Vollkaskoversicherung schaden in Vorklasse zahlen?
Hallo zusammen,
meine Frontscheibe wurde eingeschlagen, war bei Audi die meinten ich soll bei Abholung 440€ zahlen, und krieg das dann von der Versicherung zurück und die 150€ Selbstbeteiligung, mir wurde aber gesagt das ich normalerweise ein Abtretungschreiben unterschreiben soll dann die direkt mit der Versicherung abrechnen. Was ist richtig? Hab unterschrieben kann ich noch zurückrufen
3 Antworten
Solange kein weiterer Schaden wie zb. Vandalismus vorliegt, handelt es sich um einen teilkasko Schaden. Zum Glück, denn teilkasko wird vorzugsweise mit geringerer Selbstbeteiligung abgeschlossen und kennt keine SF Klassen. Glasbruch, Diebstahl, Einbruch-Diebstahl usw. von Kfz Teilen ist durch Teilkasko gedeckt.
Liegt Vandalismus vor, der seinerseits zur Schadensregulierung über die vollkasko Versicherung führt, wird auch der Glasbruch darüber abgewickelt damit man nicht Selbstbeteiligung für beide Sparten zahlen muss. In der Vollkasko Versicherung wird Schadensfreiheitsrabatt angewendet und im Regulierungsfall für die Zukunft zurück gestuft.
Wenn die Werkstatt dir die Abwicklung mit der Versicherung angeboten hat, du die Abtretungserklärung auch unterschrieben hast, muss es einen Grund geben weshalb Du plötzlich in Vorkasse treten sollst. Möglich zb das die Versicherung bisher keine Deckungszusage erteilt hat.
Du selbst kannst dem nicht widerrufen, eine Willenserklärung ist verbindlich sobald die Tinte auf dem Papier ist. Die Werkstatt kann dagegen schon widerrufen, wenn es ansonsten zur Vertragsstörung durch die Versicherung kommt.
Ich hätte dies direkt über die Teilkaskoversicherung laufen lassen, Versicherung informieren dann Abtretung bei Audi unterschrieben, die rechnen dann mit der Versicherung ab, Du zahlst nur wenn vorhanden die SB.
Die Schadensabteilung stuft das schon eigenmächtig als Teilkaskoschaden ein. Glasbruch ist in vollkasko nicht versichert, um Vollkaskoschaden zu sein, müssen schon andere Regulierungsansprüche vorliegen, die den Glasbruch zum Causalschaden machen.
Es sei denn, der VN widerruft und die Werkstatt kann sehen wo sie bleibt.
Ja genau, geh du mal zur Bank, sage die Abtretung einer Versicherungspolice zu und widerrufe bei der Versicherung die zessionarische Abtretung.
Die Versicherung holt dich dann ganz schnell auf den Boden der (gesetzlichen-) Tatsachen zurück.
Die Antwort lautet :
Sie haben das unterschrieben, wenn sie das jetzt nicht mehr möchten, müssen Sie das mit ihrer Bank klären. Wir als Versicherung sind verpflichtet ihre ursprüngliche Willenserklärung einzuhalten.
Hast Du Urteile, dass dem so ist bei einer Werkstattabtretung mit Innungsvordruck?
Sogar die sagen, der Kunde kann, und somit eine reine privatrechtliche Angelegenheit, ggf. mit MB und Klage und Pfändung.
Wir sind hier lernwillig und lernfähig.
Musst Du mit vor Ort mit Audi regeln, sollte kein Problem darstellen.
Auch wenn sie die Scheibe schon bestellt haben?
Sollte alles gehen, der Werkstatt ist dies idR egal woher das Geld kommt.
Wie machen es nur gegen Bezahlung, Abtretung ist vorbei.
Wir sind zuoft reingefallen.
Zudem, direkt geht per Partnerwerkstatt, wenn denn die Geldbörse zu klamm ausfällt.
Die Auftraggeber widerrufen, kassieren von der Versicherung, und bezahlen uns die Repararur nicht.
Ich kann bis 14 Tage widderufen und was ist wenn ich kein Geld habe in vorlasse zu gehen? Sehe es nicht ein soviel zu zahlen die haben mich reingelegt wo anders weniger als die Hälfte ich hol einfach morgen mein Wagen ab geh das woanders machen