Wer zahlt das warmwasser?
Ich verstehe nicht ob das warmwasser zu den Betriebskosten zählt. Eigentlich habe ich einen durchlauferhitzer und der braucht Strom. Und Strom zahle ich ja schon bei meinem stromversorger. Was ist mit Betriebskosten gemeint bzw Nebenkosten gemeint?
In meinem Vertrag steht zzgl. Vorauszahlung der Betriebskosten und die sind in der miete schon enthalten.
Ich bin total verwirrt. Ich bekomme auch keine nebenkostenabrechnung. Zahl ich also keine?
Wie lange wohnst du da schon?
1 jahr als untermieter. Wohnraumnutzer steht da nur.
Gibt es eine Hausverwaltung?
Noch nie. Ist privat Besitz. Der Vermieter macht nichts am haus
In Deutschland?
Ja
6 Antworten
Normal zahlst du monatlich einen Abschlag zusätzlich zur Miete für alle möglichen Nebenkosten.Z.B. Wasser,Abwasser,Müll,Garten,Treppenhausreinigung usw.Warmwasser gehört auch da rein,wenn du das nicht separat bezahlen würdest.
Einmal im Jahr solltest du dann eine Nebenkostenabrechnung erhalten.Die ist sogar einklagbar.
Was genau zu den Betriebskosten gehört,sollte im Mietvertrag stehen.Wenn nicht und du willst Klarheit,würde ich mit dem Vermieter nochmal reden.
Ich habe noch nie eine betriebskostenabrechnung bekommen Noch eine nebenkostenabrechnung. Den Vermieter sehe ich nie. Es steht nicht was zu den Betriebskosten gehört.
Wasser bezahlst Du normalerweise selbst, Du hast sicher eine Wasseruhr und einen Vertrag mit den örtlichen Wasserwerken.
Strom bezahlst Du auch selbst. Dafür hast Du einen Vertrag mit einem Energieversorger.
Damit kann Dein Warmwasser nicht in den Nebenkosten enthalten sein.
Für die Heizung ist es unterschiedlich. Hast Du eine eigene Therme, bezahlst Du alles selbst. Gibt es eine zentralöe Heizung, hast Du wahrscheinlich Heizostenverteiler an den Heizkörpern, oder Wärmemengenmesser für die Wohnung. Die Heizkosten werden dann nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt.
Ansonsten zahlsT Du mit den Nebenkosten anteilig Hausstrom, Grundsteuer, Hausversicherung, eventuell Hausmeister, Straßenreinigung, Winterdienst - das ist immer anders, je nach Wohnlage und Vertrag.
Es gibt nur eine Wasseruhr pro Haus.
Der Verbrauch muss vom Eigentümer über Unterzähler oder eine Personenpauschale umgelegt werden. Letzteres ist jedoch rückläufig.
Keinen Vertrag mit einem Energieversorger? Irgendwie mußt Du doch Deinen Strom bezahlen.
Wenn du keine Wasseruhr hast, dann bezahlst Du möglicherweise eine Pauschale. Vielleicht gibt es nur eine Wasseruhr für das Haus - ich weiß gar nicht, ob das zulässig ist. Der Wasserversorger will jedenfalls sein Geld.
Wenn Du Vorauszahlungen für Heizung und andere Dinge leistest, dann wird das normalerweise mit dem tatsächlichen Verbrauch verrechnet. War die Vorauszahlung zu hoch, bekommst Du etwas zurück, war sie zu niedrig, mußt Du nachzahlen.
Du solltest Dich zügig darum kümmern. Ich würde das bereits vor dem Einzug machen, und mit der Wohnungsübergabe gemeinsam mit dem Vermieter den Stromzähler, die Wasseruhr und, falls vorhanden, die Gasuhr ablesen. Dazu ein Protokoll, das unterschrieben wird. Es gibt nicht selten Fälle, wo hinterher Streit darüber entsteht, welches der Ausgangszählerstand war, besonders, wenn eine Wohnung eine Weile leer stand.
OK, da ist das möglicherweise anders. Im Hotel (nur als Beispiel) zahlt man ja auch keinen Stromverbrauch, da ist das im Zimmerpreis mit drin. In Deinem Nutzungsvertrag muss aber irgendwie erläutert sein, wie der Verbrauch berechnet wird. Es kann sein, dass z.B. bei einer Untervermietung eine Pauschale vereinbart wurde, oder eine Aufteilung des tatsächlichen Verbrauches nach Personen oder Quadratmetern.
Vielleicht steht auch gar nichts dazu in Deinem Vertrag, dann solltest Du Deinen Vermieter fragen und das noch irgendwie schriftlich festhalten.
Du hast doch mit irgendjemandem einen Mietvertrag gemacht. Wahrscheinlich mit dem Besitzer. Den fragst Du dann.
Ich kann Dir Deine Situation nicht erklären. Wenn Dur nur ein Teil einer Wohnung gemietet hast, einige Zimmer, dann gibt es keine separaten Stromzähler. Also müssen die Stromkosten aufgeteilt werden. Wie, das sollte im Mietvertrag stehen.
Gibt es aber für Deinen Wohnbereich einen extra Stromzähler, solltest Du einen Vertrag mit einem Stromanbieter machen, sonst landest Du im Grundversorgertarif des örtlichen Versorgers, und das ist immer der teuerste Tarif, den Du haben kannst.
Die Details erfähst Du bei Deinem Vermieter.
Eben waren es noch möblierte Räume.
Ich kann nicht mehr für dich tun. Ich habe Dir erläutert, wie das "normalerweise" funktioniert. Wie es in Deinem speziellen Fall ist, mußt Du bei Dir klären.
Die Betriebskosten setzen sich aus allerlei Einzelposten zusammen. Dazu gehören natürlich nicht die Stromkosten, ob für Licht oder Wassererwärmung. Strom wird doch in aller Regel direkt zwischen Verbraucher und Stromlieferanten abgerechnet.
Für mich hört sich das nach einer Pauschale ("Warmmiete") an. Die Warmwasserbereitung ist in diesem Fall nicht einkalkuliert.
Somit erhälst Du auch keine Abrechnung. Solange der Vermieter mit diesen Kosten hinkommt, wird es auch keine Erhöhung geben.
Wenn das Warmwasser über den DLH erwärmt wird zahlst Du das mit deinen Stromkosten. Der Vermieter hat damit dann nichts zu tun.
Bei Vorauszahlungen für Betriebskosten muß der Vermieter aber darüber abrechnen.
Wenn Du erst 1 Jahr dort wohnst kann es sein das die Abrechnung noch nicht fällig ist,
Spielt das eine Rolle das ich keinen normalen vertrag habe sondern nur einen nutzungsvertrag?
Spielt keine Rolle. Nutzungsvertrag werden Mietverträge bei Wohnungsgenossenschaften genannt. Die mietrechtlichen Bestimmungen gelten auch da.
Ich habe keinen vetrag mit keinem energieversorger. Keine wasseruhr.