Welpe nabelbruch Gewährleistung?
Guten Abend,
Ich habe einen Welpen von Privat gekauft.
Jetzt nachträglich hat sich herausgestellt das der Hund einen nabelbruch hat. 2 Wochen nach dem Kauf, der nur über eine Operation gerichtet werden kann.
Wobei mir von einem Schönheitsfehler und verwächst sich noch dargestellt wurde dies ist auch anhand einer Sprachnotiz nachvollziehbar und auch über E-Mails.
Ich habe gutmütig das geglaubt was mir erzählt wurde.
Besteht das Recht den Hund zurück zu geben und Kaufpreis Erstattung?
Was kostet denn die Behandlung?
690€
7 Antworten
Ich würde erst mal beim Züchter anfragen, ob er bereit ist die OP-Kosten ganz, oder teilweise zu übernehmen.
Ein Züchter würde dir eventuell anbieten, dass er den Welpen zurücknimmt. Der Vermehrer, bei dem du den Hund gekaufst hast wird das nicht tun. Du hast vermutlich Glück, dass du überhaupt noch jemand erreichen kannst.
Eigentlich baut man zu seinem Hund eine Bindung auf und möchte ihn nicht zurückgeben, auch wenn er krank ist. Wenn das bei dir nicht der Fall ist bring den Hund ins Tierheim damit er die Chance auf ein Zuhause hat, das ihn nicht wie eine defekte Ware zurückgeben möchte.
Was heißt denn "von Privat gekauft"?
Wurde der Welpe vom Verkäufer woanders (z.B. beim Züchter) gekauft und jetzt schon weiterverkauft?
Oder ist der Verkäufer auch der "Produzent"?
Hatte der Verkäufer noch weitere Welpen/Würfe, womöglich auch früher?
Dann ist er ein gewerblicher Verkäufer und unterliegt wie jeder andere Züchter, Vermehrer oder auch Tierschutzverein der Gewährleistung.
Das bedeutet, der Verkäufer muß nachweisen, daß der Nabelbruch nicht angeboren ist - wobei man normalerweise davon ausgeht, daß ein Nabelbruch angeboren ist.
Ergo muß der Verkäufer die Operation bezahlen oder selbst durchführen lassen.
Oder wurde der Nabelbruch im Kaufvertrag als bestehender Mangel vermerkt? Dann ist es deine Sache die Operation zu bezahlen da du es ja gewusst hast. Ein Nabelbruch beim Welpen muß ab einer gewissen Größe praktisch immer operiert werden, sowas "verwächst" sich ja nicht.
Wenn du beweisen kannst, dass der Hund den Nabelbruch bereits bei der Übergabe hatte, dann stehen dir Gewährleistungsrechte zu.
Und irgendwie fühle ich mich veranlasst zu sagen, dass ich Leute nicht mag, die fragen, ob sie einen Welpen zurückgeben können, wenn er einen Mangel hat.
Erst Vermehrer unterstützen und sich dann wundern, dass es ein Problem gibt ...
Sofern Du Beweise dafür hast, dass das Problem bereits vor der Übernahme des Welpen durch Dich bestand, hast Du natürlich Ansprüche.
Du solltest aber wohl generell den Welpen zurückgeben, immerhin behandelst Du ihn jetzt schon wie ein zerkratztes Auto.
Welcher Züchter? Das ist ein Vermehrer.