Was würdet ihr in der Situation als „unterhaltspflichtiger“ Vater machen?

11 Antworten

Von Experte isomatte bestätigt
Er muss aber dennoch dieses ganze Unterhaltsgeld nicht nachzahlen...
Jetzt wurde aber fälschlicherweise sein Gehalt gepfändet und es wurden mir 1300€ überwiesen, die ich dann meiner Mutter gegeben habe.

Das ist ja schon mal ein krasser Widerspruch.

Und was bedeutet "fälschlicherweise"? Irgendwer wird doch den Pfändungsbeschluss erstellt haben?

Du sagst, es gab nie einen Unterhaltstitel. Also kannst du ja auch nicht pfänden lassen aufgrund eines Titels.

Und wenn das Jugendamt den gezahlten Unterhaltsvorschuss nicht einfordert, weil er nachweislich in der Zeit nicht leistungsfähig war, dann verstehe ich ehrlich gesagt auch die Pfändung nicht.

Die Moral musst du bei der ganzen Sache mal beiseite schieben! Sicherlich ist das was passiert ist ärgerlich für dich und deine Mutter. Aber aus moralischen Gründen muss man eben keinen Unterhalt zahlen, sondern aus rechtlichen Gründen basierend auf den Gesetzen.

Es wäre also jetzt interessant zu erfahren wie es überhaupt zu der Pfändung kam, also auf welcher Rechtsgrundlage. Von wem die Pfändung ausging und ob dein Vater mit einer Vollstreckungsgegenklage Erfolg haben könnte.

Bis zu deiner Volljährigkeit hat deine Mutter Unterhaltsvorschuss für dich bekommen? Dann wäre es ja auch nicht so, dass ihr "leer" ausgegangen seid. Sicherlich bekam sie dann weniger (und zwar das halbe Kindergeld rein rechnerisch), als wenn er den Mindestunterhalt erbracht hätte, aber er war ja nun mal nicht leistungsfähig.

Also ich könnte mir jetzt nur vorstellen, dass die Unterhaltsvorschusskasse eben doch den Unterhaltsvorschuss von ihm zurückfordert und die Pfändung eingeleitet hat und man euch nur fälschlicherweise die Summe überwiesen hat. Dann müsstet ihr den Betrag ohnehin umgehend an die Unterhaltsvorschusskasse zurück überweisen.

Oder woher kam das Geld nun genau???

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

Ich würde das Geld zurück geben. Es steht euch nicht zu und wenn er es einklagt bekommt er Recht und für dich bzw. deine Mutter wirds noch teurer.

Auch moralisch steht euch das Geld nicht zu, denn offensichtlich konnte er den Unterhalt damals nicht zahlen und es stand euch dadurch eben kein Unterhalt zu. Es war die freie Entscheidung deiner Mutter deinen Lebensstandard mit ihrem Einkommen trotzdem hoch zu halten.

Stell dir vor du erbst mit deiner Mutter ein Haus. Du ziehst aber aus beruflichen gründen nicht mit ein. Deine Mutter saniert das ganze Haus: Dämmung, Wärmepumpe, Smarthome, das volle Programm. Und irgendwann nach ein paar Jahren ist sie bei dir zu Besuch und sieht einen Umschlag mit ein paar Tausen Euro liegen, den du eigentlich als Anzahlung für ein neues Auto beiseite gelegt hast, und steckt ihn ein.

Also du sie zur Rede stellst ist sie der Meinung das Geld stünde ihr zu, schließlich hättest du ja eigentlich die Hälfte der Sanierung zahlen müssen...


anjanni  26.06.2023, 17:54

"Auch moralisch steht euch das Geld nicht zu, denn offensichtlich konnte er den Unterhalt damals nicht zahlen und es stand euch dadurch eben kein Unterhalt zu" - Eben doch. Auch wenn man gerade den Unterhalt nicht zahlen "kann", steht den Kindern trotzdem grundsätzlich Unterhalt zu...

Und offenbar hat sich der Vater nicht gegen die Pfändung gewehrt - denn so einfach wird das Konto nicht gepfändet. Und übrigens gibt es auch eine Pfändungsfreigrenze, so dass man von seinem Geld trotzdem leben kann.

Ich würde jetzt nicht für einen zahlungsunwilligen Vater den Ausputzer spielen. Wenn er denkt, das wäre alles nicht rechtens, dann soll er sich bitte den Anwalt für die Rechtsberatung selbst nehmen...

5432112345  27.06.2023, 08:45
@anjanni
Eben doch. Auch wenn man gerade den Unterhalt nicht zahlen "kann", steht den Kindern trotzdem grundsätzlich Unterhalt zu...

Falsch. Quelle

Der Unterhaltsanspruch bei minderjährigen Kindern entfällt dann, wenn entweder das Kind ausreichend eigene Einkünfte hat, um sich selbst zu versorgen oder wenn der den Unterhalt zahlende Elternteil nicht in der Lage ist, Unterhalt zu zahlen, weil er selbst nicht genügend zum Leben hat.

denn so einfach wird das Konto nicht gepfändet. Und übrigens gibt es auch eine Pfändungsfreigrenze

Vom Konto pfänden ist einfacher als du denkst.

Und das hat auch nichts mit Pfändungsfreigrenzen zu tun - wenn ihnen das Geld nicht zusteht spielt es keine Rolle ob er 100€, 1.000€ der 10.000€ auf dem Konto hatte.

Wenn er denkt, das wäre alles nicht rechtens, dann soll er sich bitte den Anwalt für die Rechtsberatung selbst nehmen...

In der Frage steht nicht, dass "er denkt" sondern dass "es so ist":

Jetzt wurde aber fälschlicherweise sein Gehalt gepfändet
Grundsätzlich hat er ja recht (da es wirklich ein Fehler vom Jugendamt war)

Viel mehr denkt hier nur eine Person ohne Grundlage dass ihr etwas zusteht - die Mutter.

Und ganz sicher wird sich der Vater einen Anwalt nehmen und dann wird er auch Recht bekommen.

Ich würde jetzt nicht für einen zahlungsunwilligen Vater den Ausputzer spielen.

Stimmt, du spielst den Ausputzer lieber für die Mutter...

Ich kenne mich mit Unterhaltsrecht etc. nicht besonders gut aus, aber wenn die Pfändung auf einem Fehler basiert, handelt es sich nun mal um Geld, dass euch offensichtlich nicht zusteht und somit ist der Betrag eben auch 1:1 an deinen Vater zurückzuzahlen.

Man kann nicht aus moralischen Empfindungen heraus einfach Gesetze ignorieren bzw. Verwaltungsfehler ausnutzen.


anjanni  26.06.2023, 17:56

"wenn die Pfändung auf einem Fehler basiert" - eben: wenn...

Offenbar gibt es einen Unterhaltstitel - sonst wäre kein Geld gepfändet worden...

Unterhaltsanspruch hat rechtlich das Kind - nicht der alleinerziehende Elternteil, obwohl der ja für das Kind aufgekommen ist... Aber es ist richtig, dass Du das Geld an Deine Mutter weitergegeben hast.

Wenn Dein Vater von Hartz-IV lebte, hat er auch Geld für den Dir geschuldeten Unterhalt bekommen und hätte den an Dich weiterreichen müssen!

Und pfänden kann man niemanden ohne rechtlichen Anspruch...

Auf jeden Fall solltest Du ihm mal gründlich die Meinung geigen, wie verantwortungslos sein Verhalten ist und wie lächerlich diese 1300,-€ im Vergleich zu dem, was er Euch tatsächlich schuldet.

Dein Vater schuldet euch nichts für die Zeit, in der er Hartz 4 bekommen hat. Deine Mutter hat in der Zeit Unterhaltsvorschuss bekommen, den er an den Staat zurückzahlen muss. Durch die Gehaltspfändung könnte ihm das schwerfallen. Insofern doch, er muss das nachzahlen, nur eben nicht direkt an euch. Moral spielt da absolut keine Rolle.


anjanni  26.06.2023, 17:58

Ob die Mutter Unterhaltsvorschuss bekommen hat, steht nirgends! Wenn sie selber ein ausreichend hohes Einkommen hat, hat sie den Vorschuss nämlich NICHT bekommen...