Ist der ALG II Bewilligungsbescheid eine Urkunde?
Ich wollte mich aufgrund des Bezuges von ALG II von der Rundfunkbeitragspflicht befreien lassen. Hierfür habe ich den Bewilligungsbescheid an den Stellen, wo es sich um die Geldbeträge und Kontodaten handelt, unkenntlich gemacht, weil ich davon ausging, dass dies nichts zur Sache tut. Nun kam aber ein Antwortschreiben der ARD ZDF, dass ein ALG II Bewilligungsbescheid eine "Urkunde" sei und dieser im Nachhinein nicht geändert werden darf. Stimmt das denn? Habe dazu nämlich keinerlei Beiträge geschweige denn einen Paragraphen dazu im Internet gefunden. Und soweit mir bekannt ist, ist das Jobcenter ja kein staatliches Amt mehr, sondern lediglich eine Agentur, also eine normale Firma (eine GmbH). Eine Urkunde wäre beispielsweise meine Geburtsurkunde oder die Papiere für mein Auto, aber ein ALG II Bescheid doch nicht, oder?
4 Antworten
Natürlich ist das eine Urkunde und selbstverständlich ist das Jobcenter eine staatliche Einrichtung.
Welche private Firma sollte in Massen Menschen Geld zum Lebensunterhalt geben? Das wäre völlig irre.
Doch! Diese steht auf der offiziellen Seite jobcenter-ge(punkt)de im Impressum.
Zeig. Sehe ich da nicht. Die haben nicht mal ein Impressum.
Eh doch https://www.jobcenter-ge.de/DE/Service/Impressum/impressum_node.html
Und da steht die ID auch
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Da steht doch ganz klar und eindeutig, dass das keine Firma ist.
Oder wie verstehst Du das:
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vertreten durch den Vorstand, dieser durch seinen Vorsitzenden
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Regensburger Straße 104
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Du bekommst vom JC normerweise mit dem Bescheid ein anderes Schreiben zur Vorlage bei der GEZ. Eine Bestätigung, dass du ALG2 beziehst. Du mußt nicht den Bescheid weitergeben. Wenn der Schrieb nicht beilag, ruf an und lass ihn dir schicken.
Und ja, der Bescheid ist eine Urkunde.
Kannst du mir dann bitte einen Link oder den Paragraphen nennen, wo ganz genau geschrieben steht, dass ein ALG II Bescheid eine Urkunde ist?
Nein und das würde dir auch gar nicht weiterhelfen. Du willst ja nicht streiten, sondern eine GEZ-Befreiung.
Ja, auch das ist eine Urkunde.
Bei den Bewilligungsbescheiden für das ALG 2 ist regulär eine Bescheinigung für den Beitragsservice dabei, welche den ALG 2 Bezug attestiert.
Diese Bescheinigung zusammen mit dem Befreiungsantrag and den Beitragsservice senden.
Wenn Du nach "urkunde im sinne des gesetzes" googelst, findet Du u.a. dies:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/urkundenfaelschung-was-ist-eine-urkunde_111894.html
ist das Jobcenter ja kein staatliches Amt mehr, sondern lediglich eine Agentur, also eine normale Firma (eine GmbH)
Eine GmbH ist eine Kapitalgesellschaft oder gem. Deiner Worte "eine normale Firma". Dies trifft auf Jobcenter sicherlich nicht zu.
Wenn das Jobcenter eine staatliche Einrichtung wäre, wozu brauchen diese dann eine Umsatzsteuer-ID? Diese braucht man nur, wenn man eine GmbH oder ähnliches (in diesem Falle Agentur) gegründet hat.