Verkehrsunsicheres Auto laut Gutachten fahren?

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Der Betrieb des Fahrzeugs ist untersagt.

Anlage VIII StVZO:

3.1 Hauptuntersuchungen
3.1.4 Stellt der aaSoP oder PI bei der Hauptuntersuchung oder bei einer Nachprüfung nach Nummer 3.1.4.3 Satz 2, 3.1.4.4 Satz 5 oder 3.1.4.5 Satz 6
3.1.4.5 Mängel, die das Fahrzeug verkehrsunsicher machen, fest, so sind diese im Untersuchungsbericht einzutragen. Das Fahrzeug wird verkehrsunsicher durch gefährliche Mängel, die eine direkte und unmittelbare Verkehrsgefährdung darstellen oder die Umwelt beeinträchtigen und eine unmittelbare Untersagung des Betriebs des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen rechtfertigen. Die vorhandene Prüfplakette ist zu entfernen und es hat die unverzügliche Benachrichtigung der nach § 75 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung zuständigen Zulassungsbehörde zu erfolgen. Der Fahrzeugführer ist darauf hinzuweisen, dass er das Fahrzeug auf öffentlichen Straßen nicht mehr in Betrieb setzen darf. Der Halter ist im Untersuchungsbericht auf diesen Gefährdungstatbestand hinzuweisen. Eine Nachprüfung ist erforderlich. Es erfolgt keine Zuteilung einer Prüfplakette.

Joey7497 
Beitragsersteller
 11.09.2024, 23:46

Dürfte ich es dann selbst mit einem anderen Auto abschleppen?

migebuff  12.09.2024, 07:20
@Joey7497

Nein, da das Fahrzeug nicht zugelassen ist und es zudem kein Abschleppen, sondern ein generell unzulässiges Schleppen wäre.

Was an "verkehrsunsicheres Fahrzeug" hast Du nicht verstanden?

Wenn Du dieses Fahrzeug zu Dir nach Hause bringen willst, kannst Du es auf einen entsprechend zugelassenen Hänger stellen und mit dem dazu passenden Auto heimbringen. Achte dabei jeweils auf die richtige Zulassung.

Auf der Straße hat dieses "Fahrzeug" nichts zu suchen, auch nicht im Schlepptau.

Warum kann der Käufer das Fahrzeug nicht selber bei der Werkstatt abholen? Er muss es ja auch mit einem Hänger holen. Dein Plan ergibt nicht so wirklich einen Sinn.