Nebenkostenabrechnung 2021 bis wann?

3 Antworten

Wenn kalenderjährig abgerechnet wird hätte die Abrechnung für 2021 spätestens heute zugehen müssen. Ansonsten kann der Vermieter keine Nachzahlung mehr geltend machen.

Ein evtl. Guthaben würde dir aber noch zustehen.

Ab Morgen könntest Du die Abrechnung einfordern.


xburg 
Beitragsersteller
 02.01.2023, 22:02

Dankesehr für den hinweis.Wie lange habe ich denn das recht auf die Abrechnung für 2021 zu bestehen?

0

Du solltest diese Abrechnung unbedingt noch anfordern.

Es kann ja sein, dass Du ein Guthaben hast. Dieses muss Dir Dein Vermieter auf jeden Fall auszahlen.

Weist die Abrechnung für Dich eine Nachzahlung aus, musst Du diese jedoch nicht mehr begleichen.

Da bis heute die Abrechnung dir nicht zugegangen ist, ist sie nunmehr verfristet und eine evtl. Nachzahlung nicht mehr zu leisten, ein Guthaben stünde dir weiterhin zu.

Natürlich ist es dein Recht, die Abrechnung einzufordern. Nach 3 Jahren wäre aber Verjährung eingetreten.

Du könntest jetzt den Vermieter mahnen und Frist bis 31. Januar setzen. Dabei mit ankündigen, dass du bei Verzug ab Februar über die Vorauszahlungen das Zurückbehaltungsrecht ausüben wirst, bis ordentlich abgerechnet wurde.