Unfall mit ausländischem Fahrzeug – Auswirkungen auf Schadensregulierung?
Guten Abend,
Ich hatte am Wochenende einen Unfall, an dem ich nachweislich keine Schuld trage. Der andere Unfallbeteiligte kommt jedoch aus Frankreich. Könnte das für mich problematisch werden, z. B. in Bezug auf die Schadensregulierung oder die Erstattung der Kosten?
Polizei hat alles aufgenommen und beide Parteien bekommen einen Fragebogen. Polizei meinte , die wiederum leiten das ganze nochmal weiter und dann wird entschieden. ich habe Name ,Kennzeichen Telefonnummer von dem Verursacher, ihre Versicherung schrieb sie mir per WhatsApp , da ich vor Ort leider nicht gefragt habe. War mein erster Unfall.
mfg
Was wurde dir bei der Unfallaufnahme durch die Polizei gesagt?
Polizei hat alles aufgenommen und beide Parteien bekommen einen Fragebogen. Polizei meinte,die wiederum leiten das ganze nochmal weiter und dann wird entschieden.
3 Antworten
Das DBGK kann bei einem Unfall mit ausländischem Fahrzeug in Deutschland wie ein normaler inländischer Haftpflichtversicherer in Anspruch genommen werden.
Dadurch entstehen dem deutschen, am Schadensereignis beteiligten, Kfz-Führer keinerlei Sprachprobleme bei der Geltendmachung seiner Ansprüche.
Die zentrale Organisation wird in aller Regel den Schadensfall bei einem Auffahrunfall oder Ähnlichem nicht selbst abwickeln, sondern einem teilnehmenden Versicherungsunternehmen oder einem privaten Schadensregulierungsunternehmen überantworten. Grundlage für diese Möglichkeit der Übertragung sind Korrespondenzabkommen zwischen in- und ausländischen Versicherungen.
https://www.bussgeldkatalog.org/unfall-auslaendisches-fahrzeug/
Außer, dass die Regulierung etwas länger dauert, hast du da keine Nachteile/Probleme. Fahr am besten zur Werkstatt deines Vertrauens, die kümmern sich im Normalfall um alles!
Polizei meinte , die wiederum leiten das ganze nochmal weiter und dann wird entschieden.
Was wollen die wohin weiterleiten? Die Polizei kümmert sich nicht darum, dass du deinen Schadenersatz bekommst.
Ausländische Versicherer haben in Deutschland Korrespondenzversicherer, damit du dich nicht mit denen in einer fremden Sprache rumschlagen musst. Hier kannst du ermitteln, welcher deutsche Versicherer für die Regulierung zuständig ist und kannst dort deinen Anspruch geltend machen:
Vielen Dank für die ausführliche Antwort :)
Besten Gruß