aufstieg mit 21 automatisch, d.h. ohne weitere Prüfung erfolgt.
A2-Bikes dürfen 35kW haben, ab Werk jedoch nicht mehr als 70kW (wenn sie gedrosselt werden sollen).
Die Anlage muss genau für dein Modell inkl. Baujahr homologiert worden sein. Ist das nicht der Fall, ist sie illegal. Dabei ist es völlig irrelevant, ob beide Maschinen den gleichen Motor haben.
Ja, nur nicht auf jeder Seite.
Ja, gilt für alle.
Nein.
Ja, das ist gerecht.
Bei einer verrosteten Kette bringt das nicht mehr viel. Kauf dir besser eine neue und pflege sie.
Nein, damit machst du dich eher lächerlich. Dir wurde schon oft gesagt, dass die Bilder eine sehr schlechte Qualität haben.