Ich habe Harz4 und meine Wohnung ist zu groß, kann ich den rest selber zahlen?
Hallo
Ich habe Harz4, ein 1 jähriges Kind. Nach der Elternzeit möchte ich eine Ausbildung absolvieren. Meine Frage ist ob ich in eine Wohnung mit 66 quatrameter ziehen darf. Da ja nur 60 quatrameter für 2 Personen zugelassen sind. Kann ich den Restbetrag selber bezahlen? Zb 50 Euro Rest Betrag.
Oder würde das Arbeitsamt den Antrag gleich ablehnen. Ich frage weil ich eine Wohnung mit 66 quatrameter anschauen könnte.
7 Antworten
Es ist nicht ausschließlich die Wohnfläche ausschlaggebend (hier 60m²)) sondern vielmehr besonders die Miethöhe. Ist diese angemessen, gäbe es keine Handhabe zur Ablehnung des Antrages durch das JC.
Bei einer Neuanmietung wird das JC dafür keine Genehmigung geben.
Desweiteren ..... irgendwann kommt auch die Nebenkostenabrechnung.
Du schreibst das die Wohnung 6 m2 Zuviel hat. Wie kommst du dann darauf das du einfach 50€ selbst dafür zahlst ?
wie sieht den der Mietpreis aus ?
in der Frage hast du nicht einmal etwas von der zu erwartenden Miete erzählt. Alles was dort steht bezieht sich auf die wohnungsgröße. Daher wundere ich mich wie du auf 50€ kommst.
also ist die Miete ca 50€ zu viel oder wie ?
Erlaubt sind 433 kalt inkl Nebenkosten ohne Heizkosten.
Diese Wohnung die ich habe ist zwar nicht über den preislimit aber mir geht es um die vorgegebene Größe. Die 50 Euro waren nur ein Beispiel ob ich überhaupt zuzahlen darf
Na dann sollte das klappen. So wie vieles im Leben ist das Geld an erster Stelle. Solange die Wohnung preislich im Rahmen liegt wird niemand etwas wegen 6 m2 zu viel sagen.
zuzahlen kann klappen , aber das kommt erst in Frage wenn der Preis der monatlichen Miete zu hoch ist.
Stelle den Antrag und schaue was passiert.
Normal nicht, da es sich um zweckgebundene Leistungen handelt. Aber wenn dein Arbeitsberater einen guten Tag hat, wird ers wohl durchwinken.
Ich habe geschrieben etwa 50 Euro.
Die Kaltmiete der Wohnung beträgt 324 Euro
Nebenkosten 84 Euro