Wer gilt als Mieter?

8 Antworten

Du könntest einen Nachtrag zum Mietvertrag machen, wo Vater und Sohn als gleichberechtigte Mieter eingetragen werden. Dann kannst du auch die Nebenkostenabrechnung für beide erstellen.

Dann müsstest du allerdings schauen, ob der Vater dann weiter die volle Kaltmiete zahlt oder das auch aufgeteilt wird.

Sprich am besten mit den beiden nochmal.

Er ist der Mieter, mehr nicht. Und macht nicht den Fehler, den Sohn mit in den Mietvertrag aufzunehmen.

Wie oft kommen hier Fragen, wenn Beziehungen scheitern und beide im Mietvertrag stehen. Dann kann er auch nur von beiden aufgelöst bzw. gekündigt werden.

Die Abrechnung geht an ihn, euren Mieter.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Der Sohn kann auch ohne deine Genehmigung als "Nächster Verwandter" bei seinem Vater kostenlos wohnen.

Er wird durch den Zuge weder dein Mieter noch Untermieter seines Vaters. Für das Ansinnen des Vaters müsste der Mietvertrag hinsichtlich der Mieterpartei geändert werden. Dazu kannst du und deine Frau nicht gezwungen werden. Deine Entscheidung mit good will.


iQhaenschenkl  27.12.2024, 18:58

Darum geht es in der Frage doch gar nicht!🙄

Gerhart  27.12.2024, 18:09

Edit: Zuzug

Werden Nebenkosten auf die Anzahl der Mieter umgelegt, zählt der Sohn mit rein.

Ich nehme an dass die beiden als Mieter genannt werden wollen um Vorteile beim Wohngeld zu bekommen.


Fistulus 
Beitragsersteller
 27.12.2024, 20:01

Genau so wird es sein. Wir werden uns auf keinen Fall darauf einlassen.

Seinem Wunsch entsprechend haben wir seinem (volljährigen) Sohn Anfang diesen Jahres gestattet, zu seinem Vater in die Wohnung zu ziehen. Er ist seitdem dort offiziell gemeldet.

Hier war und ist gar keine Zustimmung eurerseits notwendig. Übrigens - würde der Vater sterben, hätte der Sohn einen rechtlichen Anspruch darauf, an seiner Stelle in den MV einzutreten.

Nun wollten Vater und Sohn, dass sie in der Nebenkostenabrechnung beide als Mieter genannt werden.

Das wäre falsch, da nur der Vater Mietpartei ist. Eine entsprechende Änderung kann fakultativ als Ergänzung zum bestehenden MV beiderseitig vereinbart werden, dazu besteht aber deinerseits Zustimmungspflicht. Solange nur der Vater Mieter ist gemäß Vertrag, kann auch die NK Abrechnung nur auf seinen Namen alleine erfolgen.