Können volljährige Kinder den Namen der neu verheirateten Eltern annehmen?
Angenommen die Eltern eines Kindes sind nicht verheiratet als das Kind volljährig wird. Das Kind hat den Nachnamen seiner Mutter bis dahin getragen.
Nun heiraten die Eltern als das Kind bereits 18 oder älter ist und die Mutter nimmt den Namen des Vaters an.
Minderjährige Kinder würden meistens dann ja ebenso den Namen des Vaters annehmen.
Wie ist das aber bei volljährigen Kindern? Sie stehen nicht mehr in einem Sorgeberechtigten-Verhältnis zu den Eltern und daher denke ich, sie müssen den Namen des Vaters nicht annehmen.
Dürften sie aber? Oder müssten sie den Namen unabhängig von der Heirat der Eltern als normale Namensänderung beantragen? Oder reicht die Heirat als Begründung für das volljährige Kind, seinen Namen ebenso zu ändern?
Lg
3 Antworten
Da die Namensänderung legal ist, würde es in diesem Fall auch möglich sein. Und minderjährige Kinder nehmen nicht immer den Namen des neuen Vaters an. Auch hier kann das Kind bzw. die Mutter bzw. der neue Vater entscheiden.
Ja, das volljährige Kind kann selbst eine Anschlusserklärung aufgrund § 45 PStG abgeben - muss es aber nicht und behält dann seinen Namen.
Alles Gute für dich!
Klar, mein jüngster Cousin hat auch es so gemacht nachdem seine Mutter einen anderen Mann geheiratet hat.