KFZ-Versicherung wechseln. Gilt ein über die Teilkasko abgerechneter Steinschlag in der Frontscheibe (Smartrepair) als Vorschaden, der angegeben werden muss?
Ich würde gerne die KFZ-Versichung für mein KFZ wechseln.
Im Mai 2018 hatte ich einen Steinschlag in der Frontscheibe.
Dieser wurde bei CarGlass repariert (kein Austausch der Frontscheibe, nur Reparatur).
Die Teilkasko meiner derzeitigen Versicherung regulierte den Schaden anstandslos, ohne dass die Selbstbeteiligung aufgerufen wurde.
Nun würde ich gerne die Versicherung wechseln, da mein Versicherer den Versicherungsbeitrag deutlich erhöht hat, würde sich das lohnen.
Also habe ich ein Vergleichsportal genutzt, eine Versicherung gefunden, welche die gleichen Leistungen hat wie meine bisherige Versicherung, dabei aber deutlich günstiger ist. Beim Ausfüllen des Antrags tauchte die obligatorische Frage auf:
"Hatten Sie innerhalb der letzten 3 Jahre einen Versichungsschaden?"
Ich will keine Falschangabe machen, aber mein Arbeitskollege meinte, diese Smartschäden müsste ich gar nicht angeben, weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen, der anzugeben ist.
(Er sagte sogar ausdrücklich, ich sollte diesen Schaden nicht angeben, damit die neue Versicherung den Vertragsabschluss nicht wegen des Vorschadens verweigert).
Ein anderer Kollege hingegen sagte, die Auskunft sei falsch, ein Schaden sei ein Schaden und müsse in jedem Fall angegeben werden.
Beim googlen sagen auf diese Frage die Einen "so", die anderen "so" - danach war ich genauso schlau, wie vorher.
Meine Frage geht daher an diejenigen unter Euch, die es sicher wissen:
Ist mein Kreuz bei "Vorschaden in den letzten 3 Jahren" richtig gesetzt, oder darf ich dort "nein" ankreuzen, ohne etwas falsch zu machen?
Ich bedanke mich im Vorfeld für Eure Hilfe!
5 Antworten
Es wird nach einem Vorschaden gefragt. Dieser ist bei dir eingetreten und die Versicherung hat gezahlt. Also ist die Beantwortung mit JA richtig.
Natürlich muss das angegeben werden.
weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen
Dann müsste ein Teilkaskoschaden ja NIE angegeben werden, selbst wenns der 20.000€ Totaldiebstahl ist...dass das nicht das Kriterium sein kann, sollte somit klar sein, oder?
Ich will keine Falschangabe machen, aber mein Arbeitskollege meinte, diese Smartschäden müsste ich gar nicht angeben, weil sie zu keiner Hochstufung führen und damit nicht als Schadensfall zählen, der anzugeben ist.
(Er sagte sogar ausdrücklich, ich sollte diesen Schaden nicht angeben, damit die neue Versicherung den Vertragsabschluss nicht wegen des Vorschadens verweigert).
Hey Gerbis31,
natürlich mußt du einen gemeldeten Schaden angeben - egal ob da jetzt schlechtergestuft wird oder nicht!
Dein neuer Versicherer macht eine Abfrage beim bisherigen Versicherer und dann fällt spät. dein Schwindel bzw. deine Falschangabe auf... :-((
Gruß siola55
... Vergleichsportal, also ein Makler, und der bietet den aktuelle Tarif oder Deinen alten an?
Und warum bietet Dein bisheriger Berater/Makler Dir nicht den aktuellen an?
Zudem: Meine Versicherung fragt nicht nach Vorschäden, was sind das denn für Makler?
Viel Glück.
Bei der Frage nach Vorschäden wird ja unterteilt nah Haftpflicht und Vollkaskoschäden.
Teilkasko bleibt ohnehin immer bei 100 %
Nein - kapier's doch endlich: du mußt jeden gemeldeten Schaden beim Antrag angeben! Dein neuer Versicherer startet eine Anfrage beim bisherigen Versicherer. Dieser meldet deinem neuen Versicherer die Anzahl der schadenfreien Jahre sowie die Anzahl der gemeldeten Schäden!
Was bitte willst du da verheimlichen???
Also darf ich da tatsächlich "nein" ankreuzen, richtig?