Du gibst fristgerecht die Kündigung ab und gut ist, Du musst dich weder rechtfertigen noch ein schlechtes Gewissen haben.
Die Messbeamten stellen das Blitzgerät erst bei real gemessenen 59 km/h ein. Bei erlaubten 50 !
Wenn erst ab 56 km/h verfolgt werden soll, ist dies so bei 3 km/h Toleranz des Messgerätes.
Ja das stimmt, siehe Definition lt. JGG §1 Abs.2:
(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__1.html
Hinterher abbremsen ist ziemlich sinnlos, vorher wäre besser gewesen.
Warum sollte der Ausbildungsbetrieb sich bei dir melden?
Dies wäre nur bei einer Kündigung in Schriftform von Nöten.
Egal, geht beides, oder halt Spucke
01.10. ist der letzte Tag der Gültigkeit
Auf einer einsamen Insel wird es kein Strom geben, daher wäre eine Wiedergabe, wenn überhaupt, nur zeitlich sehr begrenzt möglich und ich würde eher andere Sachen mitnehmen die auch nützlich sein könnten.
Du demontierst eh die Reifen und entfernst die alten Gewichte oder willst die Felgen mit Reifen und alten Gewichten pulverbeschichten?
Im Anschluss wird das Rad nach Reifenmontage natürlich neu gewuchtet.
Kann es sein dass die somit nicht mehr gültig sind? Gibts da irgendwie eine Ablauffrist?
Nach FeV §16 Abs.3 darf der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.
Spätestens am letzten Arbeitstag des laufenden Monats, siehe BBiG §18 Abs.2:
(2) Ausbildende haben die Vergütung für den laufenden Kalendermonat spätestens am letzten Arbeitstag des Monats zu zahlen.
Lol, Report24 ist für regelmäßige falscher Informationen bekannt.
Warum zum Teufel wird solcher Dreck hier gepostet?
Toleranz des Messgerätes beträgt in dem Fall 3 km/h, wenn Temposünder ab 52 km/h erwischt werden wollen, löst das Gerät dann ab 55 km/h aus.
Bei einem rechtskräftigen Rotlichtverstoß (A-Verstoß), erfolgen danach Probezeitmaßnahmen.
Solange bis Du alles kannst.
Entsprechend deinen Vertrag mal lesen, solltest Du als AbtL doch schaffen
Auch wenn für dich kein Mindestlohn gilt, knapp 6,-€ die Stunde finde ich zu wenig.
Ich würde als Händler auch Kunden aussortieren die dauerhaft nur Kosten verursachen.
und könnte noch mehr dazu kommen (anzeigen) und statt einer geldstrafe eine freiheitsstrafe?
Weder eine Geld- noch eine Freiheitsstrafe kommt auf deinen Bruder zu.
im Kaufvertrag hat der Händler vermerkt, dass er mit keinerlei Gewährleistung verkauft, jetzt habe ich aber vermehrt gelesen, dass er das bei einem privaten Käufer wie ich es bin garnicht hätte tuen dürfen.
Das ist richtig, maximal auf 12 Monate bei Gebrauchtwaren reduzieren.
Ausnahmen sind nur sehr begrenzt möglich, Bastlerfahrzeug, im Kundenauftrag, nichts davon geht aus deiner Frage hervor
darf ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine mängelbeseitigung verlangen?
Letzteres