Hey lieber Floki55,

da hilft dir doch gerne der autokostencheck.de weiter mit den Typklassen (-> KFZ-Versicherung) bzw. den günstigsten Autos hierfür unter -> TEUER & GÜNSTIG:

https://www.autokostencheck.de/autoversicherung/guenstige-beitraege/typklassen/

https://www.autokostencheck.de/teuer-und-guenstig/alle-fahrzeugklassen/

Aller guten Dinge sind drei - deshalb hier noch die autoampel.de für die Typklassenbestimmung: http://www.autoampel.de/

Viel Erfolg damit wünscht dir siola55

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Jetzt wird nach einer Versicherungsschein-Nummer gefragt. Wo finde ich die ?

Hey Safirblau, diese kannst du nur finden wenn du schon mal eine Kfz-Versich. hattest...

Beim nächsten Auto kannst du dann eine Versich.scheinnr. angeben und dir werden dann die schadenfreien Jahre angerechnet!

Gruß siola55

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Falls dies vom Arbeitgeber als kurzfristige Beschäftigung bei der minijob-zentrale.de angemeldet wird mit max. 3 Monaten oder 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr, dann ist diese Beschäftigung zwar sozialversich.frei, also keine Abzüge für die RV, KV, PV sowie Al-Versich., jedoch nicht steuerfrei!

Ergo werden dir als Single in Lohnst.klasse 1 ab einem mtl. Bruttolohn von 1358€ diese Lohnsteuern einbehalten :-((

Jedoch kannst du im Folgejahr diese Lohnsteuern erstatten lassen vom Finanzamt durch eine Ek-Steuerklärung, falls keine weiteren Einkommen vorhanden sind ;-)

Gruß siola55

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Reicht es, wenn ich immer nur den aktuellen Nachtrag behalte?

Ja klar doch plus deine Originalpolice bei Versich.beginn!

Also deine Originalpolice bei Vertragsbeginn solltest du unbedingt aufbewahren; bei kapitalbildenden LV's z.B. mußt du zur Auszahlung bzw. im Leistungsfall ja die Originalpolice einreichen beim Versicherer.

Ansonsten genügt zusätzlich der letzte Nachtrag als Info für dich wegen Beitrag u. Leistungen; die Daten deiner zig Nachträge hat der Versicherer ja selbst gespeichert.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Nein - gerade das Gegenteil ist der Fall:

bei der Versicherung wird das Risiko, einen Schaden zu erleiden, auf die gesamte Versichertengemeinschaft umgelegt (natürlich will der Versicherer auch noch was verdienen dabei).

Beim Lottospiel jedoch wird in der Regel der Gewinn nicht auf alle Spieler verteilt!

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Unbedingt vorher selbst abmelden mit den beiden Kennzeichen und der Zul.bescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein)!

Laut den Anfragen hier wird zu ca. 90% das Auto nicht bzw. nicht rechtzeitig vom Käufer trotz vertraglicher Vereinbarung nicht umgemeldet :-((

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Dies nennt sich "Teilkündigung" und kannst du wie der ganze Vertrag auch formlos nur zum Vertragsablauf mit Frist von 1 Monat kündigen oder im Schadenfall bei der Vollkasko dann sofort...

Weiß jemand, wie viel Unterschied der Betrag ungefähr ist zwischen Voll- und Teilkasko?

Schadenfreiheitsklasse beträgt 29

Dies solltest du deinen Versicherer fragen, da es in der Teilkasko keine SF-Klassen gibt :-((

Wenn's dumm läuft, zahlst du z.B. für nur den Tk-Schutz mehr als für den Vollkaskoschutz bisher...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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Du mußt ganz einfach unterscheiden zwischen dem Versich.schutz und der Versich.prämie:

Du kannst jedes beliebige Fahrzeug fahren, falls du den Führerschein hast und die Fahrerlaubnis dazu (Fzg.-papiere und -schlüssel) vom Fzg.-Halter, da immer das Auto Versich.schutz hat!

Die Höhe der Versich.prämie richtet sich neben vielen Merkmalen auch nach dem Fahrerkreis u. -alter. Bei einer Überprüfung durch den Versicherer (z.B. bei einem Unfall) muß die korrekte Prämie nachentrichtet werden und manche Versicherer verlangen noch eine Strafzahlung dazu :-((

Deshalb sollte deine Oma dich als weiteren Fahrer beim Versicherer melden mit anteiliger Prämienerhöhung, dann kann sich die Oma bei einer Überprüfung eine Nachzahlung bzw. Strafzahlung ersparen ;-)

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Ja klar geht dies - nennt sich abweichender Fahrzeughalter und für die eVB muß dies angegeben werden vom Versich.nehmer.

Bitte beachten: evtl. verlangt der Versicherer einen Zuschlag in der Versich.prämie.

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Hier mal Tipps von finanztip.de zu diesem Thema: https://www.finanztip.de/kfz-versicherung/sf-klasse-reaktivieren/

wie z.B.:

Das Wichtigste in Kürze

Dein eingefahrener Scha­den­frei­heits­ra­batt kann verfallen.
Wir erklären Dir, wie Du Deine alte Scha­den­frei­heits­klas­se (SF-Klasse) behältst.
Bei einigen Ver­si­che­rungen lässt sich der Scha­den­frei­heits­ra­batt unbegrenzt reaktivieren. Andere erlauben das nur 7 bis 10 Jahre.
So gehst Du vor
Heb Deine alten Ver­si­che­rungsunterlagen auf, wenn Du Dein Auto abmeldest.
Bitte Deine Kfz-Versicherung um einen schriftlichen Nachweis Deiner SF-Klasse.
Geh für die neue Kfz-Versicherung nicht einfach zu Deinem alten Versicherer, ...
Inhalt
Wie lange bleiben Scha­den­frei­heits­klas­sen gültig?
Rette Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt
Reaktivier einen fremden Scha­den­frei­heits­ra­batt
Es gibt viele gute Gründe, kein Auto zu haben. Einer davon: Möchtest Du nach längerer Abstinenz doch mit dem eigenem Wagen zurück auf die Straße, gibt es einige Möglichkeiten,  alte Scha­den­frei­heits­ra­batte in der Kfz-Versicherung  wieder zu beleben.
Wie lange bleiben Scha­den­frei­heits­klas­sen gültig?
Es gibt in der Ver­si­che­rungsbranche  keine einheitliche Regelung dazu, nach welcher Zeitspanne Scha­den­frei­heits­klas­sen (SF-Klassen) verfallen. Wie lange sie alte Scha­den­frei­heits­ra­batte anerkennt, legt jede Ver­si­che­rung in den Allgemeinen Kraftfahrbedingungen (AKB) fest.
Rette Deinen Scha­den­frei­heits­ra­batt
Wenn Du nach längerer Pause wieder ein Fahrzeug anmelden willst, solltest Du unbedingt versuchen, Deinen alten Scha­den­frei­heits­ra­batt (SF-Rabatt) auf die Beiträge zur neuen Kfz-Versicherung anrechnen zu lassen. Denn mit einer hohen  Scha­den­frei­heits­klas­se kannst Du bei den Ver­si­che­rungsprämien viel Geld sparen.
Reaktiviere Deinen eigenen alten Scha­den­frei­heits­ra­batt
Versicherer rechnen alte Rabatte nur an, wenn sie die angegebene  Scha­den­frei­heits­klas­se noch nachprüfen können.  Heb deshalb auch nach Abmeldung eines Fahrzeugs  Deine Ver­si­che­rungsunterlagen auf, damit Du die alte Vertragsnummer angeben kannst, wenn Du erneut ein Auto versichern willst. So kann die Ver­si­che­rung Deine Daten in den eigenen Akten wiederfinden.
Einige Unternehmen verlangen von Kunden, dass sie mit einer  Kopie ihres Führerscheins nachweisen, dass sie während des gesamten Unterbrechungszeitraums eine Fahrerlaubnis hatten. Sonst stufen die Anbieter den Ver­si­che­rungsvertrag für jedes angefangene Jahr der Unterbrechung um eine Scha­den­frei­heits­klas­se zurück.
Auch wer sich bei der Neuanmeldung für ein anderes Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men entscheidet, kann seine SF-Klasse übertragen lassen. Dafür fragt die neue Gesellschaft beim vorherigen Anbieter die Höhe der bei ihm angesammelten SF-Klassen ab.

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

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...dass mir die Versicherung die Punkte nicht übertragen wird, weil ich nicht Versicherungsnehmer gewesen bin.

Du kannst doch gar nicht VN gewesen sein, da dein Vater VN war...

Muß also ein anderer Grund vorliegen oder habt ihr das Formular falsch ausgefüllt!?

Ein Versich.vermittler hilft euch da sicher weiter...

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Für die Abmeldung wird keine Vollmacht benötigt, da genügen die beiden Kennzeichen und die Zul.bescheinigung Teil 1 (ehem. Fahrzeugschein).

Für die Anmeldung durch das Autohaus wird neben dem eVB-Nrn.-Code von der künftigen Versich. und deiner Vollmacht noch deine IBAN-Kontoverbindung zur Abbuchung der Kfz-Steuer vom Zoll benötigt neben den ganzen Papieren und Bargeld für die Gebühren.

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Der Vesicherer kann jederzeit ein neues Restwertangebot von einem Restwertaufkäufer dir unterbreiten, solange das Auto noch nicht verkauft ist mit dem Ziel, dass somit weniger Auszahlbetrag für dich übrig bleibt!

Ergo - deshalb mein Tipp: verkaufen, bevor die Fristen ablaufen...

In der Summe bleibt ja der Restwert vom Aufkäufer + Auszahlbetrag vom Versicherer konstant!

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Tage oder Wochen - je nachdem wie groß der Bedarf an Zustellern ist...

Alternativ kannst du dich ja mal hier noch bewerben:

https://www.freyplus.de/jobs/minijob-schuelerjob-zeitung-austragen-flyer-verteilen/

Viel Erfolg wünscht dir siola55

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Die Kfz-Versicherung ist doch nicht das Problem, sondern die Zulassung ist wesentlich aufwändiger bzw. gar nicht möglich als Minderjähriger ohne Fahrerlaubnis:

Kann ein Minderjähriger ein Fahrzeug zulassen?

Auf minderjährige Personen ohne Behinderung darf nur dann ein Fahrzeug zugelassen werden, wenn der/die Minderjährige für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt. Folgende Unterlagen werden benötigt: - Einwilligungserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der minderjährigen Person.

https://www.bussgeldkatalog.org/kfz-zulassung-unter-18-jahren/

Ergo dürfte die erforderliche Fahrerlaubnis dein Hauptproblem sein als Minderjähriger...

Gruß einer ehem. Versich.maklerin

PS: Falls du noch 3 Wochen warten kannst und ein Elternteil bereits ein Fzg. zugelassen und versichert hat mit mind. SF 1, kannst du bei KRAVAG ALLGEMEINE Versicherungs AG die Sondereinstufung mit SF 1 (Beitragssatz 60% in der Kfz-Haftpflichtversich. bzw. 50% Beitragssatz in der Vollkaskoversich.) in Anspruch nehmen:

Bild zum Beitrag

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Mehrprämie ist immer möglich - also Einschluß weiterer Leistungen in den Versich.schutz ;-)

Jedoch beim Kündigen gilt es die Fristen einzuhalten zum Ablauftermin oder im Schadenfall :-((

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Ich wohne übrigens nicht mehr bei meinen Eltern und das Kindergeld läuft über einen Abzweigungsvertrag, falls das eine relevante Information ist...

Die Eltern bleiben trotzdem die Kindergeldberechtigten - da wurde nur die Kto-Verbindung ausgetauscht zur Kindergeldzahlung.

Die Voraussetzungen für eine Kindergeldzahlung mußt du erfüllen, wobei nur eine dieser 4 Voraussetzungen hierfür erfüllt sein muß laut der Familienkasse:

Bild zum Beitrag

Bei "Arbeitsuchend" gibt es jedoch Einschränkungen im Alter und beim Hinzuverdienst wie folgt:

Bild zum Beitrag

Nachlesen kannst du diese Infos im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 12: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

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Es werden eben nicht bei jedem Versicher z.B. identisch die gleichen Schäden gemeldet...

Da gibt es z.B. ein paar wenige Versicherer, welche dich nach 1 Jahr Führerscheinbesitz auf Antrag in die günstigere SF 1/2 - Einstufung als Fahranfänger besserstufen:

Führerschein-Sonderregelung in der Haftpflichtversicherung

Hat Ihr Vertrag für einen Pkw, ein Camping-Kfz, Kraftrad, Trike, Quad, Leichtkraftrad oder einen Lkw bis 3,5 t zulässige Gesamtmasse im Werk-/Privatverkehr in der SF-Klasse 0 begonnen, gilt:
Wir stufen den Vertrag in die SF-Klasse 1/2 ein, sobald Sie ein Jahr eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Der Vertrag ist schadenfrei verlaufen.
- Ihre Fahrerlaubnis ist von einem Mitgliedstaat der EU oder von Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz oder dem Vereinigten Königreich (Großbritannien und Nordirland) ausgestellt worden.
- Sie haben einen Antrag auf Besserstufung gestellt.

Gruß siola55

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