Werkstudent Versicherung?
Hey,
ich arbeite als Werkstudentin, bin 23 Jahre alt und habe eine 16 Stunden Woche. Ich muss 130€ meiner Versicherung selber überweisen, mein Arbeitskollege der ebenso Werkstudent ist muss dies jedoch nicht.
Wieso ist das so? Kann ich nicht noch wie er über meine Familie versichert sein?
Und er ist auch nicht privat versichert sondern einfach normal über die Familie.
Danke im Voraus
3 Antworten
Werkstudis überschreiten regelmäßig die Einkommensgrenze der Familienversicherung. Aufgrund der Werbungskostenpauschale liegt diese zurzeit regelmäßig bei mindestens 607,50€.
Um die Belange anderer Personen zu beurteilen, fehlen regelmäßig Infos von diesen.
Wenn deine Eltern (bzw. der mit dem höchsten Einkommen) gesetzlich versichert sind und du regelmäßig maximal 505 € verdienst (maximal 20 Stunden und unter 25 erfüllst du ja), kannst du familienversichert sein. Wendet euch an die Krankenkasse und reicht die entsprechenden Unterlagen ein.
Wenn deine Eltern privat versichert sind, solltet ihr mal mit der Krankenkasse sprechen, welchen Vertrag sie dir anbieten können. Aber grundsätzlich musst du dich in dem Fall selbst versichern, weil es bei der Privaten keine kostenlose Familienversicherung gibt.
Na wenn er privat versichert ist, dann hat er ja keine Krankenkasse. sondern eben eine Krankenversicherung. Und das optimal zu handhaben und auf Studententarif umzustellen etc. ist aufgabe seines Maklers bzw des Maklers der Eltern, der eben diesen Bestand betreut.
Aber doch nicht bei 16 Stdn./Wo x 4,3 Wochen x Mindestlohn von 12,41€/h = 853€ !!!
Mit 130 € bist du nach wie vor in der KVdSt. Deswegeb zieht der Arbeitgber dir keine Sozialabgaben ab. Als Studentin brauchst du auch keine RV- und Alo-Versicherungsbeiträge zahlen,
Dann ist der Kollege wohl noch nicht 23 und noch familienversichert.
Der Arbeitgeber zieht bestimmte Sozialabgaben wegen Versicherungsfreiheit nicht ab; Rentenversicherung aber schon. Dieses aber nicht wegen der studentischen Krankenversicherung. Die 23-Jahres-Grenze gilt für nicht-erwerbstätige Kinder: bei Studis gilt eine 25-Jahres-Grenze. Es kommt hier allerdings auf die Einkommensgrenze an.
Ich verdiene leider mehr als 520€ und der andere Werkstudent jedoch auch