Werkstudis können nicht über das Beschäftigungsverhältnis krankenversichert werden: sie müssen ihre Krankenversicherung selbst sicherstellen.

Wird die Einkommensgrenze der Familienversicherung überschritten, greift die studentische Pflichtversicherung mit einem Beitrag von ~125€. Dies muss man selbst der Krankenkasse mitteilen.

Ein durchgehender Versicherungsschutz ist regelmäßig gewährleistet.

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Die Befreiung der Eltern erstreckt sich innerhalb der Wohnung auch auf unter 25jährige Kinder.

Ansonsten müssten diese, um befreit zu sein, bei einer befreienden Sozialleistung berücksichtigt sein oder diese selbst erhalten.

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Zu Beginn des Studiums steht regelmäßig die Entscheidung an, ob man während des gesamten Studiums gesetzlich oder privat versichert sein möchte. Dazu miss der Hochschule eine Mitteilung einer zuständigen gesetzlichen Krankenkasse übermittelt werden. Eine fehlende Mitteilung ist regelmäßig ein Immatrikulationshindernis.

Grundsätzlich unterliegt man als Studi der gesetzlichen studentischen Pflichtversicherung (oder der beitragsfreien gesetzlichen Familienversicherung).

Wer privat versichert sein möchte, kann sich zu Beginn des Studiums (oder zum Ende der gesetzlichen Familienversicherung) davon befreien lassen. Dann bleibt man für das gesamte (Rest-)Studium privat versichert.

Eine Beschäftigung oberhalb der Geringfügigkeitsgrenze innerhalb der Werkstudigrenze (20 Wochenstunden, …) ändert nichts daran, da dort Versicherungsfreiheit besteht. Lediglich für die Zeiten einer darüber hinausgehenden Beschäftigungen ist eine gesetzliche Krankenversicherung möglich. Auch nach dem Studium bedarf es der Erfüllung eines Pflichtversicherungstatbestandes.

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Ein Arbeitsunfall ist der Beruglfsgenossenschaft zu melden. Die Beurteilung obliegt einem sogenannten Durchgangsarzt, der aufzusuchen ist. Bei Arbeitsunfähigkeit wird dann Verletztengeld gezahlt.

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Ob des gesteigerten Interesses seitens des Arbeitgebers an einer schnellstmöglichen Unterschrift mag es womöglich besonders empfehlenswert sein, sowohl Kündigung als auch Abwicklungsvertrag ohne Zeitdruck fachlich prüfen zu lassen.

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Soweit die Voraussetzungen einer Kündigung aus wichtigem Grund vorliegen, bedarf eine Kündigung keiner Bestätigung. Damit muss bsp. keine weitere Zahlung geleistet werden.

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Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt ist keine Voraussetzung für einen Anspruch auf Bürgergeld.

Inwieweit Arbeit zumutbar wäre, würde vom Umfang der Pflege abhängen.

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Es geht um die bürgergeldrechtliche Erreichbarkeit: soweit diese nicht gegeben ist und keine Zustimmung des Jobcenters vorliegt, können keine Leistungen erhalten werden.

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Denkbar wäre voelleicht ein Unterhaltsanspruch für ein volljähriges erkranktes Kind. Dies müsste fachlich geprüft werden. Genauso ein womöglich auf das Jobcenter übergegangener Unterhaltsanspruch.

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Es besteht kein allgemeines Verbot für Studis, mehr als 20 Stunden zu arbeiten.

Grundsätzlich hat dies mit einer privaten Krankenversicherung nichts zu tun; es sei denn, der Tarif schreibt eine Grenze vor.

Unabhängig davon bestünde für oberhalb der 20-Wochenstunden-Grenze beschäftigte Studis regelmäßig die gesetzliche Versicherungspflicht über das Beschäftigungsverhältnis.

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Es wäre grundsätzlich möglich, Termine begründet ausfallen oder in anderer Form stattfinden zu lassen.

Sollte ein Meldeversäumnis festgestellt werden, käme es zu einer Leistungsminderung von – im ersten Fall – 10% des Regelbedarfs für einen (1) Monat. Bei fehlender Erreichbarkeit oder einer Art von Ortsabwesenheit könnte sogar die Zahlung eingestellt und die Leistung aufgehoben werden.

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Schüler-Bafög muss nicht zurückgezahlt werden, studentisches zur Hälfte.

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Sogenannte Studis an Berufsakademien unterliegen nicht der studentischen Pflichtversicherung.

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Nach Schulentlassung wirkt die Regelung zum erhöhten Grundfreibetrag noch drei Monate nach. Ansonsten kann sie nicht in Anspruch genommen werden, wenn keine Schüler-, Azubi- oder Studieigenschaft vorliegt.

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Meine Mutter streicht Unterhalt während des Studiums?

Folgendes:

ich bin 25 Jahre alt und Studentin. Meine Eltern zahlen mir Unterhalt für meine Studienkosten und Miete dazu. Ich arbeite allerdings schon seit meiner Schulzeit. Im Abi habe ich einen minijob gehabt und ab dem Bachelor habe ich Teilzeit gearbeitet weil ich mit dem Geld von meinen Eltern alleine nicht klar gekommen wäre. Es war von Anfang an so abgemacht dass meine beiden Eltern den Unterhalt zahlen bis ich fertig bin mit dem Studium. Nun habe ich in Regelstudienzeit meinen Bachelor in Wirtschaft gemacht und bin nun im Master. Meine Mutter ist auf die wundervolle Idee gekommen sich ein Haus zu bauen für die Rente und ist nun finanziell überlastet mit ihren Ausgaben. Woraufhin sie mich fragte ob sie mir weniger Unterhalt zahlen könne. Ich sagte es wäre mit meinem Job kein Problem wenn sie 200€ weniger zahlt. Gesagt, getan. Nun knapp ein halbes Jahr später fiel ihr auf dass es immernoch zu viel sei und sie mehr für ihr Haus bräuchte und will nun dass ich nochmal 150€ mehr übernehme (meinen Handy Vertrag und meine Krankenversicherung) die privat ist weil meine Mutter Beamtin ist und ich seit meiner Geburt in dieser Versicherung bin. Ich komme nun auch nicht einfach aus der Versicherung raus weil das nur geht wenn ich mein Studium beende oder einen neuen Job habe. Es nervt mich einfach total dass sie alles auf mich abwälzt und mich so belastet damit obwohl sie weiß, dass ich schon Teilzeit arbeite und Vollzeit studiere. Ich hab jede Woche circa 50 Stunden an Arbeit vor mir, komme schon mit dem Studium null hinterher (meine noten sind im Keller) und finde auch nicht genug Zeit zu lernen neben der Arbeit. Sie ruiniert mir einfach mein Studium damit. Und sie weiß das auch! Sie sagt selber regelmäßig dass ich zu viel arbeiten würde bla bla. Ja was soll ich denn sonst machen ? Auf der Straße leben ? Hätte sie mir von Anfang an gesagt dass sie das Geld nicht hat dann hätte ich vielleicht was ganz anderes gemacht.Das eine Jahr stand ich mit 24 Jahren schon kurz vorm Burnout weil ich so viel gearbeitet habe während meiner Klausuren. Tja nun sitze ich in der kacke. Mein Vater zahlt wie gewohnt meinen Unterhalt, wofür ich auch sehr dankbar bin! Und hatte sie schon ein Jahr gemeldet dass sie ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen würde. Weil er viel mehr bezahlt als sie. Sie hat dann behauptet sie würde das ausgleichen indem sie meine Versicherung bezahlt und gelegentliche Ausgaben wie Bücher für die Uni oder elektronische Geräte (was absoluter Schwachsinn ist) ich frage sie seit 7 Jahren nicht mehr nach Geld und bezahle alle Bücher selber. Meinen Laptop habe ich selber gezahlt und mein IPad für die Uni, sowie alle nötigen materialen und nun noch die private Krankenkasse von 150€ im Monat.Naja ich kann nicht mit meinem Vater reden weil ich sie auch nicht in die Pfanne hauen will aber ich hab wirklich finanzielle Probleme und mit ihr kann man darüber nicht reden. Bafög würde ich auch niemals bekommen weil meine Eltern zu viel Geld verdienen. Nur meine Mutter gibt es halt lieber für ihr neues Haus aus. Was soll ich tun ? Ich kann einerseits verstehen dass sie sich diesen Wunsch ermöglichen möchte, finde es andererseits aber auch einfach unmöglich mich dafür so auszuliefern. Vorallem weil die Abmachung eine andere war vor meinem Studium. Jedem Menschen sollte auch klar sein, dass man währen eines Studiums nicht mehr als Teilzeit arbeiten kann. Ich tue schon mehr als die meisten Vollzeit Arbeiter wahrscheinlich. Und ja währen meinen Semesterferien arbeite ich Vollzeit. Ich habe quasi kein bisschen Freizeit mehr. An meinen Urlaubstagen lerne ich nur noch. Ich spiele wirklich mit dem Gedanken das Studium abzubrechen weil ich einfach nicht mehr kann und ihr ist das einfach völlig egal. Sie war übrigens schon immer ein bisschen geizig. Mein Vater hat immer sehr großzügig Unterhalt gezahlt und ich hab trotzdem nie was davon gesehen außer 30€ Taschengeld im Monat. Naja ich bin wirklich fertig und weiß nicht was ich noch machen soll. Sorry dass es so lange geworden ist! Danke für die Antworten!

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Zu empfehlen wäre es, eine Beratung beim Studiwerk in der Finanzierungs- oder Sozialberatung zu nutzen: diese könnte weitere Handlungs- oder Beratungsmöglichkeiten zu einem Unterhalts- oder auch Bafög-aanspruch eröffnen.

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Nach meinem Kenntnisstand könnte eine umfangreiche Erwerbstätigkeit lediglich in Baden-Württemberg hochschulrechtliche Auswirkungen haben. Ansonsten stellt sie weder ein Immatrikulationshindernis noch einen Exmatrikulationsgrund dar.

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Studentische Pflichtpraktika sind sozialversicherungsfrei: es handelt sich nicht um Beschäftigungsverhältnisse. Damit gibt es keine Auswirkungen auf weitere Arbeits- oder Beschäftigungsverhältnisse.

Soweit es um die gesetzliche Familienversicherung gehen sollte: Nach Fallgestaltung wird die Einkommensgrenze nicht überschritten.

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