Rechtsschutzversicherung: Muss ich die Selbstbeteiligung zahlen?
Ich hatte einen Fall im Mietrecht, welcher nun außergerichtlich mithilfe eines Anwalts geklärt werden konnte. Der Fall wird von der Rechtsschutzversicherung versichert.
Die Versicherung (HUK Coburg) sieht in ihren Bedingungen vor, dass 100€ Selbstbeteiligung gezahlt werden müssen.
Meine Frage dazu ist, muss dieser Betrag ebenfalls bei einer außergerichtlichen Einigung gezahlt werden oder nur, wenn man vor Gericht verliert?
3 Antworten
Sobald der Rechtsschutz aktiv wird, ist der Betrag zu zahlen.
Ich meine die musst du schon zahlen.Du hast ja bestimmt einen Anwalt gehabt.
Wenn du vor Gericht verloren hättest, wären da ein wenig mehr als 100€ fällig.
Im Detail musst du dir da deinen Vertrag genau ansehen.