Windschutzscheibe beim Wischerwechsel kapputtgegangen zahlt meine Vollkasko oder muss ich das alles alleine zahlen??
Falls ja, wisst ihr was ich der Versicherung sagen kann dass ich nur die Selbstbeteiligung zahlen muss?
7 Antworten
Liebes Dorfkind1998,
Glasbruch ist in der Teilkaskoversicherung abgesichert abzgl. deiner SB - also auch in dem Vollkaskoschutz deines Autos enthalten.
Schlechtergestuft wirst du erfreulicherweise nicht zum nächsten 1.1. da die TK-Beiträge immer 100%-Beiträge sind!
Gruß siola55
... Beziehungen schaden doch nur dem, der keine hat.
Meine TK, nicht die VK, würde bezahlen, die wollen nur vor einer Reparatur informiert werden.
Wieso hat Dein Berater/Makler keinen Plan?
Wenn die Scheibe derart gesprungen ist, dass sie nicht mehr zu reparieren ist, zahlt deine Teilkaskoversicherung den Austausch (abzüglich Selbstbehalt). Die Reparatur wird in der Regel voll übernommen.
Du wirst hochgestuft und das ist teuerer wie selber die Reparatur zu zahlen.
Nicht bei Selbstverschulden, sondern nur bei Fremdverschulden. Ganz einfach: du wechselst eine Lampe im Schlusslicht und dabei geht das Glas der Schlussleuchten kaputt. Und du meinst das bezahlt die Teilkasko? Kleiner Irrtum.
Nicht bei Selbstverschulden, sondern nur bei Fremdverschulden
Das ist falsch.
du wechselst eine Lampe im Schlusslicht und dabei geht das Glas der Schlussleuchten kaputt. Und du meinst das bezahlt die Teilkasko?
Natürlich, wenn es ein Bruchschaden ist.
Ich habe keine Lust, mit dir schon wieder ellenlang über Sachen zu diskutieren, von denen du offensichtlich null Ahnung hast!
Teile mir mal mit welche Versicherungen du vertrittst damit ich wechseln kann. Da brauch ich keine Leuchtengläser mehr bezahlen wenn die beim öffnen kaputt gehen. mein Auto mit LED Scheinwerfern hatten durch Defekt Wassereinbruch. Kosten 5500,-€.
Bei ausnahmslos JEDER Teilkasko die es in Deutschland gibt, ist der selbstverschuldete GLASBRUCH mitversichert.
mein Auto mit LED Scheinwerfern hatten durch Defekt Wassereinbruch. Kosten 5500,-€.
Und gestern gabs Gänsebrust im Angebot für 7,77€ das Kilo. Hat ungefährt genau so viel mit dem Thema zu tun wie dein Kommentar...
Glasbruch ist Glasbruch. Ob Scheibe oder Scheinwerfer. Als Makler holst du deine Professionelle bei den zu vermittelnden Versicherungen. Da verspricht man schon viel, weil der Kunde im Anschluss nicht dein Ansprechpartner ist.
Wie es scheint habt ihr euch gesucht und gefunden. Dann gute Nacht und träumt recht schön.
Du demonierst dich freiwillig und selbst. Jetzt offenbarst du auch noch, dass du keinen blassen Schimmer hast, wie Makler arbeiten.
Bei Selbstverschuldung? Seit wann? Wozu ist das dann Vollkasko explizit erwähnt?
Also hab nochmal meine Versicherungspapiere durchwälzt... Die Teilkasko übernimmt glaschäden. Auch durch selbstverschulden. Und mit einer Selbstbeteiligung von 150 Euro kann ich meine Scheibe wechseln lassen.
Das zahlt sogar die Teilkasko. Und die Selbstbeteiligung musst du zahlen.
Aber wie bitte abkommt man das hin ? Dann muss die Scheibe ja vorher schon ne Macke gehabt haben.
Vorsicht mit der Aussage! Die Teilkasko zahl nur z.b. bei Wild oder Hagel, aber nicht bei Vandalismus oder selbstverschulden! Das umfaßt nur Vollkasko...!
Vorsicht mit den Fingern, wenn man von der Materie offensichtlich keine Ahnung hat!
Dann erklär uns Ahnungslosen doch bitte, seit wann die Teilkasko bei selbstverursachtem Glasschaden einspringt. Ich lern gern dazu. Ich kenne sowas nämlich nur von Vollkasko. Bei Aufgebrochen Auto blieben wir sogar auf den kosten sitzen, weil Radio nicht raus geklaut wurde - wurde wohl zu früh gestört... Wie gesagt, lern gern dazu. Ich weiß, hätte es selbst raus rupfen sollen, aber dazu bin ich zu ehrlich...
Dann erklär uns Ahnungslosen doch bitte, seit wann die Teilkasko bei selbstverursachtem Glasschaden einspringt.
Seit mindestens vierzig Jahren.
Und wie vereinbart sich das mit dem?
Scheibenaustausch nach Steinschlag: Teilkasko zahlt nicht alles
Müssen wir die Frontscheibe wechseln, zahlen Teilkaskoversicherte lediglich die mit ihrem Versicherer vertraglich vereinbarte Selbstbeteiligung. Überprüfen Sie bitte in Ihrem Vertrag, was Sie genau vereinbart haben. Im Normalfall zahlt die Versicherung für Beschädigungen Ihres Autoglases durch Steinschlag, Hagel oder einen Wildunfall. Im Gegensatz zur Vollkaskoversicherung kommt die Teilkasko jedoch nicht für Schäden auf, die Sie selbst verschuldet haben, und auch nicht für Vandalismus. Wie hoch die exakte Eigenbeteiligung in Ihrem Fall ist, können wir – Ihr Einverständnis vorausgesetzt –
Genauso kenne ich es auch etwa seit 40 Jahren. Vor allem der letzte Teil. Und er schreibt ja explizit, dass es Ihm beim Wischer wechseln SELBST passierte. Ich vermute mal, Wischer hoch gestellt, Wischblatt raus und dabei versehentlich den Wischerarm zurück schnalzen lassen und Scheibe hat schönen Sprung im Wischfeld und damit mitten im Sichtfeld - nicht reparabel (logisch, weil der Wischer ja das Sichtfeld frei halten soll).
Wir reden jetzt nicht von hin drehen im Stil von "entgegenkommender LKW hat stein aufgewirbelt" oder sowas in der Art. Das würde übernommen, sofern nicht nachgewiesen wird, dass es eben nicht so war... Da sind wir dann bei Versicherungsbetrug.
Es interessiert mich einen feuchten Kehrricht, was eine Werkstatt über Versicherungsbedingungen schreibt!
Glaub ich dir! Genauso schreibst du auch. Sorry! Es mag Versicherungen geben, die auf diese Klausel "Fremdverursacht" verzichten, aber die Regel ist das nicht. Genau deshalb wird das auch so beworben. Andere deswegen als Ahnungslos abzustempeln zeugt von respektvollem Umgang auf Augenhöhe. Aber die Standard-Teilkasko beinhaltet genau diese Einschränkungen - daher kommt das auch von den Werkstätten... Kommt nämlich nicht gut, wenn der Kunder hinterher... Wobei, wenn wider erwarten die Versicherung übernimmt, der Geschädigte sich freut und gern wieder kommt...
Es ist dein Problem, wenn du nicht dazulernen willst. Die fruchtlose Diskussion mit dir beende ich jetzt!
Im Normalfall zahlt die Versicherung für Beschädigungen Ihres Autoglases durch Steinschlag, Hagel oder einen Wildunfall
Das ist totaler Quark. Die versicherte Gefahr in der Teilkasko heißt schlichtweg nur "Glasbruch". Der Grund für den Glasbruch ist dabei völlig egal. Und das ist bei JEDER Teilkasko auf dem Markt der Fall.
Cool! Also wenn ich das richtig interpretiere, kann ich an meinem A3, an dem die Windschutzscheibe, durch die Winter und Eiskratzerei, gelitten hat, auf Versicherung erneuern lassen? Einfach dafür sorgen, dass ein Riss oder Platzer im Sichtfeld ist? Bei Teilkasko, im Gegensatz zur Vollkasko und Haftpflicht geh ich ja nicht hoch. Wäre mir neu. Ich kenn das zwar nicht so und würde mich wundern, wenn Versicherungen so agieren. Aber klingt "witzig". Ich hatte noch nie Glasbruch, aber im Laufe der Zeit verschleißen die Frontscheiben. Ich kenne es, Gott sei dank (im sinne von einmal reicht...), nur von Einbruch und Vandalismus. Da redete sich der Versicherung, wie gesagt, ganz schnell raus, dass ja nicht raus geklaut wurde. Klar, weil er gestört wurde und entwischte. Da bleibst auf kaputter Tür sitzen. Nach der Aussage wäre es von dem Typ Humaner gewesen, die Scheibe einzuschlagen, statt die Tür aufzuhebeln - dann hätte ich ja wenigstens die ersetzt bekommen...
Wäre mir neu.
Dann hast du heute eben was gelernt. Ist doch toll.
Vorsatz ist natürlich ausgeschlossen.
Da redete sich der Versicherung, wie gesagt, ganz schnell raus, dass ja nicht raus geklaut wurde. Klar, weil er gestört wurde und entwischte. Da bleibst auf kaputter Tür sitzen
Jetzt wirft du halt mal alles durcheinander und beweist, dass du von der Thematik nicht viel verstehst...
Natürlich ist der Karroserieschaden an der Tür NICHT über die TK versichert, wenn es kein (versuchter) Teil-/Totaldiebstahl des Fahrzeugs war. Der GLASschaden der dabei entstanden ist, ist immer über die TK versichert, vollkommen egal ob Diebstahl oder nicht.
Nach der Aussage wäre es von dem Typ Humaner gewesen, die Scheibe einzuschlagen, statt Sie aufzuhebeln
Richtig. Denn dann wäre es Glasbruch gewesen, was (unabhängig vom Thema Diebstahl) IMMER über die TK geht.
Noch ein Beispiel, bei dem du wahrscheinlich den Verstand verlieren wirst, weil du es nicht glauben kannst:
Bei einem selbstverschuldeten Unfall bekomme ich über die TK den Glasschaden ersetzt, auch wenn ich keine VK habe die den Rest des Schadens zahlt. Sogar bei Totalschaden.
Da wird dem Vorsatz aber genau Tür und Tor geöffnet. Scheibenwischerblätter wechseln und versehentlich den Arm "schnalzen" lassen, bevor das neue Blatt dran ist... Wer redet den da von Vorsatz...?
Du verstehst wohl nicht ganz. Genau das habe ich doch gesagt: Hätte er die Tür nicht aufgehebelt - die wäre nur bei Erfolgreichem Einbruch ersetzt worden - sondern die Seitenscheibe eingeschlagen, so wäre wenigstens der Schaden von der TK übernommen worden, so galt es als Vandalismus. Nichts anderes meinte ich. Das die Tür nur ersetzt wird, wenn auch Radio, Airbag oder sonstwas rausgeklaut wird, ist mir klar und habe ich genau so gesagt. Was sollte ich da durcheinander werfen? Nur wenn er mir die Scheibe eingeschlagen hätte und darüber die Tür geöffnet hätte, hätte die Versicherung ersetzt. So blieb der Schaden komplett bei mir. Nein, Verstand verliere ich nicht, da da wieder der Sinn der (Teil-)kasko rein kommt. Bisher habe ich mit Teilkasko nur insofern was zu tun gehabt, dass Sie bei Vollkasko inbegriffen ist.
Im Normalfall zahlt die Versicherung für Beschädigungen Ihres Autoglases durch Steinschlag, Hagel oder einen Wildunfall.
Da bringst du jetzt aber einiges durcheinander :-((
Richtig wäre: in der Teilkaskoversicherung sind Glasbruch (z.B. durch Steinschlag o.ä.), Hagelschaden (in der Regel Blechschaden), Wildschaden, Diebstahl sowie Brand und Explosion u. Kurzschluß versichert!!!
Hi, nur kurz zur Info hab die Scheibe machen lassen und ich musste nur die Selbstbeteiligung zahlen. Bei mir ist selbstverschulden zumindest in der Teilkasko enthalten....
Die Stange vom Wischer ist auf die Scheibe zurückgeknallt
Also ruf ich da einfach an und sag dass ich die Scheibe selber kaputt gemacht habe beim Wechsel vom Scheibenwischer?