Darf meine Mutter das Kindergeld ausgeben für?

3 Antworten

grundsätzlich ist Kindergeld eine Leistung für die Eltern, um diese zu entlasten. Nicht für die Kinder.

Man kann bei Volljährigkeit aber bspw Ausbildung das Kindergeld für sich selbst einfordern, sodass die Eltern dann keinen Zugriff mehr darauf haben. Zurückfordern kannst du es nicht, da es dir eigentlich nie zustand.


Tamtamy  15.07.2024, 12:36

Richtig!

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Kindergeld ist eine Leistung nach dem Einkommensteuergesetz und sie kann damit tun, was sie will.

Das ändert aber nichts daran, dass sie dir zum Unterhalt verpflichtet ist.


Jana174923  15.07.2024, 12:33

Das Kindergeld steht der Mutter aber nur zu wenn das Kind bei ihr lebt und sie dieses Versorgt.

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PationTour 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 12:58
@Jana174923

Ich lebe ja nicht bei meiner Mutter sondern bei meinem Freund

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Jana174923  15.07.2024, 12:59
@PationTour

Wie gesagt ich dachte da du nicht zuhause wohnst, wird das Kindergeld mit dem Unterhalt verrechnet also entweder bekommst du es überwiesen und deine mutter zahlt weniger Unterhalt oder deine Mutter bekommt es und zahlt mehr Unterhalt.

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Jana174923  15.07.2024, 13:02
@PationTour

Sie muss dir Unterhalt in Geld bezahlen oder in Essen/ Wohnraum etc.

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PationTour 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 13:05
@Jana174923

Davon habe ich in den 2 Jahren nichts gesehen bzw. mein Freund hat nichts auf dem Konto bekommen

das habe ich ja auch schon in meinem Text geschrieben

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Jana174923  15.07.2024, 13:24
@PationTour

Mach dich mal nochmal genau schlau darüber wie das mit dem Unterhalt aussieht.

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Darf meine Mutter das Kindergeld ausgeben für?

Ja weil du gar nicht nachvollziehen kannst für was das Kindergeld ausgegeben worden ist

Es landet bei mir auf meinem Konto - genauso wie mein Gehalt.

Angenommen auf das Werden 2000 € Gehalt und 150 € Kindergeld überwiesen. Dann sind da 2.150 € oben.

Darf meine Mutter mein Kindergeld für andere Dinge ausgeben wie Auto Reperatur, Tattoo, Urlaub, Geschenke für die Kinder ihres Mannes usw.

Angenommen das Auto wird kaputt. Die Reparatur kosten 100€ und ich überweise das Geld von meinem Konto. Woher willst du wissen ob die 100€ dann von meinem Gehalt oder vom Kindergeld bezahlt worden sind?
Abgesehen davon: Dem Kind bringt es auch etwas wenn das Auto funktioniert - also wäre es indirekt sowieso auch für das Kind genützt worden

und ich erst am 24.07 dieses Jahr volljährig werde und dadurch den vollen Zugriff meines Kontos erhalte

somit steht das Kindergeld deiner Mutter zu _ den sie muss ja auch dein Leben außerhalb des Hauses finanzieren.

weil ich sie immer fragen muss wenn ich Geld brauche für neue Klamotten kaufen möchte

auch das ist normal. Als Kind hatte ich auch keinen unbeschränkten Eingriff auf das Konto meiner Eltern und musste auch um fragen, wenn ich neue Kleidung brauchte. und ein "Kind" ist man solange, biss man das eigene Geld verdient und nicht mehr die Eltern um Geld für Kleidung und Co bitten muss.

allerdings will sie immer mit dabei sein, weil in ihren Augen alles zu teuer is

naja sie bezahlt das schließlich auch - klar will sie da ein Wörtchen mitzureden haben.

Kann ich wenn ich volljährig bin (18) und den Zugriff auf mein konto habe, und auf den Konto Auszügen sehen das dass Geld für andere Sachen ausgegeben wurde ob ich dann das Geld zurück fordern kann da dies nicht für mich ausgegeben wurde.

Wenn du 18 bist machst du dir ein neues Konto auf, lässt das Kindergeld darauf überweisen und dann hat sie keinen Zugriff mehr auf das Kindergeld. Falls dir Unterhalt zusteht kannst du den auch einfordern (worst Case gerechtlich)

Und nein das Geld kannst du nicht zurück fordern. Das Geld wird ja an sie überwiesen und nicht an dich = es gehört ihr. Das musst du schon dann mit 18 selber in die Wege leiten um das zu ändern


PationTour 
Beitragsersteller
 15.07.2024, 13:01

Was meinst du mit „Leben außerhalb des Hauses finanzieren „

auf meinem Konto geht nur das Kindergeld drauf und nichts anderes

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dancefloor55  15.07.2024, 13:15
@PationTour

Naja von irgendwas wirst du ja Leben müssen? rein das Kindergeld würde sowieso nicht reichen. Sie müssen für deinen Unterhalt aufkommen. Das bedeutet aber nicht dass dir das Kindergeld deswegen zustehst. Die Eltern werden einen Teil ihrer Unterhalspflicht durch das an sie überwiesene Kindergeld bezahlen müssen.

https://www.familienportal.nrw/de/10-bis-16-jahre/beratung/wenn-teenager-ausziehen-wollen

Eltern sind für den Unterhalt der Kinder verantwortlich, auch über den 18. Geburtstag hinaus. Die Unterhaltspflicht endet erst dann, wenn die Kinder finanziell auf den eigenen Beinen stehen können, also in der Regel nach dem Abschluss einer beruflichen Ausbildung oder einem Studium oder unter bestimmten weiteren Voraussetzungen bis zum Erreichen des 25. Lebensjahres. Das gilt ebenfalls, wenn der Nachwuchs nicht mehr zuhause wohnt.  
Befindet sich der junge Mensch in der Ausbildung und wohnt deswegen nicht mehr bei den Eltern, kann Berufsausbildungsbeihilfe gezahlt werden, wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Studierende können BAföG beantrage

Können Sie es leisten und tun sie es nicht, dann bleiben dir 3 Optionen bis du 18 bist

  1. es akzipieren und dein Freund übernimmt die Kosten
  2. es nicht akzeptieren und wenn sich deine Eltern quer stellen dann halt zurück in die Wohnung deiner Eltern ziehen. Sie haben das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wenn sie sich den Spaß einer eigenen Wohnung nicht bezahlen wollen, dann müssen sie es nicht

Wenn du 18 bist steht dir eine Option 3 zur Verfügung

3.Den Unterhalt einklagen. da gehst du dann gerichtlich gegen deine Eltern vor. Es ist dein gutes Recht, du wirst den Rechtstreit wahrscheinlich gewinnen - deine Eltern wirst du dafür aber wahrscheinlich abschreiben können. Die werden kein Wort mehr mit dir reden.

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