VW-Arbeiter alle in Bürgergeld?

8 Antworten

Anspruch auf Arbeitslosengeld, welcher bei den meisten vorhanden sein dürfte, hat Vorrang.

Außerdem kann man niemanden "Bürgergeld schicken".

Funktioniert rein sprachlich nicht.

staatliche Vollversorgung

Quatsch auf Stammtischniveau.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Inkognito-Nutzer   29.10.2024, 08:39

Der Gedanke ist, dass die 190.000 MA der Autoindustrie ihr Leben lang eingezahlt haben und die Hilfe vom Staat verdient haben. Die Millionen Flüchtlinge haben nicht sehr viel für die Steuerkasse getan und schöpfen auch aus dem Vollen - also irgendwo fehlt da ja das Verhältnis.

DasOrakel  29.10.2024, 08:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Mit Flüchtlingen hat das absolut nichts zu tun, und Arbeitslosengeld ist eine Versicherungsleistung.

Du hast keine Ahnung von der Materie.

Inkognito-Nutzer   29.10.2024, 08:43
@DasOrakel

Die dämliche Bürokratie steht sich in D selbst im Weg. Es geht um das Prinzip, dass jmd. der 30 Jahre die Staatskassen füllt, Anspruch auf Geld aus dem Topf hat und zwar mehr und länger als jmd. der zu faul ist um zu arbeiten

Darkrider280  29.10.2024, 09:05
@Muminpapa

Manche halten nichts von Solidarität. Ich frage mich immer, warum diese nicht einfach auswandern anstatt 24 /7 rumzunölen.

Im Regelfall haben sie bei Arbeitslosigkeit erst einmal Anspruch auf ALG - 1 als Versicherungsleistung von der Agentur für Arbeit, wenn sie innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.

Wenn sie also min.auf 12 Monate kommen, läge der Anspruch bei min. 6 Monaten und bei min. 24 Monaten mit Beiträgen in der Arbeitslosenversicherung unter 50 Jahren bei max. 12 Monaten ALG - 1 Anspruch.

Ab der Vollendung des 50 Lebensjahres mit entsprechend eingezahlten Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung kann der Anspruch je nach Alter bis auf max. 24 Monate steigen.

Je nach individuellen Umständen käme dann sicher bei einer Familie mit Kindern noch aufstockend Bürgergeld vom Jobcenter in Betracht.

Ein evtl.vorrangiger Anspruch auf Wohngeld von der Wohngeldbehörde und mit Kindern auf Kinderzuschlag von der Agentur für Arbeit müsste geprüft werden.

Einem Single würde sicher keine zusätzliche Aufstockung durch Bürgergeld zustehen, denn das Einkommen war ja entsprechend und danach berechnet sich der ALG - 1 Anspruch.

Bei einem Single ohne Berücksichtigung von Kindern mit Anspruch auf Kindergeld wären es in etwa 60 % vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten 12 Monate, sonst käme man auf etwa 67 %.

Erstens bekommen sie je nach Zugehörigkeit Arbeitslosengeld und dann Bürgergeld. Auch werden einige Abfindungen bekommen.

Wenn sie nach einiger Zeit keine Arbeit bekommen und alles ist ausgeschöpft dann erst bekommen sie Bürgergeld.

Ich glaube kaum das die dann entlassenen VW Mitarbeiter so hocherfreut sind über das "üppige Bürgergeld", denn sie haben sich bestimmt das so nicht vorgestellt. Auch sind unter den baldigen entlassenen viele Fachleute und werden gut bezahlt. Der Unterschied zwischen jetzigen Gehalt und Bürgergeld ist enorm.

Außerdem wird Bürgergeld von Steuergelder finanziert.

Da diese VW Mitarbeiter vermutlich zum größeren Teil schon länger arbeiten, käme sowieso ALG1. Außerdem kann man keinen in das Bürgergeld schicken. Das müsste (genau wie andere Leistungen) beantragt werden. Und dann könnten bzw müssten sie sich bewerben. Da ich Nähe des Stammwerks wohne und einige im Bekanntenkreis habe, die bei VW sind, behaupte ich mal, dass den meisten das Finden eines Jobs nicht so schwer fallen würde, da sie ganz gute Qualifikation haben. Und da die Mehrheit vermutlich wesentlich mehr zur Verfügung hat, als sie es mit BG hätten, wäre es auch in ihrem Interesse.

Die bekommen zuerst ein Jahr ALG1. In dieser Zeit kann man einen neuen Job suchen oder sich entscheiden eine Fortbildung oder Umschulung zu absolvieren. Die Maßnahmenzeit wird nicht auf ALG1-Zeit angerechnet. Ab 50 bekommt man 2 Jahre ALG1.