Unfall gehabt wie geht es weiter?

4 Antworten

Also das läuft so ab:

Du musst das Gutachten an die Versicherung weiterleiten, wenn der Gutachter das so sagt (im Normalfall macht der das eigentlich).

In diesem Gutachten steht auch irgendwas von wegen Restwert und Zeit/Wiederbeschaffungswert drin.

Heißt: Der Schaden: 14.000€.

Restwert (der Wert, den du bekommst, würdest du das Fahrzeug jetzt verkaufen): z.B.: 400€

Wiederbeschaffungswert (Was du für ein vergleichbares Auto jetzt zahlen müsstest): z.B.: 3000€

Liegt der Wiederbeschaffungswert über dem Schaden (Also ist dein Auto 30.000€ Wert), wird dein Auto repariert. Liegt der Wert des Fahrzeuges unterhalb des Schadens, so wird neu gekauft (Hast du also z.B. einen alten Golf 4, der nur noch 3000€ Wert ist).

Was bekommst du?

Du bekommst entweder den Schaden ausbezahlt, also die 14.000€. Ist dein Auto aber keine 14.000€ mehr Wert, so bekommst du den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes ausbezahlt, also z.B. 3000-400€=2600€.

Am genauesten kann ich dir aber Helfen, wenn du mir natürlich ebenfalls sagst, was der Momentane Wert des Fahrzeuges ist und wie es mit dem Restwert aussieht. Denn es gibt da noch weitere spezielle Regeln, z.B. wenn man einen Totalschaden reparieren will.


Tonimoni228 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 02:15

Ich hab’s jetzt ganz verstanden . Wen ein Auto ca 8000€ wert ist . Man macht ein Unfall und der unfallschaden hat ein Wert von 5000€ . Dan kann ich doch die 5000€ abheben und heile machen das Fahrzeug

0
roboboy  25.01.2021, 16:30
@Tonimoni228

Exakt. Dann wird der komplette Schaden erstattet. Erst, wenn der Wert des Fahrzeuges vor dem Unfall kleiner war wie die Schadenshöhe, wird nur der Wiederbeschaffungswert erstattet, abzüglich dem Restwert (Wenn man selbst Schuld war, natürlich auch noch abzüglich der Selbstbeteiligung).

0

Das hört sich für mich wirr an.

Die Polizei sagt, sie war wohl beim Knall zufällig dabei, eine Frau war es (mit 70 Jahre alt oder wer hat die km/h gemessen?), Dein Gutachter hat keinen Plan, Du musst für den auch noch Postbote spielen.

Den Schadenbetrag gibt es, wenn die Rechnungen von der Reparatur vorgelegt werden und der Gegenwert entsprechend da ist. Das hat Dein Gutachter Dir bestimmt auch so geschrieben.

Es kann auch fiktiv abgerechnet werden, dann wird die Märchensteuer nicht bezahlt, weil die ja nicht anfällt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Die Versicherung vergleicht den Zeitwert deines Wagens mit dem Schaden und zahlt dir den kleineren Betrag. Steuern musst du keine Zahlen, weil das Geld nur den Verlust ausgleicht. Die Bank weiß woher das Geld kommt.

Am Besten nimmst du dir einen Anwalt, der das alles für dich regelt. Der wird dann auch von der gegnerischen Versicherung bezahlt. Außerdem bekommst du für die Tage in denen du kein Fahrzeug hast entweder einen Leihwagen einer Nummer kleiner, oder eine Ausfallentschädigung.


Tonimoni228 
Beitragsersteller
 25.01.2021, 01:52

Wie den kleineren Beitrag ? Da stand ich bekomme 14.000

0
HansWurst45  25.01.2021, 07:08
@Tonimoni228

Wenn der Reparaturaufwand höher ist als der Fahrzeugweert vor dem Unfall, dann bekommst du nur den Fahrzeugwert.

0

Hi

Ich denke mal dass die Versicherung der frau dafür aufkommen muss, wenn die am unfall schuld ist. Und die 14.000 Euro Schaden werden dann bei einer Versicherung vorgegebenen garage repariert und diese Bekommen dan das Geld.

An nachfolgende Antworten: Korrigiert mich bitte, wenn ich falsch liege

MFG Nico