Sprich mit deinem Therapeuten/Arzt über die Situation. Wenn du extrem müde bist, bist du medikamentös nicht richtig eingestellt. Darauf solltest du als Fahrer natürlich besonders achten. Schau mal, ob du deine Medikamente auch abends nehmen kannst.

Dass du nach längerer Pause bei deiner Krankheit Hemmungen hast, einen neuen Job anzutreten, ist normal. Du solltest dich in diesem Prozess eng von deinem Therapeuten begleiten lassen.

Du könntest es auch einfach ausprobieren und notfalls in der Probezeit kündigen. Vielleicht ist es gar nicht so schlimm, wie du es dir gerade ausmalst. Es könnte durchaus förderlich sein.

Wenn du den Vertrag nicht antreten willst, musst du den Arbeitsvertrag schriftlich kündigen. Fristen stehen im Arbeitsvertrag, meist 2 Wochen während der Probezeit bzw. 4 Wochen zum 15. bzw. Monatsletzten. Die kannst du jetzt schon nicht mehr einhalten, aber wenn du denen die Situation erklärst, fordern sie bestimmt keinen Schadensersatz.

Wenn es grundsätzlich wegen der Medikamente nicht möglich ist, als Fahrer zu arbeiten, könntest du dir eine andere Beschäftigung suchen oder auf andere Medikamente umstellen. Sprich mit deinem Therapeuten. Vielleicht ist auch ein Ehrenamt ein bis zweimal in der Woche ein besserer Einstieg. Auch da könntest du z.B. bei der Tafel als Fahrer arbeiten.

Wünsche dir alles Gute und viel Erfolg!

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Wenn das irgendwo in einem Märchen oder einem altertümlichen Text steht, dann ist das in Ordnung.

Es bedeutet, dass sie erst die Arbeit fertigmachen mussten und dann schlafen / sich ausruhen / ins Bett gehen konnten.

Die Formulierung "als bis..." ist heute ungewöhnlich. Man würde das durch "bevor" ersetzte. Auch "zur Ruhe gehen" sagt man heute nicht mehr, es bedeutet, dass man sich ausruht/ schlafen geht.

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Bei der Attestpflicht vor und nach den Ferien geht es darum zu verhindern, dass die Ferien "verlängert" werden. Wenn du am ersten Tag da warst und dann krank wirst, gelten die ganz mormalen Regelungen deiner Schule (schriftliche Entschuldigung durch die Eltern bzw Attest am 3./5. oder 10. Tag)

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Du solltest ihm zumindest eine Möglichkeit geben, dich wegen Terminabsprachen zu erreichen, wenn das vertraglich so vereinbart ist,

ob ich die nächsten tage so und so rein kann.

Daher würde ich ihn auch nicht blockieren, das kommt nicht so gut. Ignorier seine sonstigen Nachrichten oder scheib eine Standardantwort: darüber können wir sprechen, wenn ich wieder im Betrieb bin.

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https://www.finanz.de/arbeitslos/arbeitslosengeld/auszahlung/

Nach Auszahlungstabelle kommt das ALG 1 am 4.11.

Aber das kommt vielleicht auch auf die Bundesländer an. Die Banken buchen auch an den beiden Feiertagen und angwiesen wird es am 31.10. oder 1.11. - je nach Feiertag. Wenn es am 1.11. angewiesen wird, dann kommt es erst am nächsten Arbeitstag (4.11.)an.

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Du kannst das Fachabi mit einer ganz normalen dualen Ausbildung verknüpfen, wenn es auf der dann zu besuchenden Berufsschule die Möglichkeit gibt, die entsprechenden zusätzlichen Stunden zu besuchen und die Prüfung abzulegen.

Da es sich aber um ganz "normal" Berufsausbildungen handelt, beginnen die in der Regel zum 1.8. oder 1.9. Somit musst du nicht bis zum Halbjahr warten, sondern verlierst ein ganzes Jahr. Das ist auch ein ganz anderer Schulzweig als der, den du jetzt besuchst.

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Am Donnerstag ist Reformationstag (31.) und am Freitag ist Allerheiligen. In Berlin ist keiner der beiden Tage ein Feiertag. Also bekommst du auch dein Bürgergeld am 31. überwiesen, sodass es am 1. auf deinem Konto ist.

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Dein Vertrag läuft noch bis Ende November und wenn sie sagen, dass gestern dein letzter Arbeitstag war, dann kann man noch 4 Urlaubssonntage in diese Zeit reinpacken. Wenn sie dich im November noch bezahlen, obwohl du dort nicht mehr arbeitest, ist das erstmal ok. Bleiben trotzdem noch zwei übrig. Den Oktober müssen sie dir ja auch noch bezahlen.

Ich würde nochmal genau nachfragen, wie die sich das vorgestellt haben, denn da einfach Urlaub einzutragen, den du nicht gemnommen hast und den du auch nicht beantragt hast, kann nicht sein. Geh mit deinem Vertrag am besten zur Gewekschaft und lass dich dort beraten.

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Als Einzelunternehmer/Personengesellschaft muss deine "Firmenbezeichnung" sowieso deinen Namen enthalten. Oder hast du eine GmbH?

Welche Emailadresse deine Bank von dir hat, ist ziemlich egal, das kann man auch später nochmal ändern.

Entscheidend ist, welche Emailadresse du im Schriftverkehr mit deinen Kunden verwendest. Trotzdem kann und sollte diese Emailadresse nicht deine Privatadresse sein, das gibt später nur Verwirrung. Aber wie gesagt, deine Emailadresse kannst du sowohl beim Gewerbeamt als auch beim Finanzamt jederzeit ändern.

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Büromanagement ist kein Beruf, in dem man unbedingt eine offizielle Anerkennung benötigt, aber innerhalb der EU ist das ohnehin kein Problem.

Ich würde mal bei der deutsch-kroatischen Handelskammer in Zagreb

https://www.deutsche-im-ausland.org/adressen-im-ausland/deutsch-kroatische-industrie-und-handelskammer.html

nachfragen, an wen du dich wegen einer Anerkennung wenden kannst.

Ich denke, dass du die wichtigen Inhalte der Ausbildung auch in Kroatien gut anwenden kannst. Entscheidend ist, dass dein zukünftiger Arbeitgeber einschätzen kann, was du gelernt hast und welche Erfahrungen du mitbringst.

Wenn du merkst, dass du bei Bewerbungen Probleme hast, kannst du ja mal deinen Ausbildungsplan, die Berufsschulzeugnisse und dann auch dein Ausbildungszeugnis übersetzen (lassen).

Wünsche dir viel Erfolg!

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Nein, das Zahlungsziel ist der 26.10. , der Betrag ist fällig. Wenn du dann nicht bezahlst, bist du nach 30 Tagen in Verzug.

Ohne den Hinweis, müsste der Verkäufer dir noch eine Mahnung schicken und dich "in Verzug setzen", damit er gerichtlich gegen dich vorgehen kann. Diesen Aufwand spart er sich, indem er sagt, dass du ohne weitere Aktion automatisch nach 30 Tagen in Verzug bist. Ab diesem Zeitpunkt kann er Verzugszinsen (z.Zt. 8,34%) berechnen.

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Wenn du Attestpflicht hast, dann musst du auch eines bringen. Es könnte auch sein, dass sich dein Lehrer darauf einlässt, dass du in der Stunde daneben sitzt oder nur die Übungen (Laufen) mitmachst, für die du deine Arme nicht brauchst.

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In zwei Monaten entstehen keine wirklich engen Freundschaften, da solltest du deine Erwartungen zurückschrauben. Ist doch klar, dass die Kinder sich erstmal an die anschließen, die sie aus dem Kindergarten kennen.

Deine Tochter scheint gut klarzukommen, sie spielt mit den anderen und wird gemocht. Mehr solltest du im Moment nicht wollen, das ergibt sich von ganz alleine -- vor Allem gib deiner Tochter nicht das Gefühl, dass (mit ihr) irgendetwas nicht stimmt.

Ich finde es auch nicht unbedingt erstrebenswert, dass sich Cliquen bilden, die dann gegeneinander arbeiten. Und wer sagt, dass mandie beste Freundin in der Schule findet? Vielleicht ist sie in der Freizeit beim Sport oder in der Nachbarschaft? Was ist denn eine "enge" Freundschaft für dich und warum ist das so wichtig? Was vermisst du denn / wünscht du dir denn für deine Tochter? Ist es nicht schön, wenn sie mit vielen Kindern gut auskommt, statt sich mit "engen" FreundInnen abzukapseln?

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Nach der Formulierung und dem Zahkungstermin hättest du es eigentlich mit der Oktober-Abrechnung bekommen müssen.

Frag doch mal im Betrieb nach - wobei das eine ungewöhnliche Regelung ist, denn üblicherweise gibt es in Firmen einen Termin, zu dem alle die Sonderzahlung (ggfs. zeitanzeilig) erhalten. Dieses Vorgehen ist für das Unternehmen sehr aufwändig - und auch fehleranfällig.

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Ich würde an der Stelle mal ganz kleine Brötchen backen.

Du bist deinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen und arbeitest die versäumten Stunden jetzt als Überstunden nach - sie haben dir ja für die geschwänzten Tage auch nichts von der Ausbildungsvergütung abgezogen, oder?

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So wie ich das verstehe, erhält sie die 34 Monate ALG1. Sie bekommt sogar noch 150€ Weiterbildungsgeld obendrauf und eine Prämie beim Bestehen der IHK-Prüfung.

Rechenbeispiel: Sie haben mindestens 24 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet und somit Anspruch auf 12 Monate ALG I. Sie beginnen sofort eine Umschulung, die 24 Monate dauert. Durch den halbierten Verbrauch erhalten Sie 24 Monate lang Arbeitslosengeld während der Umschulung. Gezählt werden aber nur 12 Monate, sodass der Bezug die gesamte Umschulung abdeckt. Ihr Anspruch reduziert sich in der Zeit einer Umschulung somit nur halb so schnell. Sobald die letzten 30 Tage erreicht sind, nimmt der Anspruch auf ALG I in der Umschulung zudem nicht weiter ab – ganz egal, wie lange Ihre Umschulung noch dauert. Sie fallen somit während einer Umschulung auf keinen Fall aus dem Leistungsbezug.
https://www.comcave.de/magazin/neustart-in-den-job/arbeitslosengeld-waehrend-umschulung
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Wer "an unserer Bank" schreibt, meint auch 10 Minuten frei sprechen statt Präsentation mit Visualisierung.

Also: Ich denke, dass sie von dir die Antworten auf diese Fragen in freier Rede haben möchten. Nimm dir Notizen / Stichworte mit, auf die du im Notfall schauen kannst, falls du hängen bleibst. Ansonsten solltest du möglichst frei und fließend deinen Vortrag halten - ohne irgendwelche Visualisierung.

Sie hätten auch genauso gut schreiben können: "Bereiten Sie sich auf die Bantwortung folgender Fragen vor:..."

Ein kleiner Rucksack ist ok - aber kein 40-Liter-Trecking-Rucksack. Von der Kleindung her kommt es drauf an - mit gepflegter gehobener Freizeitkleidung - googel mal Business Casual - bist du richtig angezogen. Mit einer (möglichst dunklen) Jeans ohne Risse oder Flecken, einem T-Shirt mit Sakko oder einem Hemd bist du gut angezogen. Sneaker sind heutzutage auch ok, wenn sie ordentlich aussehen.

Wünsche dir viel Erfolg

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