Polizei Vorladung nicht hingehen wegen schwere Körperverletzung?
Hallo ich habe einen Brief bekommen und ich wurde eingeladen doch ich habe per E-Mail geschrieben dass ich nicht komme und ich schweigen werde mein Anwalt sagte mir es ist sinnvoll und ratsam denn er sagte mit der Polizei wird nicht gesprochen das ist die goldene Regel die können es falsch verstehen du kannst dich widersprechen etc pp meine Frage jetzt was wird kommen noch ein Brief von der Polizei?
LG
7 Antworten
Die Polizei schließt ihre Ermittlungen ab und leitet im Rahmen des Ermittlungsverfahrens ihre vorläufigen Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter.
Diese prüft dann die Aktenlage und kann bspw. weitere Ermittlungen (Beweise sichern, Zeugen vernehmen, Tatsachen prüfen, etc.) anordnen oder dich selbst vorladen. Anschließend erlässt die StA eine Abschlussverfügung und das Verfahren wird entweder eingestellt oder geht in das Zwischenverfahren über, d. h. die Staatsanwaltschaft hat eine Anklageschrift verfasst und stellt diese dem Gericht zu.
Hierauf folgend würde das Gericht dem Angeschuldigten die Anklageschrift zustellen und diese selbst in der Hinsicht prüfen, ob eine Verurteilung wahrscheinlich scheint. Kann letzteres bejaht werden beendet das Gericht das Zwischenverfahren durch Eröffnungsbeschluss und ordnet den Termin für die Hauptverhandlung in erster Instanz an.
LG
Zu Vorladungen von der Polizei musst du nicht hin. Du musst nur zu Vorladungen des Gerichtes.
Naja wenn du das Gericht vorladet dann musst du hin, damit die über dich entscheiden können. Die Polizei hat mit dem Gericht nichts zu tun. Die Polizei ist die Exekutive und das Gericht die Judikative.
Ja das stimmt auch aber wenn es überhaupt bis dahin kommt
Du hast das Recht, Dich bei der Polizei zu äußern. Nimmst Du das nicht in Anspruch, heisst das ja nicht, dass das Verfahren dann zu Ende ist.
Was das für Sinn hat? Verfahren zu verkürzen und letztendlich Geld und Zeit zu sparen.
Die Ermittlungsakte geht jetzt ohne Deine Vernehmung zur Staatsanwaltschaft. Diese könnte veranlassen, dass Du im Auftrag der Staatsanwaltschaft nochmals bei der Polizei zur Vernehmung vorgeladen wirst.
Ja das kann man natürlich auch ablehnen ne ich als Beschuldigter bin trotzdem nicht verpflichtet dorthin zu gehen auch wenn es im Auftrag des Staatsanwaltschaft ist da ist nur der Zeuge verpflichtet außer es kommt von der Staatsanwaltschaft und nicht "beauftragt von" xD
Bei Vorladung der Staatsanwaltschaft musst du hingehen, kannst die Aussage aber verweigern. Dann ist das schnell beendet.
Definitiv nicht er sagt ja selber beauftragt von Staatsanwalt da musst du nicht hin aber als Zeuge musst du hin als Beschuldigter musst du nicht da hast du immer noch Schweigepflicht du musst ja gar nicht hin außer du kriegst einen Brief von der Staatsanwaltschaft und nicht beauftragt von der Staatsanwaltschaft verstehst du den Unterschied
Wir müssen ernsthaft mehr für Bildung investieren google einfach mal bitte selber auf youtube tiktok Google etc pp ein Beispiel von einem Anwalt der auf Google 5 Sterne hat und top einer der besten Anwälte ist
Wir müssen ernsthaft mehr für Bildung investieren google einfach mal bitte selber auf youtube tiktok Google etc pp ein Beispiel von einem Anwalt der auf Google 5 Sterne hat und top einer der besten Anwälte ist
Wenn du nicht hin gehst, kommt als nächstes die Vorladung zum Gericht. Wenn du dann nicht erscheinst, wirst du abgeholt und "vorsorglich" so lange fest gehalten, bis der nächste Termin ist.
Du wirst den Unterschied noch kennen lernen. Hoffentlich gibt es diesmal KEINE Bewährung.
Wenn du es ja alles besser weißt, warum fragst du dann hier überhaupt? Dir wird übrigens gefährliche Körperverletzung vorgeworfen, nicht schwere Körperverletzung. Aber das hat dir dein 5 Sterne Anwalt sicher gesagt.
Na ja wie gesagt es wird mir ja vorgeworfen die haben keinerlei Beweise dass ich es war ist ja einer Vermutung ich habe einen Antrag gemacht damit ist die Akten sehen kann das was die Staatsanwaltschaft weiß und die Polizei damit ich mich bestmöglich darauf vorbereiten kann
Ich verstehe dein Gerede hier nicht. Du hast doch den 5-Sterne-Anwalt!
Du findest das lustig. hm
Wer sich so verhält wird das in der Emessung der Strafe spüren, bei dem die Richter ja einen Spielraum haben. AngiedieSchlaue hat recht.
hallo ich bin der die frage gestellt hat verfahren läuft immer nochlol
Diese könnte veranlassen, dass Du im Auftrag der Staatsanwaltschaft nochmals bei der Polizei zur Vernehmung vorgeladen wirst.
Nicht ganz - eine Vorladung durch die Pol im Auftrag der StA ist nur bei Zeugen möglich, nicht bei Beschuldigten. Aber die StA kann ihn natürlich selbst vorladen, dem muss der FS dann auch als Beschuldigter nachkommen.
Als Beschuldigter bist du zu keiner Aussage im Rahmen eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens verpflichtet.
Schwere KV ist kein Pappenstil... Je nach Beweislage kann es sich für dich sehr gut machen, schon im Prozessvorfeld reinen Tisch zu machen und aktiv Opferentschädigung zu betreiben... Daher würde ich deinem Anwalt nicht völlig zustimmen...
Du bekommst dann einen ganz heißen Liebesbrief von der Staatsanwaltschaft. Kauf schonmal die Ringe!
Was ist denn der Sinn dahinter wenn ich so oder so zum Gericht muss