Wer gilt als Mieter?
Wir - meine Frau und ich - haben vor einigen Jahren eine Wohnung an einen Freund vermietet, der darin entsprechend der Vereinbarungen im Mietvertrag bis Ende letzten Jahres allein gewohnt hat.
Seinem Wunsch entsprechend haben wir seinem (volljährigen) Sohn Anfang diesen Jahres gestattet, zu seinem Vater in die Wohnung zu ziehen. Er ist seitdem dort offiziell gemeldet.
Nun wollten Vater und Sohn, dass sie in der Nebenkostenabrechnung beide als Mieter genannt werden.
Ich bin mir nicht sicher, ob das rechtlich so in Ordnung wäre, wurde doch der Mietvertrag nur mit unserem Freund geschlossen. Meiner Meinung nach ist er der Mieter, sein Sohn wäre aus meiner Sicht nur ein Untermieter.
Bevor ich beim Ausfüllen der Nebenkostenabrechnung irgendetwas falsch mache, möchte ich in diesem Forum gerne einen entsprechenden Rat einholen. Danke für eine hilfreiche Auskunft.
8 Antworten
Du könntest einen Nachtrag zum Mietvertrag machen, wo Vater und Sohn als gleichberechtigte Mieter eingetragen werden. Dann kannst du auch die Nebenkostenabrechnung für beide erstellen.
Dann müsstest du allerdings schauen, ob der Vater dann weiter die volle Kaltmiete zahlt oder das auch aufgeteilt wird.
Sprich am besten mit den beiden nochmal.
Er ist der Mieter, mehr nicht. Und macht nicht den Fehler, den Sohn mit in den Mietvertrag aufzunehmen.
Wie oft kommen hier Fragen, wenn Beziehungen scheitern und beide im Mietvertrag stehen. Dann kann er auch nur von beiden aufgelöst bzw. gekündigt werden.
Die Abrechnung geht an ihn, euren Mieter.
Der Sohn kann auch ohne deine Genehmigung als "Nächster Verwandter" bei seinem Vater kostenlos wohnen.
Er wird durch den Zuge weder dein Mieter noch Untermieter seines Vaters. Für das Ansinnen des Vaters müsste der Mietvertrag hinsichtlich der Mieterpartei geändert werden. Dazu kannst du und deine Frau nicht gezwungen werden. Deine Entscheidung mit good will.
Werden Nebenkosten auf die Anzahl der Mieter umgelegt, zählt der Sohn mit rein.
Ich nehme an dass die beiden als Mieter genannt werden wollen um Vorteile beim Wohngeld zu bekommen.
Genau so wird es sein. Wir werden uns auf keinen Fall darauf einlassen.
Seinem Wunsch entsprechend haben wir seinem (volljährigen) Sohn Anfang diesen Jahres gestattet, zu seinem Vater in die Wohnung zu ziehen. Er ist seitdem dort offiziell gemeldet.
Hier war und ist gar keine Zustimmung eurerseits notwendig. Übrigens - würde der Vater sterben, hätte der Sohn einen rechtlichen Anspruch darauf, an seiner Stelle in den MV einzutreten.
Nun wollten Vater und Sohn, dass sie in der Nebenkostenabrechnung beide als Mieter genannt werden.
Das wäre falsch, da nur der Vater Mietpartei ist. Eine entsprechende Änderung kann fakultativ als Ergänzung zum bestehenden MV beiderseitig vereinbart werden, dazu besteht aber deinerseits Zustimmungspflicht. Solange nur der Vater Mieter ist gemäß Vertrag, kann auch die NK Abrechnung nur auf seinen Namen alleine erfolgen.