Warmwasser weg aufgrund Wasserschaden. Rechtlich vorgehen?
Guten Tag,
wir haben einen Wasserschaden irgendwo im Haus. Wir mieten eine Wohnung ganz oben und haben aufgrund des Schadens seit ca. einer Woche kein warmwasser. Heute kamen die Techniker und sagten es dauert noch und die arbeiten seien in 10 Tagen geplant (von den VermieterInnen noch nicht bestätigt). Bis dahin kein warmwasser… Sie sagten auch, dass Sie eventuell unsere Küche (für die wir 7000€ gezahlt haben) rausmachen müssen um an die Leitungen zu kommen bzw. An den Schornstein.. bedeutet da werden Sie auch nochmal Schäden verursachen.
meine Frage: kann ich da rechtlich vorgehen? 1. wegen des warmwasser Ausfalls und 2. wegen der Küche?
kennt sich da jemand aus? Hatte eventuell schon jemand ein ähnliches Problem?
7 Antworten
Das Stichwort heißt hier "Mietminderung". Die Rechtsprechung hält bei einem Warmwasserausfall eine Mietminderung von 10-15% für angemessen. Das würde ich aber im Zweifel mit einem Anwalt besprechen und zusätzlich ist es auch wichtig, dass der Vermieter von Euch noch einmal schriftlich über diesen Mangel informiert wird.
Bezgl. der Küche könnt Ihr gar nichts machen, sofern nicht feststeht, dass diese überhaupt abgebaut werden muss. Wenn es der Fall sein sollte, könnt ihr aber darauf bestehen, dass der Abbau fachgemäß erfolgt.
Muss die Küche abgebaut werden, könnte hieraus nochmal ein Mietminderungsanspruch entstehen.
...derjenige, der ihn bezahlt. Ansonsten halt Mieterverein.
Wer kümmert sich im Zweifel um die fristlose Kündigung oder einen Mahnbescheid, wenn zu unrecht oder zu hoch gemindert wurde?
Keine Rechtsschutzversicherung zu besitzen, halte ich unabhängig davon für ziemlich naiv.
Eine Ersatzwohnung bei einem Warmwasserausfall? Äußerst unwahrscheinlich.....
VIEEELEN DANK!! Super hilfreich! Danke für Ihre Zeit.
Ich verstehe nicht,warum man immer gleich zum Anwalt rennen muss. Unsere Gerichte haben weiß Gott was anderes zu tun. Die Sache ist doch Sonnenklar. Du bist Mieter,und hast kein Warmwasser. Dafür kannst du Mietminderung bekommen. Die holst du von deinem Vermieter. Deine Küche muss ausgebaut werden ? Das macht in der Regel eine Tischler Firma. Wenn du noch weißt, welche Firma die mal aufgebaut hat, kannst du auch die nehmen. Nur dein Vermieter bzw.die Hausverwaltung muss die Beauftragen. Sprich erstmal mit allen Beteiligten. Ist bestimmt nicht der erste und auch nicht der letzte Wasserschaden bei der Hausverwaltung!
(für die wir 7000€ gezahlt haben)
Sie wollen euch die Küche nicht kaputt machen.
Sie müssen(!) evtl. so viel von der Küche demontieren, daß sie den Schaden dahinter beheben können. Nach Behebung des Schadens wird die Küche wieder montiert.
... da werden sie nochmal Schäden verursachen
Handwerker verursachen keine Schäden, sie beseitigen Schäden.
kann ich da rechtlich vorgehen?
Setze dich erst mal mit deinen VermieterInnen in Verbindung und erkundige dich darüber, was das für ein Schaden ist und ob sie bereit sind, eine Entschädigung zu leisten.
wenn das warmwasser bestandteil des mietvertrages ist, d.h. es im zuge der nebenkosten mit vom vermieter abgerechnet wird, dann kannst du für die zeit der verhinderung eine mietminderung erhalten. wieviel kann man auf diversen webseiten erfahren, frag google.
wenn eine reparatur der leitungen mit erheblichen handwerklichen arbeiten in der wohnung nötig sein soll, dann muss der vermieter für sämtliche kosten inkl. ab- und wiederaufbau der küche sowie auch mit einer nutzungsausfall-entschädigung dafür aufkommen. oder das komplette aussetzen der miete, weil eine wohnung ohne küche im grunde "unbewohnbar" ist; alternativ solange ins hotel.
damit der gleich bescheid weiß, dass er es mit einem sachkundigen mieter zu tun hat, der seine rechte kennt, würde ich vorsorglich beide ansprüche schriftlich geltend machen,
Hört sich wirr an, die eigene Hausratversicherung bezahlt doch die Ersatzunterkunft, die VGV auch, wo bitte gibt es ein Problem.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort. Das hat mich schonmal um einiges weitergebracht:))
Wendet Euch an einen Fachanwalt für Mietrecht.
Wer bezahlt diesen Anwalt? (Für den Fall, daß kein Rechtsschutz existiert).