Abiturientenprogramm Rückzahlung (Kaufland)?
Hallo zusammen,
mein Problem kurz geschildert: Mir liegt das Abiturientenprogramm überhaupt nicht und möchte abbrechen. Grund: zu schlechte Leistungen und Überforderung.
Aus finanziellen Gründen ist mir dies nicht möglich, da im Vertrag festgelegt wurde, dass beim Abbrechen der Weiterbildung alle Kosten zurückzahlen muss.
Ist das rechtlich erlaubt? Kann ich auch nur die Ausbildung zum Kaufmann im Einzelhandel machen und die Weiterbildung zum Handelsfachwirt nicht machen?
Falls sich jemand auskennt, würde mich eine Antwort freuen.
Ausschnitt aus dem Vertrag
1 Antwort
Wie sieht die Ausbildung denn aus? Wenn du zuerst die zweijährige Ausbildung zum KEH machst, kannst du währenddessen oder mit deren Abschluss problemlos jederzeit raus.
Der "kostenpflichtige" Ausbildungsteil ist regelmäßig erst die anschließende Weiterbildung zum Handelsfachwirt. Und auch da musst du schauen, ob die Rückzahlungsvereinbarung sich nicht hauptsächlich auf die Zeit nach dieser Ausbildung erstreckt.
Denn die Unternehmen investieren ungern in deine Ausbildung, wenn du sofort danach zur Konkurrenz wechselst. Daher wird meist eine (teilweise) Rückzahlung der Ausbildungskosten für einen Zeitraum von max. 3 Jahren vereinbart.
Ah, ok. Bei mir hätte das damals 3,5 Jahre gedauert (2 + 1,5). Ich hab nach der Abschlussprüfung KEH abgebrochen.
Ah, okay :) Das heißt im meinem Falle ist es nicht möglich abzubrechen oder nur einen Teil der Ausbildung zu machen, oder? Im Vertrag steht auch dabei, dass im Falle eines Aufhebungsvertrages oder auch einer fristlosen Kündigung ich alles zahlen müsse.
Kannst du mal den exakten Vertragstext hier einstellen?
Hier, habe ihn reingestellt. Ich hoffe er hilft dir :)
Das gilt erst für den zweiten Teil der Ausbildung. Wie weit bist du denn schon?
Bin kurz vor Abschluss der Ausbildung, das heißt dass ich noch nicht bei der Weiterbildung angekommen bin.
Muss ich dann eigentlich wenn ich die Ausbildung beende überhaupt die Weiterbildung machen oder muss ich da kündigen? Entschuldige die Fragerei :( Leider kenne ich mich nicht aus.
Kündigen musst du auf jeden Fall, wenn dein Vertrag beide Teile der Ausbildung beinhaltet. Etwas tricky ist der Termin, denn die Ausbildung endet mit Bestehen des letzten Prüfungsteils, i.d.R. ist das die praktische Prüfung. Deren Termin kennst du vermutlich noch nicht; du hast aber 4 Wochen Kündigungsfrist.
Ich würde explizit - ohne Nennung eines Termins - zum Ende der KEH-Ausbildung kündigen.
Okay, also werde ich dann alles zurückzahlen müssen, oder? Weil wenn ich kündige, muss ich ja angeben, dass ich mir einen anderen Beruf wünsche. Vielen lieben Dank für den Aufwand und ie Mühe, Robert! Das hilft mir wirklich sehr, da ich echt am verzweifeln bin.
Hallo, vielen lieben Dank für deine schnelle Rückmeldung! Ich mache 1.5 Jahre eine verkürzte Ausbildung zur Kauffrau im Einzelhandel und anschließend 1.5 Jahre zum Handelsfachwirt (Insgesamt als 3 Jahre)