Wer zahlt das warmwasser?


27.10.2024, 21:17

In meinem Vertrag steht zzgl. Vorauszahlung der Betriebskosten und die sind in der miete schon enthalten.


27.10.2024, 21:19

Ich bin total verwirrt. Ich bekomme auch keine nebenkostenabrechnung. Zahl ich also keine?

Blumenacker  27.10.2024, 21:31

Wie lange wohnst du da schon?

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:32

1 jahr als untermieter. Wohnraumnutzer steht da nur.

Blumenacker  27.10.2024, 21:39

Gibt es eine Hausverwaltung?

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:39

Noch nie. Ist privat Besitz. Der Vermieter macht nichts am haus

Blumenacker  27.10.2024, 21:44

In Deutschland?

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:44

Ja

6 Antworten

Normal zahlst du monatlich einen Abschlag zusätzlich zur Miete für alle möglichen Nebenkosten.Z.B. Wasser,Abwasser,Müll,Garten,Treppenhausreinigung usw.Warmwasser gehört auch da rein,wenn du das nicht separat bezahlen würdest.

Einmal im Jahr solltest du dann eine Nebenkostenabrechnung erhalten.Die ist sogar einklagbar.

Was genau zu den Betriebskosten gehört,sollte im Mietvertrag stehen.Wenn nicht und du willst Klarheit,würde ich mit dem Vermieter nochmal reden.


chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:27

Ich habe noch nie eine betriebskostenabrechnung bekommen Noch eine nebenkostenabrechnung. Den Vermieter sehe ich nie. Es steht nicht was zu den Betriebskosten gehört.

Wasser bezahlst Du normalerweise selbst, Du hast sicher eine Wasseruhr und einen Vertrag mit den örtlichen Wasserwerken.

Strom bezahlst Du auch selbst. Dafür hast Du einen Vertrag mit einem Energieversorger.

Damit kann Dein Warmwasser nicht in den Nebenkosten enthalten sein.

Für die Heizung ist es unterschiedlich. Hast Du eine eigene Therme, bezahlst Du alles selbst. Gibt es eine zentralöe Heizung, hast Du wahrscheinlich Heizostenverteiler an den Heizkörpern, oder Wärmemengenmesser für die Wohnung. Die Heizkosten werden dann nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt.

Ansonsten zahlsT Du mit den Nebenkosten anteilig Hausstrom, Grundsteuer, Hausversicherung, eventuell Hausmeister, Straßenreinigung, Winterdienst - das ist immer anders, je nach Wohnlage und Vertrag.


lisaloge  28.10.2024, 06:06

Es gibt nur eine Wasseruhr pro Haus.

Der Verbrauch muss vom Eigentümer über Unterzähler oder eine Personenpauschale umgelegt werden. Letzteres ist jedoch rückläufig.

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:30

Ich habe keinen vetrag mit keinem energieversorger. Keine wasseruhr.

spelman  27.10.2024, 21:36
@chrisunas

Keinen Vertrag mit einem Energieversorger? Irgendwie mußt Du doch Deinen Strom bezahlen.

Wenn du keine Wasseruhr hast, dann bezahlst Du möglicherweise eine Pauschale. Vielleicht gibt es nur eine Wasseruhr für das Haus - ich weiß gar nicht, ob das zulässig ist. Der Wasserversorger will jedenfalls sein Geld.

Wenn Du Vorauszahlungen für Heizung und andere Dinge leistest, dann wird das normalerweise mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. War die Vorauszahlung zu hoch, bekommst Du etwas zurück, war sie zu niedrig, mußt Du nachzahlen.

Du solltest Dich zügig darum kümmern. Ich würde das bereits vor dem Einzug machen, und mit der Wohnungsübergabe gemeinsam mit dem Vermieter den Stromzähler, die Wasseruhr und, falls vorhanden, die Gasuhr ablesen. Dazu ein Protokoll, das unterschrieben wird. Es gibt nicht selten Fälle, wo hinterher Streit darüber entsteht, welches der Ausgangszählerstand war, besonders, wenn eine Wohnung eine Weile leer stand.

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:37
@spelman

Ich habe einen nutzungsvertrag erhalten über möblierte Räume. Ich bin in der grundversorgung. Von Wasser war nie die Rede.

spelman  27.10.2024, 21:41
@chrisunas

OK, da ist das möglicherweise anders. Im Hotel (nur als Beispiel) zahlt man ja auch keinen Stromverbrauch, da ist das im Zimmerpreis mit drin. In Deinem Nutzungsvertrag muss aber irgendwie erläutert sein, wie der Verbrauch berechnet wird. Es kann sein, dass z.B. bei einer Untervermietung eine Pauschale vereinbart wurde, oder eine Aufteilung des tatsächlichen Verbrauches nach Personen oder Quadratmetern.

Vielleicht steht auch gar nichts dazu in Deinem Vertrag, dann solltest Du Deinen Vermieter fragen und das noch irgendwie schriftlich festhalten.

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:47
@spelman

Wir haben auch keine Hausverwaltung. Es ist privat besitzt. Ich habe mich bei der Rheinenergie für die grundversorgung entschieden

spelman  27.10.2024, 21:49
@chrisunas

Du hast doch mit irgendjemandem einen Mietvertrag gemacht. Wahrscheinlich mit dem Besitzer. Den fragst Du dann.

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:50
@spelman

Stromzähler sind im Treppenhaus. Wasseruhr noch nie gesehen. Vielleicht weil das haus von 1907 ist und alt?

spelman  27.10.2024, 21:53
@chrisunas

Ich kann Dir Deine Situation nicht erklären. Wenn Dur nur ein Teil einer Wohnung gemietet hast, einige Zimmer, dann gibt es keine separaten Stromzähler. Also müssen die Stromkosten aufgeteilt werden. Wie, das sollte im Mietvertrag stehen.

Gibt es aber für Deinen Wohnbereich einen extra Stromzähler, solltest Du einen Vertrag mit einem Stromanbieter machen, sonst landest Du im Grundversorgertarif des örtlichen Versorgers, und das ist immer der teuerste Tarif, den Du haben kannst.

Die Details erfähst Du bei Deinem Vermieter.

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:54
@spelman

Nein die komplette Wohnung ist gemietet. Ich wollte keinen stromtarif haben bzw vertrag. So bin ich in die grundversorgung gelandet. Es ist möblierter Wohnraum so nennt der Vermieter es aber immernoch eine Wohnung und keine Räume.so ist es.

spelman  27.10.2024, 21:56
@chrisunas

Eben waren es noch möblierte Räume.

Ich kann nicht mehr für dich tun. Ich habe Dir erläutert, wie das "normalerweise" funktioniert. Wie es in Deinem speziellen Fall ist, mußt Du bei Dir klären.

chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 22:03
@spelman

Warum habe ich keine Hausverwaltung? Wieso bekomme ich keine nebenkostenabrechnung? Ist das normal dass mein Vermieter gleichzeitig die Hausverwaltung ist? So bekomme ich das mit

spelman  27.10.2024, 22:04
@chrisunas

Ja, bei Privatvermietung muß es keine Hausverwaltung geben.

Die Betriebskosten setzen sich aus allerlei Einzelposten zusammen. Dazu gehören natürlich nicht die Stromkosten, ob für Licht oder Wassererwärmung. Strom wird doch in aller Regel direkt zwischen Verbraucher und Stromlieferanten abgerechnet.

Für mich hört sich das nach einer Pauschale ("Warmmiete") an. Die Warmwasserbereitung ist in diesem Fall nicht einkalkuliert.

Somit erhälst Du auch keine Abrechnung. Solange der Vermieter mit diesen Kosten hinkommt, wird es auch keine Erhöhung geben.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mit offenen Augen in der Welt unterwegs.

Wenn das Warmwasser über den DLH erwärmt wird zahlst Du das mit deinen Stromkosten. Der Vermieter hat damit dann nichts zu tun.

Bei Vorauszahlungen für Betriebskosten muß der Vermieter aber darüber abrechnen.

Wenn Du erst 1 Jahr dort wohnst kann es sein das die Abrechnung noch nicht fällig ist,


chrisunas 
Beitragsersteller
 27.10.2024, 21:36

Spielt das eine Rolle das ich keinen normalen vertrag habe sondern nur einen nutzungsvertrag?

anitari  27.10.2024, 21:39
@chrisunas

Spielt keine Rolle. Nutzungsvertrag werden Mietverträge bei Wohnungsgenossenschaften genannt. Die mietrechtlichen Bestimmungen gelten auch da.