Du gibst fristgerecht die Kündigung ab und gut ist, Du musst dich weder rechtfertigen noch ein schlechtes Gewissen haben.

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Die Messbeamten stellen das Blitzgerät erst bei real gemessenen 59 km/h ein. Bei erlaubten 50 !

Wenn erst ab 56 km/h verfolgt werden soll, ist dies so bei 3 km/h Toleranz des Messgerätes.

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Ja das stimmt, siehe Definition lt. JGG §1 Abs.2:

(2) Jugendlicher ist, wer zur Zeit der Tat vierzehn, aber noch nicht achtzehn, Heranwachsender, wer zur Zeit der Tat achtzehn, aber noch nicht einundzwanzig Jahre alt ist.

https://www.gesetze-im-internet.de/jgg/__1.html

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Warum sollte der Ausbildungsbetrieb sich bei dir melden?

Dies wäre nur bei einer Kündigung in Schriftform von Nöten.

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Du demontierst eh die Reifen und entfernst die alten Gewichte oder willst die Felgen mit Reifen und alten Gewichten pulverbeschichten?

Im Anschluss wird das Rad nach Reifenmontage natürlich neu gewuchtet.

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Wie lange sind Theoriestunden gültig?

Hallo, ich mache zur Zeit meinen Führerschein zur Klasse B.

Im Januar 2023 habe ich mich bei einer Fahrschule angemeldet und 10x die Theorie besucht. Im Juli musste ich aufgrund meines Studiums aber spontan in eine andere Stadt ziehen und konnte die Fahrschule nicht mehr besuchen.

Im Februar diesen Jahres (2024) habe ich mich nun bei einer anderen Fahrschule angemeldet. Von meiner alten Fahrschule habe ich eine Bescheinigung meiner 10x Theoriestunden bekommen und die restlichen 4 habe ich inzwischen auch besucht.

Mir ist bewusst dass man nach der Anmeldung beim Tüv 1 Jahr Zeit hat die Prüfung zu belegen. Dieser 12 Monate sind bei mir noch nicht abgelaufen, da ich mich beim TÜV erst vor paar Wochen angemeldet habe.

Jedoch sorge ich mich um die 10 Theoriestunden, welche ich bei meiner alten Fahrschule besucht habe. Diese sind nämlich alle bereits über 1 Jahr her. Kann es sein dass die somit nicht mehr gültig sind? Gibts da irgendwie eine Ablauffrist? Kann es sein dass ich diese 10 nochmal absolvieren muss? Meine 1 Jahresfrist ist ja beim Tüv für die Prüfung noch nicht abgelaufen, aber kann es sein dass die Stunden selber ablaufen?

Ich hoffe auf hilfreiche und auch nette Antworten. Falls sich jemand schlecht gelaunt wundert wieso ich nicht einfach bei meiner Fahrschule nachfrage, leider sind die dort sehr unfreundlich und wenn es hier jemanden gibt der die Frage beantworten könnte dann würde ich diesen Weg bevorzugen. Ich weiß, dass es auch andere Leute gab, die ähnliche Fragen vor vielen Jahren gestellt haben, leider waren die Antworten auf diese Fragen aber jedes mal anders. Wobei jeder so geredet hat als hätte er recht, was ja nicht sein kann, wenn jeder was anderes sagt. Im Internet finde ich leider auch nichts zur Gültigkeit bezüglich von Theoriestunden.

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Kann es sein dass die somit nicht mehr gültig sind? Gibts da irgendwie eine Ablauffrist?

Nach FeV §16 Abs.3 darf der Abschluss der Ausbildung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.

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Bei einem rechtskräftigen Rotlichtverstoß (A-Verstoß), erfolgen danach Probezeitmaßnahmen.

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Entsprechend deinen Vertrag mal lesen, solltest Du als AbtL doch schaffen

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Auch wenn für dich kein Mindestlohn gilt, knapp 6,-€ die Stunde finde ich zu wenig.

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und könnte noch mehr dazu kommen (anzeigen) und statt einer geldstrafe eine freiheitsstrafe?

Weder eine Geld- noch eine Freiheitsstrafe kommt auf deinen Bruder zu.

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im Kaufvertrag hat der Händler vermerkt, dass er mit keinerlei Gewährleistung verkauft, jetzt habe ich aber vermehrt gelesen, dass er das bei einem privaten Käufer wie ich es bin garnicht hätte tuen dürfen.

Das ist richtig, maximal auf 12 Monate bei Gebrauchtwaren reduzieren.

Ausnahmen sind nur sehr begrenzt möglich, Bastlerfahrzeug, im Kundenauftrag, nichts davon geht aus deiner Frage hervor

darf ich jetzt vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine mängelbeseitigung verlangen?

Letzteres

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