Vater zahlt für zwei Kinder in Monat 500€ Unterhalt....?
Er setzt einmal den Unterhalt aus angeblich weil er sich etwas finanziert und sonst nicht genug Geld für hat. Die Mutter der zwei Kinder steht jetzt ohne Geld da. Wie kommt sie am schnellsten zu dem Geld das den Kindern und ihr zusteht? Wohin sollte sie sich wenden. Der Vater zählte bis jetzt regelmäßig und hat auch versprochen dies zukünftig zu tun.
9 Antworten
Sie soll sich ans Jugendamt wenden und dort eine Beistandschaft errichten. Zudem auf einen Jugendamtsurkunde pochen. Damit hat sie was gegen den Kindsvater in der Hand, wenn er mal wieder meint "aussetzen" zu müssen.
Allerdings sollte sie sich vorab nochmals mit dem Kindsvater in Verbindung setzen und ihn schriftlich und nachweislich auffordern den Unterhalt umgehend zu überweisen!
Zudem sollte auch nochmal der zu zahlende Betrag geprüft werden. Denn 500 EUR für 2 Kinder ist definitiv zu wenig!
355 EUR, 426 EUR oder 520 EUR beträgt alleine der Mindestunterhalt je Kind in der jeweiligen Altersklasse.
Und er hat ALLES dafür zu tun den Mindestunterhalt zu erbringen.
Was er sich gerne anschaffen möchte ist völlig irrelevant und kann auf gar keinen Fall zu Lasten der Kinder gehen.
Sie sollte erstmal nachfragen was dieses "zukünftig" heißt. Wenns nächsten Monat weitergeht und bestenfalls auch sofort die Differenz mitgezahlt wird, würde ich da keinen Affen draus machen.
Du würdest also sagen, die Kinder haben nichts zu essen, weil der Vater sich gerne irgendwas finanzieren möchte? Einfach mal Unterhalt aussetzen, weil es gerade beliebt, das ist einfach nicht drin.
Alternativ hat der Vermieter bestimmt auch gar kein Problem damit, wenn die Mutter einen Monat lang keine Miete zahlt, damit die Kinder nicht verhungern... Leute gibt's, ey.
Ach, auch noch ein Mietverhältnis riskieren.
- erst eine Miete
- dann noch eine Miete
- dann noch eine Miete ...
Das ist sein und nicht das Problem der Kindsmutter, er hat Unterhalt nach seinem bereinigten Nettoeinkommen zu zahlen.
Ich würde mich ans Jugendamt wenden, da eine Beistandschaft für die Kinder einrichten und unter Umständen Unterhaltsvorschuss beantragen.
Denn wenn die Kinder nicht mehr unter 6 Jahre alt sind, wäre der Unterhalt von 500 Euro für die beiden Kinder eh zu wenig, denn ab 6 bis 11 liegt der Unterhaltsvorschuss bei derzeit 301 Euro und ab 12 bis 17 bei 395 Euro im Monat.
Dann bestünde nämlich noch Anspruch auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt, damit der ungedeckte Bedarf nach der Düsseldorfer Tabelle gedeckt wäre.
Also der Mindestunterhalt laut Düsseldorfer Tabelle nach der Altersstufe des bzw.der Kinder.
Das Kindergeld von derzeit 250 Euro wird aber voll angerechnet, also der Unterhaltsanspruch ab 6 und unter 12 Jahren liegt nach der Düsseldorfer Tabelle bei min. 551 Euro im Monat.
So ergibt sich nach Abzug der 250 Euro Kindergeld der Unterhaltsvorschuss von 301 Euro, dann käme man auf diese 551 Euro.
Wenn die Kinder also min. 6 und unter 12 Jahre alt wären, käme man bei 250 Euro Kindergeld und jeweils 250 Euro Unterhalt vom Kindsvater auf 500 Euro im Monat, es würden also pro Kind dann min. 51 Euro an Unterhalt fehlen, die stünden der Kindsmutter noch als Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt zu, wenn sie nicht neu verheiratet wäre.
500€ erscheint mir ein bisschen wenig für 2 Kinder. Das sollte die Mutter mal professionell - entweder bei der Beistandschaft beim Jugendamt oder einer Anwältin für Familienrecht - berechnen lassen. Am besten den Unterhaltsanspruch titulieren lassen, das sollte den Vater abschrecken, in Zukunft einfach mal nicht zu zahlen.
Und die Verpflichtung ALLES zu tun um den Mindestunterhalt zu erbringen. Das kann auch bis 48 Stunden die Woche Arbeit bedeuten, Überstunden, Minijob neben dem regulären Job usw.
Der Selbstbehalt ist nicht in Stein gemeißelt und die DD-Tabelle hat KEINE Gesetzeskraft. Aber einfach den Unterhalt aussetzen geht ohnehin gar nicht!
Wende dich ans Jugendamt die kümmern sich darum. Und die rechnen das aus was er zahlen muss. Aber 500 Euro für zwei Kinder ist echt wenig ich zahle knapp 800euro . Weiß ja nicht was er verdient .
Sonderbar.
Du meinst die Kinder könnten einen Monat hungern und im darauffolgenden "nachessen"?